"Was ist mit Menschen los, die mit den Grenzen Allahs spielen und sich über Seine Verse lustig machen: 'Ich habe dich geschieden', 'Ich habe den Widerruf zur Ehe vollzogen', 'Ich habe dich geschieden'?" In einem von Ibn Batta überlieferten Wortlaut: "'Ich habe mich von dir durch Khul' getrennt', 'Ich habe den Widerruf zur Ehe vollzogen', 'Ich habe dich geschieden', 'Ich habe den Widerruf zur Ehe vollzogen'." Und er überlieferte mit seinem Isnad von Abu Hurayra, dass dieser sagte: Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Begeht nicht, was die Juden begingen, sodass ihr die verbotenen Dinge (Maharim) Allahs durch geringfügige Listen für erlaubt erklärt."
Abschnitt: Wenn die Bedingung nach der zweiten Eheschließung nicht zurückkehrt, wie zum Beispiel, wenn er sagt: "Wenn du dieses Brot isst, bist du dreifach geschieden." Dann trennt er sich von ihr, sie isst es, und dann heiratet er sie erneut, so begeht er keinen Meineid (Hinth); denn sein Meineid [würde erst] mit dem Eintreffen der Bedingung innerhalb der zweiten Ehe eintreten, und diese fand nicht statt. Es ist auch nicht möglich, die Scheidung durch ihr Essen des Brotes während der Zeit der Trennung (Baynuna) zu vollziehen, da die Scheidung keine Frau trifft, die bereits endgültig geschieden (Ba'in) ist. Und Allah der Erhabene weiß es am besten.
(31) Im Original, A: "tarkabu" (begeht). (32) Im Original, A: "fastahilluna" (ihr erklärt für erlaubt). (33) Die Quellenangabe wurde bereits angeführt in: 7/487. (34) Im Original: "yahsub" (er rechnet/zählt).