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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 327Abschnitt

Übersetzung · DE

Dies erlangt man nur im Falle dessen, der nicht dreimal scheidet. Ibn Sirin sagte: Ali, möge Allah sein Antlitz ehren, sagte: Wenn die Menschen das täten, was Allah in Bezug auf die Scheidung befohlen hat, würde ein Mann niemals jemanden hinter sich herziehen lassen, den er scheidet. Er scheidet sie mit einer einzigen Scheidung, dann lässt er sie in Ruhe, solange sie nicht dreimal menstruiert hat; wann immer er will, kann er sie zurücknehmen. Dies überlieferte al-Najjad mit seiner Kette (11). Ibn 'Abd al-Barr überlieferte mit seiner Kette von Ibn Mas'ud, dass dieser sagte: Die Sunna-Scheidung ist, dass er sie scheidet, während sie rein ist, und sie dann in Ruhe lässt, bis ihre Wartezeit abgelaufen ist, oder er nimmt sie zurück, wenn er möchte (12). Was den ersten Hadith von Ibn Umar betrifft, so liegt darin für sie kein Beweis, da er nicht die Zusammenfassung der drei Scheidungen enthält. Was seinen letzten Hadith betrifft, so ist es möglich, dass dies nach der Rücknahme geschah. Wann immer er sie nach einer Scheidung zurücknimmt und sie dann wieder scheidet, ist dies in jedem Fall gemäß der Sunna, bis hin zu der Aussage von Abu Hanifa: Wenn er sie aus Begehren festhält und dann die drei Scheidungen aufeinanderfolgen lässt, so handelt er gemäß der Sunna, weil er sie damit zurücknimmt. Der Sinn dabei ist, dass bei einer Rücknahme das Urteil der ersten Scheidung entfällt, als ob sie nie stattgefunden hätte. Er bedarf der anderen Scheidung nicht, wenn er sie von seiner Frau trennen muss, anders als wenn er sie nicht zurückgenommen hätte; denn da ist er nicht auf die andere angewiesen, da er damit sein Ziel der endgültigen Trennung erreicht. Somit unterscheiden sie sich. Zudem ist das, was sie erwähnen, ein Aufeinanderfolgen von Scheidungen ohne eine Rücknahme, daher entspricht dies nicht der Sunna, genau wie das Zusammenfassen der drei Scheidungen in einer Reinheitsphase. Die Unzulässigkeit, zur Frau zurückzukehren, endet nicht ohne einen anderen Ehemann und Geschlechtsverkehr, ohne dass eine Notwendigkeit besteht, daher entsprach dies nicht der Sunna, genau wie das Zusammenfassen der drei Scheidungen.

Kapitel: Wenn er gegen die Sunna scheidet – das heißt, er scheidet sie während der Menstruation oder in einer Reinheitsphase, in der er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte –, dann sündigt er, und die Scheidung tritt ein, nach der Ansicht der Allgemeinheit der Gelehrten. Ibn al-Mundhir und Ibn 'Abd al-Barr sagten: Niemand widersprach dem außer den Leuten der Neuerung (Bid'a) und des Irrtums. Abu Nasr berichtete von Ibn 'Ulayya, Hisham ibn al-Hakam und den Schiiten, sie sagten: Seine Scheidung tritt nicht ein; denn Allah der Erhabene befahl sie für die Zeit vor der Wartezeit. Wenn er also zu einer anderen Zeit scheidet, tritt sie nicht ein, wie bei einem Bevollmächtigten, wenn er sie zu einer Zeit vollzieht, für die der Vollmachtgeber ihn nicht angewiesen hat. Wir stützen uns auf den Hadith von Ibn Umar, dass er seine Frau scheidete, während sie menstruierte, und der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) befahl ihm, sie zurückzunehmen. In einer Überlieferung von al-Daraqutni (13) heißt es:

Anmerkungen

(11) Herausgegeben von Ibn Abi Shaiba in: Kapitel darüber, was bei einer Sunna-Scheidung empfohlen ist und wie sie aussieht, aus dem Buch der Scheidung. Al-Musannaf 5/4. (12) Siehe die vorangegangenen Hadithe von Ibn Mas'ud. (13) In: Buch der Scheidung, der einvernehmlichen Trennung (Khula'), des Eides auf Enthaltsamkeit (Ila') und anderem. Sunan al-Daraqutni 4/31.

