Abschnitt: Wenn er dreimal mit einem einzigen Wort scheidet, treten die drei Scheidungen ein, und sie ist ihm verboten, bis sie einen anderen Ehemann geheiratet hat, ohne (20) Unterschied, ob dies vor dem Vollzug der Ehe oder danach geschah. Dies wurde von Ibn 'Abbas, Abu Huraira, Ibn 'Umar, 'Abd Allah ibn 'Amr, Ibn Mas'ud und Anas überliefert. Dies ist die Auffassung der Mehrheit der Gelehrten unter den Nachfolgern (Tabi'in) und der Imame nach ihnen. 'Ata', Tawus, Sa'id ibn Jubayr, Abu al-Sha'tha' (21) und 'Amr ibn Dinar sagten hingegen: Wer eine Jungfrau dreimal scheidet, bei dem gilt dies als eine einzige Scheidung. Tawus überlieferte von Ibn 'Abbas, dass dieser sagte: Die Scheidung war zur Zeit des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), Abu Bakrs und zwei Jahre während des Kalifats von 'Umar so, dass die dreifache Scheidung als eine einzige galt. Dies überlieferte Abu Dawud (22). Sa'id ibn Jubayr, 'Amr ibn Dinar, Mujahid und Malik ibn al-Harith überlieferten von Ibn 'Abbas das Gegenteil der Überlieferung von Tawus, was ebenfalls von Abu Dawud (23) angeführt wurde. Ibn 'Abbas gab eine Rechtsauskunft (Fatwa), die dem widersprach, was Tawus (24) von ihm überlieferte. Wir haben bereits den Hadith von Ibn 'Umar erwähnt: 'Was meinst du, wenn ich sie dreimal geschieden hätte?' Al-Daraqutni (25) überlieferte mit seiner Kette von 'Ubada ibn al-Samit, dass dieser sagte: 'Einer meiner Vorväter schied seine Frau tausendmal. Seine Söhne gingen zum Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) und sagten: O Gesandter Allahs, unser Vater hat unsere Mutter tausendmal geschieden, gibt es für ihn einen Ausweg? Er antwortete: Euer Vater hat Allah nicht gefürchtet, sodass Er ihm einen Ausweg aus seiner Angelegenheit geschaffen hätte. Sie ist durch drei Scheidungen entgegen der Sunna von ihm geschieden, und neunhundertsiebenundneunzig Sünden lasten auf seinem Nacken.' Zudem ist die Ehe ein Verfügungsrecht, dessen Aufhebung sowohl getrennt als auch gemeinsam gültig ist, wie bei anderen Verfügungsrechten auch. Was nun den Hadith von Ibn 'Abbas betrifft, so ist die Überlieferung von ihm, die das Gegenteil besagt, authentisch, und er hat auch Fatwas erteilt, die dem widersprachen. Al-Athram sagte: Ich fragte Abu 'Abd Allah bezüglich des Hadith von Ibn 'Abbas: 'Womit weist du ihn zurück?' Er antwortete: 'Ich weise ihn durch die Überlieferungen der Leute von Ibn 'Abbas aus verschiedenen Quellen zurück, die das Gegenteil besagen.' Dann erwähnte er von mehreren Quellen von Ibn 'Abbas, dass es sich um drei Scheidungen handelt.
Abschnitt: Wenn er sie in einer Reinheitsphase (Tuhr) zweimal scheidet (26) und sie dann belässt, bis ihre Wartezeit verstrichen ist, so entspricht dies der Sunna; denn er hat sie sich selbst nicht verboten und sich nicht den Ausweg aus der Reue versperrt, jedoch hat er von der Wahlmöglichkeit abgesehen, da er eine Scheidung, die Allah ihm zugestanden hat, ohne einen nützlichen Zweck verschwendet hat, weshalb dies als verpönt (makruh) gilt, ähnlich wie die Verschwendung von Vermögen.
1249 - Fragestellung: Er sagte: 'Wenn er zu ihr sagt: Du bist nach der Sunna geschieden. Und sie war schwanger oder in einer Reinheitsphase (1), in der er ihr nicht beigewohnt hatte, so ist die Scheidung eingetreten. Wenn sie menstruierend war, tritt die Scheidung ein, sobald sie rein wird. Wenn sie [in einer Reinheitsphase] (2) war, in der er ihr beigewohnt hatte, so tritt die Scheidung ein, sobald sie von der folgenden Menstruation rein wird.'
Zusammengefasst bedeutet dies: Wenn er zu seiner Frau sagt: 'Du bist nach der Sunna geschieden', so meint er damit 'zum Zeitpunkt der Sunna'. Wenn sie rein ist und er ihr in dieser Phase nicht beigewohnt hat, so ist dies der Zeitpunkt der Sunna gemäß dem, was wir zuvor dargelegt haben, und ebenso, wenn sie schwanger ist. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Es besteht unter den Gelehrten kein Dissens darüber, dass die Scheidung der Schwangeren (4) der Sunna entspricht. Ahmad sagte: Ich stütze mich auf den Hadith von Salim von seinem Vater: 'Dann soll er sie scheiden, während sie rein oder schwanger ist.' Dies wurde von Muslim und anderen (5) angeführt. Er ordnete ihm also die Scheidung während der Reinheit oder der Schwangerschaft an, daher ist die Scheidung gemäß der Sunna jene, die dem Befehl entspricht, und weil derjenige, der...
