Es ist dann so, als hätte er gesagt: „Du bist geschieden.“ Ohne etwas hinzuzufügen. Genauso verhält es sich, wenn er sagt: „Du bist nach der Sunna- und Bid'a-Art geschieden“ oder sagt: „Du bist weder nach der Sunna- noch nach der Bid'a-Art geschieden.“ Sie ist in diesem Fall sofort geschieden, da er die Scheidung mit ihrer jeweiligen Beschaffenheit beschrieben hat. In der Aussage von al-Khiraqi liegt die Möglichkeit begründet, dass für die Schwangere eine Scheidung nach der Sunna-Art existiert; denn es ist eine Scheidung, zu der durch seine Worte – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – aufgerufen wurde: „Dann soll er sie in einem Zustand der Reinheit oder schwanger scheiden.“ Dies ist auch die offenkundige Ansicht von Ahmad, denn er sagte: „Ich folge dem Hadith von Salim, von seinem Vater.“ Damit meint er diesen Hadith. Und zwar deshalb, weil sie sich in einem Zustand befindet, in den sie nach der Bid'a-Zeit übergegangen ist, und es möglich ist, dass sie aus diesem in die Bid'a-Zeit übergeht; daher ist ihre Scheidung eine Scheidung nach der Sunna-Art, wie bei derjenigen, die nach einer Menstruation rein ist, ohne dass der Beischlaf vollzogen wurde. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass sie, falls er zu ihr sagt: „Du bist nach der Bid'a-Art geschieden“, nicht sofort geschieden ist. Wenn sie dann jedoch das Kind zur Welt bringt, ist sie geschieden; denn der Wochenbettzustand (Nifas) ist eine Bid'a-Zeit, wie die Menstruation.
Abschnitt: Wenn er zu einer Minderjährigen oder einer Frau, mit der noch kein Beischlaf vollzogen wurde, sagt: „Du bist nach der Bid'a-Art geschieden“, und dann sagt: „Ich meinte damit den Zeitpunkt, wenn die Minderjährige ihre Menstruation bekommt oder bei der Frau, mit der noch kein Beischlaf vollzogen wurde, der Beischlaf vollzogen wird“, oder wenn er zu beiden sagt: „Ihr seid beide nach der Sunna-Art geschieden“, und sagt: „Ich meinte damit die Scheidung zu einem Zeitpunkt, an dem ihre Scheidung nach der Sunna-Art erfolgt“, so ist er im Verhältnis zwischen sich und Allah, dem Erhabenen, als wahrhaftig anzusehen. Wird dies aber in einem rechtlichen Urteil akzeptiert? Hierüber gibt es zwei Ansichten, die al-Qadi erwähnte. Die erste lautet: Es wird nicht akzeptiert. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, weil es dem Offensichtlichen widerspricht; es gleicht dem Fall, wenn jemand sagt: „Du bist geschieden“, und dann sagt: „Ich meinte, wenn du das Haus betrittst.“ Die zweite Ansicht lautet: Es wird akzeptiert. Dies ist der Lehrmeinung von Ahmad ähnlicher, da er seine Worte so interpretiert hat, wie es möglich ist. Es wurde dazu gesagt: Es ist wie der Fall, wenn jemand sagt: „Du bist geschieden, du bist geschieden“, und dann sagt: „Ich meinte mit der zweiten (Aussage) ihre Verdeutlichung.“
Abschnitt: Wenn er zu ihr in einer Reinheitsphase, in der er den Beischlaf mit ihr vollzogen hat, sagt: „Du bist nach der Sunna-Art geschieden“, und sie dann keine Menstruation mehr erwartet (ayisa), ist sie nicht geschieden; denn er hat ihre Scheidung als eine Scheidung nach der Sunna-Art zu einem Zeitpunkt beschrieben, der dafür geeignet war. Da sie nun aber eine Frau ist, die keine Menstruation mehr erwartet, gibt es für ihre Scheidung keine Sunna-Art mehr. Die Bedingung ist also nicht eingetreten, und somit erfolgt keine Scheidung. Ebenso verhält es sich, wenn ihre Schwangerschaft sichtbar wird.
