Wenn sie sich in der Zeit der Sunna-Art befand, ist er vor Gott dem Erhabenen als aufrichtig zu betrachten. Ob dies rechtlich anerkannt wird, dazu gibt es zwei Ansichten, wie bereits zuvor erwähnt.
Abschnitt: Wenn er den Ausdruck umkehrt und sagt: „Du bist mit der abscheulichsten Scheidung geschieden“, der „widerwärtigsten“, der „ungeheuerlichsten“, der „abstoßendsten“ oder der „schlechtesten“, so wird dies als Scheidung nach der Bid'a-Art ausgelegt. Befindet sie sich in der Zeit der Bid'a-Art, so tritt sie ein, andernfalls hängt sie vom Eintritt der Zeit der Bid'a-Art ab. Von Abu Bakr wurde überliefert, dass die Scheidung dreifach erfolgt, sofern wir sagen, dass die Zusammenfassung der drei Scheidungen eine Bid'a-Art darstellt. Es ist angebracht, dass die dreifache Scheidung zur Zeit der Bid'a-Art erfolgt, damit sie beide Arten der Bid'a-Scheidung vereint und somit die abscheulichste Scheidung darstellt. Wenn er damit etwas anderes als die Bid'a-Scheidung beabsichtigt, etwa indem er sagt: „Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass deine Scheidung die abscheulichste ist, weil du sie aufgrund deines guten Umgangs und deiner schönen Art nicht verdienst“, so tritt die Scheidung sofort ein. Wenn er sagt: „Ich meinte damit die Sunna-Scheidung, damit sich die Scheidung auf den Zeitpunkt der Sunna-Art verschiebt“, so wird dies nicht akzeptiert, da sein Wortlaut dies nicht zulässt. Wenn er sagt: „Du bist mit einer guten, schlechten, ungeheuerlichen, schönen, vollständigen oder unvollständigen Scheidung geschieden“, so tritt die Scheidung sofort ein, da er sie mit zwei gegensätzlichen Eigenschaften beschrieb, die sich gegenseitig aufheben, womit die bloße Scheidung verbleibt. Wenn er sagt: „Ich meinte, dass sie gut ist, weil sie zur Zeit der Sunna-Art erfolgt, und schlecht, weil sie dir Schaden zufügt“, oder wenn er sagt: „Ich meinte, dass sie gut ist, um mich von deinem Übel und deinem schlechten Umgang und Charakter zu befreien, und schlecht, weil sie zur Zeit der Bid'a-Art erfolgt“, und dies den Eintritt der Scheidung aufschieben würde, so wird er als aufrichtig betrachtet. Ob dies rechtlich anerkannt wird, dazu werden zwei Ansichten abgeleitet.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist mit der Scheidung des Zwangs (Haraj) geschieden“, so sagte al-Qadi: Die Bedeutung ist die Bid'a-Scheidung; denn Haraj bedeutet Enge und Sünde, es ist also, als hätte er gesagt: „die Scheidung der Sünde“, und die Bid'a-Scheidung ist eine Scheidung der Sünde. Ibn al-Mundhir überlieferte von Ali, möge Gott mit ihm zufrieden sein, dass die Scheidung dreifach erfolgt; denn Haraj bedeutet Enge, und was den Mann einengt, ihm die Rückkehr zu ihr verwehrt und ihr die Rückkehr zu ihm verwehrt, ist die dreifache Scheidung, welche zudem eine Bid'a-Scheidung mit Sünde ist, wodurch beide Aspekte zusammenkommen: Enge und Sünde. Wenn er sagt: „die Scheidung des Zwangs und der Sunna-Art“, so ist es wie seine Aussage: „die Scheidung der Bid'a-Art und der Sunna-Art“.
(12) Im Original: „und ihre Schlechtigkeit“ (wa-qabiha). (13) Fehlt in: a, b, m.