Arabisch (Quelle)

إنَّما يَحصُلُ فى حقِّ مَن لم يُطَلِّقْ ثلاثًا. وقال ابنُ سِيرينَ: إن عليًّا، كرَّم اللَّهُ وَجْهَه، قال: لو أنَّ النَّاسَ أخَذُوا بما أمرَ اللَّه مِنَ الطَّلاقِ، ما يُتبعُ رجلٌ نفسَه امرأةً أبدًا، يُطَلِّقُها تطليقةً، ثم يَدَعُها ما بينها وبينَ أن تَحيضَ ثلاثةً، فمتى شاءَ راجعَها. رَواه النَّجَّادُ بإسْنادِه (١١). ورَوَى ابنُ عبدِ البَرِّ، بإسْنادِه عن ابنِ مسعودٍ، أنَّه قال: طلاقُ السُّنَّةِ أن يُطَلِّقَها وهى طاهرٌ، ثم يَدَعَها حتى تَنْقضِى عِدَتُّها، أو يُراجعَها إن شاءَ (١٢). فأمَّا حديثُ ابنِ عمرَ الأوَّلُ، فلا حُجَّةَ لهم فيه؛ لأنَّه ليس فيه جمعُ الثَّلاثِ، وأمَّا حديثُه الآخِرُ، فيَحْتَمِلُ أن يَكونَ ذلك بعد ارْتجاعِها، ومتى ارْتَجعَ بعدَ الطَّلْقَةِ ثم طلَّقَها، كان للسُّنَّةِ على كلِّ حالٍ، حتى قد قال أبو حنيفةَ: لو أمْسَكَها بيَدِه لشهوةٍ، ثم والَى بينَ الثَّلاثِ، كان مُصِيبًا للسُّنَّةِ؛ لأنَّه يكون مُرْتجِعًا لها. والمعنى فيه أنَّه إذا ارْتجعَها، سقَطَ حُكْمُ الطَّلْقةِ الأُولَى، فصارتْ كأنَّها لم تُوجَدْ، ولا غِنَى به عن الطَّلْقَةِ الأُخْرَى إذا احْتاج إلى فِرَاقِ امرأتِه، بخلافِ ما إذا لم يَرْتجِعْها؛ فإنَّه مُسْتَغْنٍ عنها، لإفْضائِها إلى مَقْصودِه من إبانتِها، فافْتَرقا، ولأنَّ ما ذكرُوه إرْدافُ طلاقٍ من غيرِ ارْتجاعٍ، فلم يكُنْ للسُّنَّةِ، كجَمْعِ الثَّلاثِ فى طُهْرٍ واحدٍ، وتَحريمُ المرأةِ لا يَزولُ إلَّا بِزَوْجٍ وإصابةٍ من غيرِ حاجةٍ، فلم يكُنْ للسُّنَّةِ، كجَمْعِ الثَّلاثِ.

فصل: فإن طَلَّقَ للبِدْعةِ، وهو أن يُطَلِّقَها حائضًا، أو فى طُهْرٍ أصابَها فيه، أثِمَ، ووقعَ طلاقُه. فى قولِ عامَّةِ أهلِ العلمِ. قال ابنُ المنذرِ، وابنُ عبدِ البَرِّ: لم يُخالِفْ فى ذلك إلَّا أهلُ البِدعِ والضَّلالِ. وحَكاه أبو نَصْر عن ابنِ عُلَيَّةَ، وهشامِ بنِ الحَكَمِ، والشِّيعة قالوا: لا يَقَعُ طلاقُه؛ لأنَّ اللَّه تعالى أمرَ به فى قبلِ العِدَّةِ، فإذا طلَّقَ فى غيرِه لم يَقَعْ، كالوكيلِ إذا أوْقَعَه فى زمنٍ أمرَه موكِّلُه بإيقاعِه فى غيرِه. ولَنا، حديثُ ابنِ عمرَ، أنَّه طلَّقَ امرأتَه وهى حائضٌ، فأمرَه النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أن يُراجِعَها. وفى روايةِ الدَّارَقُطْنِىِّ (١٣) قال:

Anmerkungen

(١١) وأخرجه ابن أبى شيبة، فى: باب ما يستحب من طلاق السنة وكيف هو، من كتاب الطلاق. المصنف ٥/ ٤.(١٢) انظر ما تقدم من حديثى ابن مسعود.(١٣) فى: كتاب الطلاق والخلع والإيلاء وغيره. سنن الدارقطنى ٤/ ٣١. =

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