Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1244 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Frau während ihrer tödlichen Krankheit den Khul' gegen eine Abfindung vollzieht, die über seinen Erbanspruch an ihr hinausgeht, so ist der Khul' gültig, und die Erben haben das Recht, den Überschuss von ihm zurückzufordern) · ShamelaTranslate