Ibn 'Abbas aus verschiedenen Quellen, dass es sich um drei Scheidungen handelt. Es wurde auch gesagt: Die Bedeutung des Hadith von Ibn 'Abbas ist, dass die Menschen zur Zeit des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) und Abu Bakrs eine Scheidung vollzogen, und andernfalls ist es unzulässig, dass 'Umar dem widerspricht, was zur Zeit des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) und Abu Bakrs üblich war, und es ist für Ibn 'Abbas nicht zulässig, dies vom Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) zu überliefern und eine Fatwa zu erteilen, die dem widerspricht.
Abschnitt: Wenn er sie in einer Reinheitsphase (Tuhr) zweimal scheidet (26) und sie dann belässt, bis ihre Wartezeit verstrichen ist, so entspricht dies der Sunna; denn er hat sie sich selbst nicht verboten und sich nicht den Ausweg aus der Reue versperrt, jedoch hat er von der Wahlmöglichkeit abgesehen, da er eine Scheidung, die Allah ihm zugestanden hat, ohne einen nützlichen Zweck verschwendet hat, weshalb dies als verpönt (makruh) gilt, ähnlich wie die Verschwendung von Vermögen.
1249 - Fragestellung; Er sagte: (Und wenn er zu ihr sagt: Du bist nach der Sunna geschieden. Und sie war schwanger oder in einer Reinheitsphase (1), in der er ihr nicht beigewohnt hatte, so ist die Scheidung eingetreten. Wenn sie menstruierend war, tritt die Scheidung ein, sobald sie rein wird. Wenn sie [in einer Reinheitsphase] (2) war, in der er ihr beigewohnt hatte, so tritt die Scheidung ein, sobald sie von der folgenden Menstruation rein wird.)
Zusammengefasst bedeutet dies: Wenn er zu seiner Frau sagt: "Du bist nach der Sunna geschieden", so meint er damit "zum Zeitpunkt der Sunna". Wenn sie rein ist und er ihr in dieser Phase nicht beigewohnt hat, so ist dies der Zeitpunkt der Sunna gemäß dem (3), was wir zuvor dargelegt haben, und ebenso, wenn sie schwanger ist. Ibn 'Abd al-Barr sagte: Es besteht unter den Gelehrten kein Dissens darüber, dass die Scheidung der Schwangeren (4) der Sunna entspricht. Ahmad sagte: Ich stütze mich auf den Hadith von Salim von seinem Vater: "Dann soll er sie scheiden, während sie rein oder schwanger ist." Dies wurde von Muslim und anderen (5) angeführt. Er ordnete ihm also die Scheidung während der Reinheit oder der Schwangerschaft an, daher ist die Scheidung gemäß der Sunna jene, die dem Befehl entspricht, und weil derjenige, der...
(26) Fehlt in: a, b, m. (1) Fehlt in: a, b, m. (2) Fehlt in a: "reinheitsphase", und in b, m: "rein". (3) In b, m: "über". (4) Im Original, a: "der Zustand". (5) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits auf 1/444 dargelegt.
عبَّاسٍ من وُجوهٍ، أنَّها ثلاثٌ. وقيل: معنى حديثِ ابنِ عبَّاسٍ، أنَّ النَّاسَ كانوا يُطَلِّقُونَ واحدةً على عهدِ رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- وأبى بكرٍ، وإلَّا فلا يَجوزُ أن يُخالفَ عمرُ ما كان فى عهدِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- وأبى بكرٍ، ولا يَسُوغُ لابنِ عبَّاسٍ أن يَرْوِىَ هذا عن رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- ويُفْتِىَ بخلافِه.
فصل: وإن طلَّقَ اثنتَيْنِ فى طُهرٍ واحدٍ (٢٦)، ثم تركَها حتى انْقَضَتْ عِدَّتُها، فهو للسُّنَّةِ؛ لأنَّه لم يُحَرِّمْها على نفسِه، ولم يَسُدَّ على نفسِه المَخْرَجَ مِنَ النَّدَمِ، ولكنَّه تركَ الاختيارَ؛ لأنَّه فَوَّتَ على نفسِه طَلْقةً جعلَها اللَّه له من غيرِ فائدةٍ تحصُلُ بها، فكان مكروهًا، كتَضْيِيعِ المالِ.
١٢٤٩ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا قَالَ لَهَا: أَنْتِ طَالِقٌ لِلسُّنَّةِ. وَكَانَتْ حَامِلًا أَوْ طَاهِرًا طُهْرًا (١) لَمْ يُجَامِعْهَا فِيه، فَقَدْ وَقَعَ الطَّلَاقُ، وَإِنْ كَانَتْ حَائِضًا، لَزِمَهَا الطَّلاقُ إذَا طَهُرَتْ، وَإِنْ كَانَتْ [طَاهِرًا طُهْرًا] (٢) مُجَامَعَةً فِيهِ، فَإِذَا طَهُرَتْ مِنَ الْحَيْضَةِ الْمُسْتَقْبَلَةِ، لَزِمَهَا الطَّلَاقُ)
وجملةُ ذلك أنَّه إذا قال لامرأتِه: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ. فَمْعناه فى وَقْتِ السُّنَّةِ، فإن كانت طاهرًا غيرَ مُجَامَعَةٍ فيه، فهو وقتُ السُّنَّةِ على (٣) ما أسْلَفْناه، وكذلك إن كانت حامِلًا. قال ابنُ عبدِ البَرِّ: لا خلافَ بين العلماءِ أنَّ الحَمْلَ (٤) طلاقُها للسُّنَّةِ. وقال أحمدُ: أذهبُ إلى حديثِ سالمٍ عن أبيه: "ثُمَّ ليُطَلِّقْهَا طَاهِرًا أو حَامِلًا". أخْرَجه مسلمٌ وغيرُه (٥). فأمرَه بالطَّلاقِ فى الطُّهْرِ أو فى الحملِ، فطلاقُ السُّنَّةِ ما وافقَ الأمرَ، ولأنَّ مُطَلِّقَ
(٢٦) سقط من: أ، ب، م.(١) سقط من: أ، ب، م.(٢) سقط من أ: "طهرا"، وفى ب، م: "طاهرة".(٣) فى ب، م: "عن".(٤) فى الأصل، أ: "الحال".(٥) تقدم تخريجه فى: ١/ ٤٤٤.