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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 3451252 - Problem: Er sagte: (Die Scheidung eines Menschen, der seine geistigen Fähigkeiten verloren hat, ohne dabei berauscht zu sein, tritt nicht ein.)

Übersetzung · DE

des Zwangs (Haraj) und der Sunna-Art“ entspricht seiner Aussage: „die Scheidung der Bid'a-Art und der Sunna-Art“.

1252 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und die Scheidung dessen, dem der Verstand ohne Trunkenheit schwindet, tritt nicht ein.)

Die Gelehrten sind sich einig darüber, dass die Scheidung dessen, dem der Verstand ohne Trunkenheit oder etwas Ähnlichem schwindet, nicht eintritt. Dies sagten auch Uthman, Ali, Sa'id ibn al-Musayyab, al-Hasan, an-Nakha'i, asch-Sha'bi, Abu Qilaba, Qatada, az-Zuhri, Yahya al-Ansari, Malik, ath-Thawri, asch-Schafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl ar-Ra'y). Sie sind sich einig, dass für einen Mann, der im Schlaf die Scheidung ausspricht, keine Scheidung eintritt. Es ist bewiesen, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sagte: „Die Feder ist bei dreien aufgehoben: bei dem Schlafenden, bis er erwacht; bei dem Kind, bis es die Geschlechtsreife erreicht; und bei dem Geistesgestörten, bis er zur Besinnung kommt.“ Es wurde von Abu Huraira vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – überliefert, dass er sagte: „Jede Scheidung ist zulässig, außer der Scheidung des geistig Schwachen, der nicht über seinen Verstand gebietet.“ Dies wurde von an-Naddschad überliefert. At-Tirmidhi sagte: Wir kennen es nur durch den Hadith von 'Ata' ibn 'Adschlan, und dessen Hadith ist als schwach (dha'ib) einzustufen. Er überlieferte zudem mit seiner Überlieferungskette von Ali Ähnliches. Dies gilt, weil es sich um eine Aussage handelt, die den Rechtsbesitz (Milk) beendet, weshalb der Verstand als Voraussetzung betrachtet wird, wie beim Verkauf. Es ist gleich, ob sein Verstand durch Wahnsinn, Ohnmacht, Schlaf, die Einnahme eines Medikaments, Zwang zum Trinken von Wein oder das Trinken von etwas, das den Verstand raubt, ohne dass er wusste, dass es den Verstand raubt, geschwunden ist. All dies verhindert das Eintreten der Scheidung, einmütig nach einer Überlieferung, und wir kennen diesbezüglich keine abweichende Meinung. Wenn er jedoch etwas trinkt,

Anmerkungen

(1) Im Original: "nicht" (lam). (2) Im Original: "ohne" (bila). (3) In b, m: "er wieder zu sich kommt" (yafiq). (4) Die Überlieferung wurde bereits zitiert, in: 2/50. (5) At-Tirmidhi hat ihn ebenfalls herausgegeben, im Kapitel über die Scheidung des geistig Schwachen, im Buch der Scheidung. 'Aridat al-Ahwadhi 5/166, 167. (6) Das Pronomen in "Er überlieferte" bezieht sich auf an-Naddschad. Al-Bukhari führte dies an im Kapitel über die Scheidung unter Zwang und Drohung... im Buch der Scheidung. Sahih al-Bukhari 7/59. Ebenso wurde es von Ibn Abi Schaiba überliefert, im Kapitel dessen, was sie über die Scheidung des geistig Schwachen sagten, im Buch der Scheidung. Al-Musannaf 5/31. (7) Im Original: "der Verstand oder das Trinken davon".

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