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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 332

Übersetzung · DE

Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung" (9). [Und wer die drei Scheidungen zusammenzieht, für den bleibt keine Angelegenheit mehr, die herbeigeführt werden könnte, und Allah schafft ihm weder einen Ausweg noch in seiner Angelegenheit Erleichterung] (10). Al-Nasa'i überlieferte (11) mit seiner Überlieferungskette von Mahmud ibn Labid, dass er sagte: "Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) wurde über einen Mann informiert, der seine Frau dreifach auf einmal geschieden hatte. Er wurde zornig und sagte: 'Wird mit dem Buch Allahs gespielt, während ich unter euch bin?' bis ein Mann aufstand und sagte: 'Oh Gesandter Allahs, soll ich ihn nicht töten?'" Und im Hadith von Ibn 'Umar heißt es: "Ich sagte: 'Oh Gesandter Allahs, was meinst du, wenn ich sie dreifach scheiden würde?' Er sagte: 'Dann hättest du deinem Herrn ungehorsam gehandelt, und deine Frau wäre von dir geschieden (bain).'" (12) Al-Daraqutni überlieferte (13) mit seiner Überlieferungskette von 'Ali, dass er sagte: "Der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) hörte einen Mann, der seine Frau dreifach (albatta) scheidete (14), da wurde er zornig und sagte: 'Nehmt ihr die Zeichen Allahs zum Gespött, oder die Religion Allahs zum Gespött oder Spiel (15)? Wer die dreifache Scheidung (albatta) ausspricht, den binden wir an die drei, und sie ist ihm erst erlaubt, nachdem sie einen anderen Ehemann geheiratet hat.'" Dies ist eine Untersagung des Beischlafs durch das Wort des Ehemannes ohne Notwendigkeit, daher ist es untersagt wie der Zihar. Vielmehr ist dies noch stärker, denn beim Zihar wird die Untersagung durch die Sühneleistung aufgehoben, während der Ehemann hier keinen Weg zur Aufhebung hat. Und weil es ein Schaden und eine Zufügung von Schaden gegen sich selbst und seine Frau ohne Notwendigkeit darstellt, fällt dies unter die allgemeine Verbotsregelung. Vielleicht ist es sogar ein Mittel, um zur Rückkehr zu ihr auf verbotene Weise zu gelangen, oder durch einen Trick, der die Untersagung nicht aufhebt, was zu Reue sowie zum Verlust im Diesseits und Jenseits führt. Daher ist es noch eher mit einem Verbot belegt als die Scheidung während der Menstruation, deren Schaden darin besteht, dass sie einige Tage länger in der Wartezeit verbleibt, oder die Scheidung in einer Reinheitsphase, in der er sie berührt hat, deren Schaden das Risiko der Reue bei Auftreten einer Schwangerschaft ist. Der Schaden der Zusammenfassung der drei Scheidungen potenziert sich gegenüber diesen Fällen um ein Vielfaches. Das Verbot dort ist ein Hinweis auf das Verbot hier. Zudem ist dies die Aussage der von uns genannten Gefährten, was al-Athram und andere überlieferten. Uns ist in ihrer Zeit kein Widerspruch zu ihrer Aussage bekannt, was es zu einem Konsens (Ijma') macht.

Anmerkungen

(9) Sure al-Talaq 4. (10) Fehlt in: al-Asl (dem Originalmanuskript). Anmerkung des Korrektors. (11) Im „Kapitel: Die dreifache Zusammenfassung und die darin enthaltene Strenge“, aus dem Buch der Scheidung. al-Mujtaba 6/116. (12) Die Überlieferung wurde bereits auf S. 327 angeführt. (13) Im „Buch der Scheidung, der Trennung, der Eidesleistung (Ila') und anderem“. Sunan al-Daraqutni 4/20. (14) Fehlt in: A, B, M. (15) In A: "wa-la'ban" (oder Spiel).

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