كانت فى حالِ السُّنَّةِ، دِينَ فيما بينَه وبينَ اللَّهِ تعالى. وهل يُقبَلُ فى الحُكمِ؟ على وَجْهَيْنِ، كما تقدَّم.
فصل: فإن عَكَسَ، فقال: أنتِ طالقٌ أقْبَحَ الطَّلاقِ، وأسْمَجَه، أو أفحشَه، أو أنْتَنَه، أو أرْدأَه. حُمِلَ على طَلاقِ البِدْعةِ، فإن كانت فى وقتِ البِدْعةِ، وإلَّا وقفَ على مَجىءِ زمانِ البِدْعةِ. وحُكِىَ عن أبى بكرٍ، أنَّه يَقَعُ ثلاثًا، إن قُلْنا: إنَّ جَمْعَ الثَّلاثِ بدْعةٌ. ويَنْبغِى أن تَقَعَ الثَّلاثُ فى وقتِ البِدْعةِ؛ ليكونَ جامعًا لبِدْعَتَى الطَّلاقِ، فيكونُ أَقْبَحَ الطَّلاقِ. وإن نَوَى بذلك غيرَ طلاقِ البِدْعةِ، نحوَ أن يَقولَ: إنَّما أرَدْتُ أَنَّ طلاقَك أقبحُ الطَّلاقِ؛ لأنَّك لا تَسْتحِقِّينَه؛ لحُسْنِ عِشْرَتِك، وجَميلِ طَريقتِك. وقعَ فى الحالِ. وإن قال: أرَدْتُ بذلك طلاقَ السُّنَّةِ، ليتأخَّرَ الطَّلاقُ عن نفسِه إلى زمنِ السُّنَّةِ. لم يُقْبَلْ؛ لأنَّ لفظَه لا يَحْتمِلُه. وإن قال: أنتِ طالق طَلْقةً حَسَنةً قَبِيحةً، فاحِشَةً جميلةً، تامَّة ناقِصةً. وقعَ فى الحالِ؛ لأنَّه وصَفَها بصِفَتَيْنِ مُتَضَادَّتَيْنِ، فلَغَيا، وبَقِىَ مُجرَّدُ الطَّلاقِ. فإن قال: أردتُ أنَّها حسنةٌ لكونِها فى زمانِ السُّنَّةِ، وقبيحةٌ (١٢) لإِضْرارِها بك. أو قال: أرَدْتُ أنَّها حَسَنةٌ لتخْليصِى مِن شَرِّك وسُوءِ [عِشْرَتَكِ و] (١٣) خُلُقكِ، وقبيحةٌ لكَوْنِها فى زمانِ البِدْعةِ. وكان ذلك يُؤخِّرُ وُقوعَ الطَّلاقِ عنه، دِينَ. وهل يُقْبَلُ فى الحُكمِ؟ يُخَرَّجُ على وَجْهَيْنِ.
فصل: فإن قال: أنتِ طالقٌ طلاقَ الحَرَجِ، فقال القاضى: معناه طلاقُ البِدْعةِ؛ لأنَّ الحَرَجَ الضِّيقُ والإثْمُ، فكأنَّه قال: طلاقُ الإِثْمِ، وطلاقُ البدعةِ طلاقُ إثمٍ. وحَكَى ابنُ الْمُنذِرِ، عن عَلِىٍّ، رَضِىَ اللَّهُ عنه، أنَّه يَقَعُ ثلاثًا؛ لأنَّ الحَرَجَ الضِّيقُ، والذى يُضَيِّقُ عليه، ويَمْنعُه الرُّجوجَ إليها، ويَمْنعُها الرُّجوعَ إليه، هو الثَّلاثُ، وهو مع ذلك طلاقُ بِدْعةٍ، وفيه إثْمٌ، فيَجْتمِعُ عليه الأمرانِ: الضِّيقُ والإِثْمُ. وإن قال: طلاقَ
(١٢) فى الأصل: "وقبيحها".(١٣) سقط من: أ، ب، م.