Unter ihnen gibt es jemanden, der sagt: Es tritt bei ihr sofort eine Scheidung ein, und wenn er sie zurücknimmt, tritt eine weitere Scheidung ein, und sie verbleibt bei ihm bei einer weiteren. Diese ihre Aussage gefällt mir nicht. Es ist möglich, dass Ahmad die dreifache Scheidung eintreten ließ, weil dies seiner Ansicht nach eine Sunna-Scheidung ist. Es ist auch möglich, dass er sie eintreten ließ, weil er die drei Scheidungen mit etwas beschrieb, womit sie nicht beschrieben werden können, wodurch er die Eigenschaft für hinfällig erklärte und die Scheidung eintreten ließ, so als ob er zu einer menstruierenden Frau sagte: „Du bist sofort nach der Sunna-Art geschieden.“ Er hat in der Überlieferung von Abu al-Harith etwas gesagt, das darauf hindeutet; er sagte: „Die dreifache Scheidung tritt bei ihr ein, und die Aussage ‚nach der Sunna-Art‘ hat keine Bedeutung.“ Abu Hanifa sagte: In jeder Menstruationsperiode (Qur') tritt eine Scheidung ein, und wenn sie zu denen gehört, deren Zeit nach Monaten berechnet wird, tritt in jedem Monat eine Scheidung ein. Er begründete dies mit seinem Grundsatz, dass die Sunna-Art die Aufteilung der drei Scheidungen auf die Reinheitszustände sei, und wir haben bereits dargelegt, dass dies dem Urteil für das Zusammenfassen der drei Scheidungen entspricht. Wenn (3) er sagt: „Ich meinte mit meiner Aussage ‚nach der Sunna-Art‘ das Eintreten einer einzigen Scheidung sofort und zweier Scheidungen in zwei anderen Ehen“, so wird dies von ihm akzeptiert. Wenn er sagt: „Ich meinte, dass in jeder Menstruationsperiode eine Scheidung eintreten soll“, so wird dies ebenfalls akzeptiert, da dies die Lehrmeinung einer Gruppe von Gelehrten ist und dazu eine Überlieferung existiert, sodass es nicht fernliegend ist, dass er dies beabsichtigt hat. Unsere Gefährten sagten: Er ist im religiösen Sinne (Diyanatan) glaubwürdig. Wird er aber auch im rechtlichen Sinne (Hukman) akzeptiert? Diesbezüglich gibt es zwei Ansichten: Die erste besagt, dass er nicht akzeptiert wird, weil dies keine Sunna-Art ist. Die zweite besagt, dass er akzeptiert wird, aufgrund dessen, was wir bereits vorangestellt haben. Wenn sie sich in einer Zeit der Bid'a befindet und er sagt: „Meine Zunge ist mir zu [meiner Aussage: ‚nach der Sunna-Art‘] (5) entglitten, und ich wollte das nicht; ich beabsichtigte lediglich das Eintreten der Scheidung sofort“, so tritt die Scheidung sofort ein, da er die Befugnis hat, sie auszusprechen; wenn er also das eingesteht, was sie eintreten lässt, so wird dies von ihm akzeptiert.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist dreifach geschieden, ein Teil davon nach der Sunna-Art und ein Teil davon nach der Bid'a-Art.“ So tritt bei ihr sofort die zweifache Scheidung ein, und die dritte verzögert sich auf den anderen Zustand (6); da er beide Zustände gleichgesetzt hat, verlangt das Äußere, dass sie gleich sind. Es tritt also sofort eineinhalb Scheidungen ein, und dann wird die Hälfte vervollständigt; da die Scheidung nicht teilbar ist, treten zwei Scheidungen ein. Es ist möglich, dass nur eine Scheidung eintritt und zwei auf den anderen Zustand verschoben werden; da ein „Teil“ weniger als das Ganze bedeutet und sowohl das Wenige als auch das Viele davon umfasst, tritt weniger
(3) In a, b, m: „fa-in“ (denn wenn). (4) Das heißt: Er wird im religiösen Sinne akzeptiert. (5) In b, m: „qawl al-sunna“ (die Aussage ‚Sunna‘). (6) Fehlt in: b, m.