(2) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 1/444 dargelegt. (3) In A: „ist übergegangen“ (intaqala). (4) In b, m: „das Ähnlichere“ (al-ashbah).
فصار كأنَّه قال: أنتِ طالقٌ. ولم يَزِدْ. وكذلك إن قال: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ والبِدْعةِ. أو قال: أنتِ طالقٌ لا للسُّنَّةِ ولا للبِدْعةِ. طَلُقَتْ فى الحالِ؛ لأنَّه وصَفَ الطَّلْقةَ بصِفَتِها. ويَحْتَمِلُ كلامُ الْخِرَقِىِّ أن يكونَ للحاملِ طلاقُ سُنَّةٍ؛ لأنَّه طلاقٌ أُمِرَ به بقولِه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "ثُمَّ لْيُطَلِّقْهَا طَاهِرًا أَوْ حَامِلًا" (٢). وهو أيضًا ظاهرُ كلامِ أحمدَ، فإنَّه قال: أذْهَبُ إلى حديثِ سالمٍ عن أبيه. يعنى هذا الحديثَ. ولأنَّها فى حالٍ انْتقلتْ (٣) إليها بعدَ زَمَنِ البِدْعةِ، ويُمْكِنُ أن تَنتقِلَ عنها إلى زمانِ البِدْعةِ، فكان طلاقُها طلاقَ سُنَّةٍ، كالطَّاهرِ مِنَ الحَيْض مِن غيرِ مُجَامَعَةٍ. ويَتَفَرَّعُ مِن هذا، أنَّه لو قال لها: أنتِ طالقٌ للبِدْعةِ. لم تَطْلُقْ فى الحالِ، فإذا وضَعتِ الحَمْلَ طَلُقَتْ؛ لأنَّ النِّفَاسَ زمانُ بِدْعةٍ، كالحَيْضِ.
فصل: وإن قال لصغيرةٍ أو غيرِ مدخولٍ بها: أنتِ طالقٌ للبِدْعةِ. ثم قال: أرَدْتُ إذا حاضتِ الصَّغيرةُ، أو أُصيبتْ غيرُ المدخولِ بها. أو قال لهما: أنتُما طالقتانِ للسُّنَّةِ. وقال: أرَدْتُ طلاقَهما فى زمن يَصيرُ طلاقُهما فيه للسُّنَّةِ. دِينَ فيما بينَه وبينَ اللَّهِ تعالى. وهل يُقْبَلُ فى الحُكمِ؟ فيه وَجْهانِ، ذكَرَهُما القاضى؛ أحدُهما، لا يُقبَلُ. وهو مذهبُ الشَّافعىِّ؛ لأنَّه خلافُ الظَّاهرِ، فأشْبَهَ ما لو قال: أنتِ طالقٌ. ثم قال: أردتُ إذا دخَلتِ الدَّارَ. والثانى. يُقبَلُ. وهو أشْبَهُ (٤) بمذهبِ أحمدَ؛ لأنَّه فسَّرَ كلامَه بما يَحْتمِلُه، فقيل: كما لو قال: أنتِ طالقٌ، أنت طالقٌ. وقال: أرَدْتُ بالثَّانيةِ إفْهامَها.
فصل: وإذا قال لها فى طُهْرٍ جامعَها فيه: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ. فيَئِستْ مِنَ الْمَحِيض، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّه وَصَفَ طلاقَها بأنَّه للسُّنَّةِ فى زمنٍ يَصْلُحُ له، فإذا صارت آيِسَةً، فليس لطلاقِها سُنَّةٌ، فلم تُوجَدِ الصِّفَةُ، فلا يَقَعَ. وكذلك إن اسْتبانَ حَمْلُها،
(٢) تقدم تخريجه فى ١/ ٤٤٤.(٣) فى أ: "انتقل".(٤) فى ب، م: "الأشبه".