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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 342Abschnitt

Übersetzung · DE

Sie erfolgt ebenfalls nicht, es sei denn, man folgt der Ansicht desjenigen, der die Scheidung der Schwangeren als eine Scheidung nach der Sunna-Art betrachtet, denn dann müsste sie eintreten, da die Bedingung erfüllt ist, so wie wenn sie ihre Menstruation bekäme und dann rein würde.

Abschnitt: Wenn er zu ihr sagt: „Du bist mit jeder Menstruationsphase (Qar') eine Scheidung geschieden“, und sie zu den Frauen gehört, die eine Menstruationsphase haben, tritt in jeder Phase eine Scheidung ein. Befindet sie sich gerade in einer Menstruationsphase, tritt sofort eine Scheidung ein, und es folgen zwei weitere Scheidungen in den beiden darauffolgenden Phasen, ungeachtet dessen, ob wir sagen, dass die Menstruationsphase (Qar') die Menstruation (Hayd) oder die Reinheitsphase (Tuhr) ist. Dies gilt sowohl für die Frau, mit der bereits der Beischlaf vollzogen wurde, als auch für diejenige, mit der dies noch nicht geschehen ist, außer dass die Letztere mit der ersten Scheidung endgültig geschieden ist (ba'in). Wenn er sie erneut heiratet, tritt bei ihr in der zweiten Phase eine weitere Scheidung ein. Dasselbe gilt für die dritte Scheidung. Wenn sie minderjährig ist und wir sagen, dass die Menstruationsphase die Menstruation ist, wird sie erst geschieden, wenn sie ihre Menstruation bekommt, und tritt dann mit jeder Menstruation eine Scheidung ein. Wenn wir sagen, dass die Menstruationsphase die Reinheitsphase ist, besteht die Möglichkeit, dass sie sofort mit einer Scheidung geschieden wird, dann nicht weiter geschieden wird, bis sie ihre Menstruation bekommt und wieder rein wird, woraufhin die zweite Scheidung eintritt, und dann die dritte in der darauffolgenden Reinheitsphase, denn die Reinheit vor der Menstruation gilt als eine einzige Phase. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie nicht geschieden wird, bis sie nach der Menstruation wieder rein wird, denn die Phase (Qar') ist die Reinheitsphase zwischen zwei Menstruationen. Ebenso verhält es sich, wenn eine Minderjährige während ihrer Wartezeit (Idda) ihre Menstruation bekommt: Die Reinheitsphase vor der Menstruation wird nach einer der beiden Ansichten nicht auf ihre Wartezeit angerechnet. Das Urteil für die Schwangere ist dasselbe wie für die Minderjährige, denn die Zeit der Schwangerschaft gilt nach einer der beiden Ansichten als eine einzige Phase, wenn wir sagen, dass die Phasen die Reinheitsperioden sind. Die andere Ansicht besagt, dass dies in keinem Fall eine Phase ist. Wenn sie eine Frau ist, die keine Menstruation mehr erwartet (ayisa), sagte al-Qadi: „Sie wird auf jeden Fall mit einer Scheidung geschieden, denn er hat ihre Scheidung an eine Bedingung geknüpft, die bei ihr unmöglich ist, weshalb die Bedingung hinfällig wird und die Scheidung eintritt, so wie wenn er zu ihr sagt: ‚Du bist nach der Bid'a-Art geschieden.‘“ Wenn die Schwangere während ihrer Schwangerschaft geschieden wird, ist sie mit der Entbindung endgültig geschieden, denn ihre Wartezeit endet damit, sodass keine weitere Scheidung mehr folgen kann. Wenn er die Ehe mit ihr erneuert oder sie vor der Entbindung zu sich zurückholt (Raji'a) und sie dann von ihrem Wochenbett (Nifas) rein wird, tritt eine weitere Scheidung ein; wenn sie dann ihre Menstruation bekommt und wieder rein wird, tritt die dritte ein.

Anmerkungen

(5) Fällt im Original, in b und m weg. (6) In b und m gibt es den Zusatz: „dann rein wird“. (7) Im Original: „zwei Menstruationen“ (haydatayn). (8) Fällt in b und m weg.

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