in dem sie sich nach der Menstruation befindet, bevor er sie berührt, so ist dies eine sunnagemäße Scheidung. Die Anhänger Maliks sagten: Er soll sie nicht scheiden, bis sie rein ist, dann ihre Periode bekommt und dann wieder rein wird, gemäß dem, was im Hadith erwähnt wurde. Unser Argument ist das Wort Allahs: „...so scheidet sie für ihre Wartezeit“ (Sura 65:1). Dies ist jemand, der die Scheidung für die Wartezeit vollzieht, daher fällt dies unter den Befehl. Yunus ibn Jubayr, Sa'id ibn Jubayr, Ibn Sirin, Zayd ibn Aslam und Abu al-Zubayr überlieferten von Ibn Umar, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) ihm befahl, sie zurückzunehmen, bis sie rein sei, und wenn er dann wolle, könne er sie scheiden, und wenn er wolle, könne er sie behalten. Sie erwähnten jenen Zusatz nicht. Dies ist ein authentischer (sahih) Hadith, auf den man sich geeinigt hat. Und weil es eine Reinheitsphase ist, in der er sie nicht berührt hat, ähnelt sie der zweiten Reinheitsphase. Ihr Hadith ist als Empfehlung zu verstehen.
1248 - Problem: Er sagte: (Und wenn er sie dreifach in einer Reinheitsphase scheidet, in der er sie nicht berührt hat, dann ist dies ebenfalls sunnagemäß, und er hat die Wahlmöglichkeit unterlassen).
Es gibt unterschiedliche Überlieferungen von Ahmad hinsichtlich der Zusammenfassung der drei Scheidungen. Es wurde von ihm überliefert, dass dies nicht verboten sei. Dies wählte al-Khiraqi aus. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, Abu Thawr und Dawud. Dies wurde auch von al-Hasan ibn 'Ali, 'Abd al-Rahman ibn 'Awf und al-Sha'bi überliefert; denn als 'Uwaymir al-'Ajlani seine Frau verfluchte (li'an), sagte er: „Ich habe gegen sie gelogen, oh Gesandter Allahs, wenn ich sie behalte.“ Daraufhin schied er sie dreifach, bevor der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) ihn dazu anwies. Dies ist ein einvernehmlich anerkannter Fall (der Hadith wurde von Bukhari und Muslim überliefert) (1). Und es wurde kein Tadel des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) überliefert. Von 'A'isha wurde überliefert, dass die Frau von Rifa'a zum Gesandten
(20) Fehlt in B, M. (1) Ausgeführt von al-Bukhari im „Kapitel: Wer die dreifache Scheidung für erlaubt hält, aufgrund des Wortes Allahs: {Die Scheidung ist zweimal...}“, aus dem Buch der Scheidung; und im „Kapitel: Wer die Schändlichkeit öffentlich machte...“, aus dem Buch der Strafen (Hudud); und im „Kapitel: Was vom Übertriebenen und der Streitigkeit in der Wissenschaft verpönt ist...“, aus dem Buch des Festhaltens (an der Sunna). Sahih al-Bukhari 7/54, 55, 8/217, 9/121. Und Muslim im „Buch der Verfluchung (Li'an)“. Sahih Muslim 2/1129-1132. Ebenso ausgeführt von Abu Dawud im „Kapitel über die Verfluchung“, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 1/520. Und al-Nasa'i im „Kapitel über die Erlaubnis dazu“ und „Kapitel über den Beginn der Verfluchung“, aus dem Buch der Scheidung. al-Mujtaba 6/117, 140. Und al-Darimi im „Kapitel über die Verfluchung“, aus dem Buch der Ehe. Sunan al-Darimi 2/150. Und Imam Malik im „Kapitel über das, was zur Verfluchung kam“, aus dem Buch der Scheidung. al-Muwatta' 2/566, 567. Und Imam Ahmad im al-Musnad 5/331, 337.