erreicht, tritt sie ein, und es wird so behandelt, als hätte er beim Kommen von Zayd gesagt: „Du bist nach der Sunna-Art geschieden“; denn er hat die Scheidung an das Kommen von Zayd unter einer Bedingung geknüpft, also tritt sie nur unter dieser ein. Wenn er zu ihr sagt: „Du bist nach der Sunna-Art geschieden, wenn Zayd kommt“, bevor er mit ihr den Beischlaf vollzogen hat, so ist sie bei dessen Kommen geschieden, ob sie ihre Menstruation hat oder rein ist; denn es gibt für ihre Scheidung weder eine Sunna-Art noch eine Bid'a-Art. Wenn er jedoch nach dem Beischlaf mit ihr kommt und sie in einem Zustand der Reinheit ist, in der er keinen Beischlaf mit ihr vollzogen hat, so ist sie geschieden. Wenn er während der Bid'a-Zeit kommt, ist sie nicht geschieden, bis die Sunna-Zeit eintritt; denn sie ist zu einer Person geworden, für deren Scheidung es eine Sunna-Art und eine Bid'a-Art gibt. Wenn er zu seiner Frau sagt: „Du bist geschieden, wenn der Monatsanfang nach der Sunna-Art kommt“, und der Monatsanfang liegt in der Sunna-Zeit, so tritt die Scheidung ein, andernfalls tritt sie ein, wenn die Sunna-Zeit kommt.
1251 - Frage: Er sagte: „Und wenn er zu ihr sagt, während sie ihre Menstruation hat und er keinen Beischlaf mit ihr vollzogen hat: Du bist nach der Sunna-Art geschieden. So ist sie sofort geschieden; denn es gibt darin weder eine Sunna- noch eine Bid'a-Art.“
Ibn Abd al-Barr sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass die Scheidung nach der Sunna-Art nur für diejenige gilt, mit der der Beischlaf vollzogen wurde. Was diejenige betrifft, mit der kein Beischlaf vollzogen wurde, so gibt es für ihre Scheidung weder eine Sunna- noch eine Bid'a-Art, außer hinsichtlich der Anzahl der Scheidungen, worüber unter ihnen Uneinigkeit besteht. Dies liegt daran, dass die Scheidung im Falle derjenigen, mit der der Beischlaf vollzogen wurde, wenn sie zu den Frauen mit Perioden (Quru') gehört, eine Sunna- und eine Bid'a-Art hat, weil die Wartezeit ('Idda) durch eine Scheidung während der Menstruation verlängert wird, man bei einer Scheidung während der Reinheit, in der er den Beischlaf vollzogen hat, zweifelt, und beide Zustände bei einer Scheidung während der Reinheit, in der er keinen Beischlaf vollzogen hat, entfallen. Was diejenige betrifft, mit der kein Beischlaf vollzogen wurde, so hat sie keine Wartezeit, bei der eine Verlängerung oder ein Zweifel ausgeschlossen werden müsste. Ebenso verhält es sich bei denjenigen, deren Wartezeit nach Monaten berechnet wird, wie die Minderjährige, die noch nicht ihre Menstruation bekommen hat, und diejenigen, die keine Menstruation mehr erwarten (ayisat); für deren Scheidung gibt es weder eine Sunna- noch eine Bid'a-Art, da die Wartezeit durch ihre Scheidung in keinem Zustand verlängert wird und sie nicht schwanger werden können, sodass Zweifel entstünden. Ebenso verhält es sich bei der Schwangeren, deren Schwangerschaft sichtbar geworden ist. All diese haben nach der Auffassung unserer Gefährten für ihre Scheidung weder eine Sunna- noch eine Bid'a-Art hinsichtlich der Zeit. Dies ist auch die Lehrmeinung von al-Shafi'i und vielen Gelehrten. Wenn er also zu einer von ihnen sagt: „Du bist nach der Sunna- oder Bid'a-Art geschieden“, so tritt die Scheidung sofort ein, und die Bedingung ist gegenstandslos; denn ihre Scheidung ist durch nichts davon qualifiziert.
(13) Fehlt in: Original, b, m. (1) Fehlt in: a, b, m.