(20) In b, m: 'und nicht'. (21) Abu al-Sha'tha' ist Jabir ibn Zayd al-Azdi, dies wurde bereits auf 1/39 erwähnt. (22) In: Kapitel: Die Aufhebung der Widerrufung nach drei Scheidungen, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 1/509. Ebenso angeführt von Muslim, in: Kapitel: Die dreifache Scheidung, aus dem Buch der Scheidung. Sahih Muslim 2/1099. Und Imam Ahmad, im: Musnad 1/314. (23) In: Kapitel: Die Aufhebung der Widerrufung nach drei Scheidungen, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 1/508. (24) In a: 'überlieferte'. (25) In: Buch der Scheidung, der Trennung (Khul'), des Eides (Ila') und anderem, Sunan al-Daraqutni 4/20.
فصل: وإن طلَّقَ ثلاثًا بكلمةٍ واحدةٍ، وقعَ الثَّلاثُ، وحَرُمَتْ عليه حتى تَنْكِحَ زوجًا غيرَه، لا (٢٠) فرقَ بينَ قبلِ الدُّخولِ وبعدِه. رُوِىَ ذلك عن ابنِ عبَّاسٍ، وأبى هُرَيْرةَ، وابن عمرَ، وعبدِ اللَّهِ بنِ عمروٍ، وابنِ مسعودٍ، وأنَسٍ. وهو قولُ أكثرِ أهلِ العلمِ مِنَ التَّابعِينَ والأئَّمةِ بعدَهم. وكان عطاءٌ، وطاوسٌ، وسعيدُ بنُ جُبَيْرٍ، وأبو الشَّعْثَاءِ (٢١)، وعمرُو بنُ دينارٍ، يقولون: مَن طلَّقَ البِكْرَ ثلاثةً فهى واحدةٌ. وَرَوَى طاوسٌ عنِ ابنِ عبَّاسٍ، قال: كان الطَّلاقُ على عهدِ رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- وأبى بكرٍ وسَنتَينِ مِن خلافةِ عمرَ، طلاقُ الثَّلاثِ واحدةً. رَوَاه أبو داود (٢٢). وروىَ سعيدُ بنُ جُبَيرٍ، وعمرو بنُ دينارٍ، ومُجَاهِدٌ، ومالكُ بنُ الحارثِ، عن ابنِ عبَّاسٍ، خلافَ روايةِ طَاوُسٍ، أخْرَجه أيضًا أبو داودَ (٢٣). وأفْتَى ابنُ عبَّاسٍ بخلافِ ما رَوَاه (٢٤) عنه طاوسٌ. وقد ذكرْنا حديثَ ابنِ عمرَ: أرأيتَ لو طلَّقْتُها ثلاثًا. ورَوَى الدَّارَقُطْنِىُّ (٢٥)، بإسْنادِه عن عُبَادَةَ بنِ الصَّامتِ، قال: طلَّقَ بعضُ آبائى امرأتَه ألفًا، فانْطلقَ بَنُوه إلى رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- فقالوا: يا رسولَ اللَّهِ، إنَّ أبانا طلَّقَ أُمُّنا ألفًا، فهل له مَخْرَجٌ؟ فقال: "إنَّ أَبَاكُمْ لَمْ يَتَّقِ اللَّهَ فَيَجْعَلْ لَهُ مِنْ أَمْرِهِ مَخْرَجًا، بَانَتْ مِنْهُ بِثَلَاثٍ عَلَى غَيْرِ السُّنَّةِ، وَتِسْعُمِائَةٍ وَسَبْعَةٌ وَتِسْعُوْنَ إثْمٌ فِى عُنُقِهِ". ولأنَّ النِّكاحَ مِلْكٌ يَصِحُّ إزالتُه مُتَفَرِّقًا، فصَحَّ مُجتمِعًا، كسائرِ الأملاكِ. فأمَّا حديثُ ابنِ عبَّاسٍ، فقد صحَّتِ الرِّوايةُ عنه بخلافِه، وأفْتَى أيضًا بخلافِه. قال الأثْرمُ: سألتُ أبا عبدِ اللَّهِ، عن حديثِ ابنِ عبَّاسٍ، بأىِّ شىءٍ تدْفَعُه؟ فقال: أدْفَعُه برواية النَّاس عن ابنِ عبَّاسٍ مِن وجُوهٍ خلافَه. ثم ذكَرَ عن عِدَّةٍ، عن ابن
(٢٠) فى ب، م: "ولا".(٢١) أبو الشعثاء هو جابر بن زيد الأزدى، وتقدم فى: ١/ ٣٩.(٢٢) فى: باب نسخ المراجعة بعد التطليقات الثلاث، من كتاب الطلاق. سنن أبى داود ١/ ٥٠٩.كما أخرجه مسلم، فى: باب طلاق الثلاث، من كتاب الطلاق. صحيح مسلم ٢/ ١٠٩٩. والإمام أحمد، فى: المسند ١/ ٣١٤.(٢٣) فى: باب نسخ المراجعة بعد التطليقات الثلاث، من كتاب الطلاق. سنن أبى داود ١/ ٥٠٨.(٢٤) فى أ: "روى".(٢٥) فى: كتاب الطلاق والخلع والإيلاء وغيره، سنن الدارقطنى ٤/ ٢٠.