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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 331

Übersetzung · DE

Allah (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), und sie sagte: „Oh Gesandter Allahs, Rifa'a hat mich geschieden und meine Scheidung endgültig (batt) vollzogen.“ Dies ist ein einvernehmlich anerkannter Fall (2). Und im Hadith von Fatima bint Qais heißt es, dass ihr Ehemann ihr drei Scheidungen übermitteln ließ (3). Dies, weil es sich um eine Scheidung handelt, bei der eine zeitliche Trennung zulässig ist; daher ist auch ihre Zusammenfassung zulässig, wie bei der Scheidung der Frauen. Die zweite Überlieferung besagt, dass die Zusammenfassung der drei Scheidungen eine verbotene (bid'a) Scheidung und somit untersagt ist. Dies wählten Abu Bakr und Abu Hafs aus. Dies wurde auch von 'Umar, 'Ali, Ibn Mas'ud, Ibn 'Abbas und Ibn 'Umar überliefert. Dies ist die Lehrmeinung von Malik und Abu Hanifa. 'Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Niemand vollzieht die Scheidung gemäß der Sunna und bereut es dann.“ In einer anderen Überlieferung sagte er: „Er scheidet sie einmal, dann lässt er sie zwischen sich und dem Eintreten ihrer drei Menstruationszyklen, und wann immer er will, kann er sie zurücknehmen (4).“ Von 'Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde überliefert, dass er, wenn ihm ein Mann vorgeführt wurde, der drei Scheidungen auf einmal ausgesprochen hatte, ihn schmerzhaft auspeitschte (5). Und Malik ibn al-Harith berichtete: „Ein Mann kam zu Ibn 'Abbas und sagte: ‚Mein Onkel hat seine Frau dreifach geschieden.‘ Da sagte er: ‚Dein Onkel hat Allah den Ungehorsam geleistet und dem Teufel gehorcht, und Allah hat ihm keinen Ausweg gelassen (6).‘“ Die Begründung hierfür ist das Wort Allahs, des Erhabenen: „O Prophet, wenn ihr die Frauen scheidet, so scheidet sie für ihre Wartezeit.“ bis hin zu Seinem Wort: „Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Sache herbei“ (7). Danach sagte Er: „Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg“ (8). „Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung“ (9). [Und wer die drei Scheidungen zusammenzieht, für den bleibt keine Angelegenheit mehr, die herbeigeführt werden könnte, und Allah schafft ihm weder einen Ausweg noch Erleichterung in seiner Angelegenheit] (10). Al-Nasa'i überlieferte (11) mit seiner Überlieferungskette von Mahmud ibn Labid, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) wurde über einen Mann informiert, der seine Frau dreifach auf einmal geschieden hatte. Er wurde zornig und sagte: ‚Wird mit dem Buch Allahs gespielt, während ich unter euch bin?‘, bis ein Mann aufstand und sagte: ‚Oh Gesandter Allahs, soll ich ihn nicht töten?‘“ Und im Hadith von Ibn 'Umar heißt es: „Ich sagte: ‚Oh Gesandter Allahs, was meinst du, wenn ich sie dreifach scheiden würde?‘ Er sagte: ‚Dann hättest du deinem Herrn ungehorsam gehandelt, und deine Frau wäre von dir geschieden (bain)‘ (12).“ Al-Daraqutni überlieferte (13) mit seiner Überlieferungskette von 'Ali, dass er sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) hörte einen Mann, der seine Frau dreifach (albatta) scheidete (14), da wurde er zornig und sagte: ‚Nehmt ihr die Zeichen Allahs zum Gespött, oder die Religion Allahs zum Gespött oder Spiel (15)? Wer die dreifache Scheidung (albatta) ausspricht, den binden wir an die drei, und sie ist ihm erst erlaubt, nachdem sie einen anderen Ehemann geheiratet hat.‘“ Dies ist eine Untersagung des Beischlafs durch das Wort des Ehemannes ohne Notwendigkeit, daher ist es untersagt wie der Zihar. Vielmehr ist dies noch stärker, denn beim Zihar wird die Untersagung durch die Sühneleistung aufgehoben, während der Ehemann hier keinen Weg zur Aufhebung hat. Und weil es ein Schaden und eine Zufügung von Schaden gegen sich selbst und seine Frau ohne Notwendigkeit darstellt, fällt dies unter die allgemeine Verbotsregelung. Vielleicht ist es sogar ein Mittel, um zur Rückkehr zu ihr auf verbotene Weise zu gelangen, oder durch einen Trick, der die Untersagung nicht aufhebt, was zu Reue sowie zum Verlust im Diesseits und Jenseits führt. Daher ist es noch eher mit einem Verbot belegt als die Scheidung während der Menstruation, deren Schaden darin besteht, dass sie einige Tage länger in der Wartezeit verbleibt, oder die Scheidung in einer Reinheitsphase, in der er sie berührt hat, deren Schaden das Risiko der Reue bei Auftreten einer Schwangerschaft ist. Der Schaden der Zusammenfassung der drei Scheidungen potenziert sich gegenüber diesen Fällen um ein Vielfaches. Das Verbot dort ist ein Hinweis auf das Verbot hier. Zudem ist dies die Aussage der von uns genannten Gefährten, was al-Athram und andere überlieferten. Uns ist in ihrer Zeit kein Widerspruch zu ihrer Aussage bekannt, was es zu einem Konsens (Ijma') macht.

Anmerkungen

(2) Die Überlieferung wurde bereits auf S. 53 angeführt. (3) Die Überlieferung wurde bereits angeführt in: 6/307, 9/567. (4) Beide Überlieferungen wurden bereits auf S. 327 angeführt. (5) Ausgeführt von al-Bayhaqi im „Kapitel: Was darüber überliefert wurde, die dreifache Scheidung für rechtsgültig zu erklären, auch wenn sie zusammengefasst ausgesprochen wurde“, aus dem Buch der Trennung und Scheidung. al-Sunan al-Kubra 7/334. Und 'Abd al-Razzaq im „Kapitel: Wer dreifach scheidet“, aus dem Buch der Scheidung. al-Musannaf 6/396. Und Sa'id ibn Mansur im „Kapitel: Die Übertretung bei der Scheidung“, aus dem Buch der Scheidung. al-Sunan 3/1/264. (6) Ausgeführt von al-Bayhaqi im „Kapitel: Wer die drei als eine zählt und was an Gegenteiligem dazu überliefert wurde“, aus dem Buch der Trennung und Scheidung. al-Sunan al-Kubra 7/337. Und Ibn Abi Shayba im „Kapitel: Wer es ablehnte, dass ein Mann seine Frau dreifach scheidet...“, aus dem Buch der Scheidung. al-Musannaf 5/11. Und Sa'id ibn Mansur im „Kapitel: Die Übertretung bei der Scheidung“, aus dem Buch der Scheidung. al-Sunan 3/1/262. (7) Sure al-Talaq 1. (8) Sure al-Talaq 2.

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