فمنهم مَن يقولُ: يَقَعُ عليها السَّاعةَ واحدةٌ، فلو راجعَها تَقعُ عليها تَطْليقةٌ أُخْرَى، وتكونُ عندَه على أُخْرَى. وما يُعْجبُنى قولُهم هذا. فيَحْتمِلُ أَنَّ أحمدَ أوقعَ الثَّلاثَ؛ لأنَّ ذلك عندَه سُنَّةٌ، ويَحْتَمِلُ أنَّه أوْقعَها لوَصْفِه الثَّلاثَ بما لا تَتَّصِفُ به، فألْغَى الصِّفةَ، وأوْقعَ الطَّلاقَ، كما لو قال لحائضٍ: أنت طالقٌ فى الحالِ للسُّنَّةِ. وقد قال، فى روايةِ أبى الحارثِ، ما يَدلُّ على هذا، قال: يَقَعُ عليها الثَّلاثُ، ولا معنى لقولِه: للسُّنَّةِ. وقال أبو حنيفة: يقَعُ فى كَلِّ قَرْءٍ طَلْقةٌ، وإن كانت من ذواتِ الأشْهُرِ وقعَ فى كلِّ شهرٍ طلقةٌ. وبَناهُ على أصْلِه فى أنَّ السُّنَّةَ تَفْريقُ الثَّلاثِ عل الأطْهارِ، وقد بَيَّنَّا أنَّ ذلك فى حُكمِ جَمْعِ الثَّلاثِ. وإن (٣) قال: أرَدْتُ بقَوْلِى: للسُّنَّةِ إيقاعَ واحدةٍ فى الحالِ، واثْنتَيْن فى نكاحَيْنِ آخَرَيْنِ. قُبِلَ منه، وإن قال: أرَدْتُ أن يقَعَ فى كُل قَرْءٍ طَلْقةٌ. قُبِلَ أيضًا؛ لأنَّه مذهبُ طائفةٍ من أهلِ العلمِ، وقد وردَ به الأثرُ، فلا يَبْعُدُ أن يُريدَه. وقال أصحابُنا: يَدِينُ (٤). وهل يُقبَلُ فى الحُكمِ؟ على وَجْهينِ؛ أحدهما، لا يُقبَلُ؛ لأنَّ ذلك ليس بِسُنَّةٍ. والثانى، يُقْبَلُ؛ لما قدَّمْنا. فإن كانت فى زمنِ البِدْعةِ، فقال: سبَقَ لسانِى إلى [قَوْلِى: للسُّنَّةِ] (٥)، ولم أُرِدْه؛ وإنَّما أرَدْتُ الإيقاعَ فى الحالِ. وقعَ فى الحالِ؛ لأنَّه مالكٌ لإيقاعِها، فإذا اعْترفَ بما يُوقِعُها، قُبِلَ منه.
فصل: إذا قال: أنتِ طالقٌ ثلاثًا بعضُهنَّ للسُّنَّةِ، وبعضُهنَّ للبِدْعةِ. طَلُقَتْ فى الحالِ طَلْقتَيْنِ، وتأخَّرتِ الثَّالثةُ إلى الحالِ (٦) الأُخْرَى؛ لأنَّه سَوَّى بين الحالَينِ، فاقْتضَى الظَّاهرُ أن يكُونا سَواءً، فيقَعُ فى الحالِ طَلْقةٌ ونصفٌ، ثم يَكْمُلُ النِّصْفُ؛ لكَوْنِ الطَّلاقِ لا يَتَبَعَّضُ، فيقَعُ طَلْقتانِ. ويَحْتمِلُ أن تَقعَ طَلْقةٌ، وتتأخَّرَ اثْنَتانِ إلى الحالِ الأُخْرَى؛ لأنَّ البَعْضَ يَقَعُ على ما دونَ الكُلِّ، ويتنَاولُ القليلَ مِن ذلك والكثيرَ، فيقَعُ أقلُّ
(٣) فى أ، ب، م: "فإن".(٤) أى يقبل دِينًا.(٥) فى ب، م: "قول السنة".(٦) سقط من: ب، م.