زمانِ السُّنَّةِ وقَعَ، ويَصيرُ كأنَّه قال حينَ قَدِمَ زيدٌ: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ؛ لأنَّه أوْقعَ الطَّلاقَ بقُدومِ زيدٍ على صِفَةٍ، فلا يقَعُ إلَّا عليها. وإن قال لها: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ إذا قَدِمَ زيدٌ. قبلَ أن يَدْخُلَ بها، طَلُقَتْ عند قُدومِه، حائضًا كانت أو طاهرًا؛ لأنَّها لا سُنَّةَ لطَلاقِها ولا بِدْعة. وإن قَدِمَ بعدَ دُخولِه بها، وهى فى (١٣) طُهْرٍ لم يُصِبْها فيه، طَلُقَتْ. وإن قَدِمَ فى زمنِ البِدْعةِ، لم تَطْلُقْ حتى يَجِىءَ زمنُ السُّنَّةِ؛ لأنها صارت مِمَّن لطَلاقِها سُنَّةٌ وبِدْعةٌ. وإن قال لامرأتِه: أنتِ طالقٌ إذا جاءَ رأسُ الشَّهرِ للسُّنَّةِ. فكان رأسُ الشَّهْرِ فى زمانِ السُّنَّةِ، وقَعَ، وإلَّا وقَعَ إذا جاءَ زمانُ السُّنَّةِ.
١٢٥١ - مسألة؛ قال: (وَلَوْ قَالَ لَهَا، وَهِىَ حَائِضٌ، وَلَمْ يَدْخُلْ بِهَا: أَنْتِ طَالِقٌ لِلسُّنَّةِ. طَلُقَتْ مِنْ وَقْتِهَا، لأَنَّهُ لَا سُنَّةَ فِيهِ وَلَا بِدْعَةَ)
قال ابنُ عبدِ البَرِّ: أجْمَعَ العلماءُ أَنَّ طلاقَ السُّنَّةِ إنَّما هو للمَدْخولِ بها، أمَّا غيرُ المَدْخولِ بها، فليس لطلاقِها سُنَّةٌ ولا بِدْعةٌ، إلا فى عَدَدِ الطَّلاقِ، على اخْتلافٍ بينهم فيه؛ وذلك لأنَّ الطَّلاقَ فى حَقِّ المدخولِ بها إذا كانت من ذَواتِ الأقْرَاءِ إنَّما كان له سُنَّةٌ وبدعةٌ؛ لأنَّ العِدَّةَ تَطولُ عليها بالطَّلاقِ فى الحَيْضِ، وتَرْتابُ بالطَّلاقِ فى الطُّهْرِ الذى جامَعَها فيه، ويَنْتَفِى عنها الأمْرانِ بالطَّلاقِ فى الطُّهْرِ الذى لم يُجامِعْها فيه، أمَّا غيرُ المدخولِ بها، فلا عِدَّةَ عليها تَنْفِى تَطْويلَها أو الارْتيابَ فيها، وكذلك ذَواتُ الأشْهُرِ؛ كالصَّغيرةِ التى لم تَحِضْ، والآيِسَاتِ من (١) الْمَحِيض لا سُنَّةَ لطلاقِهِنَّ ولا بِدْعةَ؛ لأنَّ العِدَّةَ لا تَطُولُ بطلاقِها فى حالٍ، ولا تَحملُ فتَرْتابُ. وكذلك الحامِلُ التى اسْتبانَ حَمْلُها، فهؤلاء كلُّهنَّ ليس لطلاقِهنَّ سُنَّةٌ ولا بِدْعةٌ مِن جهَةِ الوقتِ، فى قَوْلِ أصحابِنا. وهو مذهبُ الشَّافعىِّ، كثير مِن أهلِ العلمِ. فإذا قالَ لإحْدَى هؤلاءِ: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ أو للبِدْعةِ. وقَعتِ الطَّلْقةُ فى الحالِ، ولَغَتِ الصِّفةُ؛ لأنَّ طلاقَها لا يَتَّصِفُ بذلك،
(١٣) سقط من: الأصل، ب، م.(١) سقط من: أ، ب، م.