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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 356

Übersetzung · DE

als ausdrücklich in diesem Sinne, wie alle anderen andeutungsweisen Ausdrücke (Kinayat). Das Argument für die erste Auffassung ist, dass diese Ausdrücke im Buch (dem Koran) im Sinne einer Trennung zwischen Ehegatten verwendet wurden, weshalb sie diesbezüglich als ausdrücklich gelten, genau wie der Ausdruck Talaq. Gott, der Erhabene, sagt: „...dann ist die Zurückhaltung in rechtlicher Weise oder die Entlassung in gütiger Weise...“ (1). Er sagt auch: „...und haltet sie in rechtlicher Weise fest...“ (2). Gott, der Erhabene, sagt: „Und wenn sie sich trennen, wird Gott jeden von ihnen aus Seiner Fülle reich machen“ (3). Er, der Erhabene, sagt: „So kommt her, ich will euch eine Abfindung gewähren und euch auf gütige Weise entlassen“ (4). Die Aussage von Ibn Hamid ist zutreffender, denn das Ausdrückliche (Sarih) bei einer Sache ist das, was als explizite Festlegung dafür dient und nichts anderes zulässt, außer in einem sehr unwahrscheinlichen Fall. Obwohl die Ausdrücke Firaq (Trennung) und Sarah (Entlassung) im Koran im Sinne der Trennung zwischen Ehegatten vorkommen, sind sie oft auch für andere Bedeutungen verwendet worden – sowohl im Koran als auch im Sprachgebrauch. Gott, der Erhabene, sagt: „Und haltet alle fest am Seile Gottes und geht nicht auseinander (tafarraqu)“ (8). Er sagt: „Und es spalteten sich (tafarraqa) diejenigen nicht, denen die Schrift gegeben wurde...“ (9). Daher gibt es keinen Grund für eine exklusive Beschränkung auf die Scheidung (Talaq). Zudem war mit Seinem Wort: „...oder trennt euch (fariquhunna) von ihnen in rechtlicher Weise“ (11) nicht die Scheidung gemeint, sondern das Unterlassen der Rückkehr (zur Ehe). Dasselbe gilt für Sein Wort: „...oder eine Entlassung (tasrih) in gütiger Weise.“ Es ist nicht zulässig, dies mit dem Ausdruck Talaq zu vergleichen, da dieser spezifisch für die Scheidung steht und ohne jedes Indiz oder weiteren Beweis unmittelbar die Vorstellung davon weckt, was bei Firaq und Sarah nicht der Fall ist. Gemäß beiden Auffassungen gilt daher: Wenn er sagt: „Ich habe dich geschieden (tallaqtuki)“, oder: „Du bist geschieden (anti taliq)“, oder: „geschieden (mutallaqa)“, so tritt die Scheidung ohne Absicht ein. Wenn er jedoch sagt: „Ich habe dich getrennt (faraqtuki)“, oder sagt: „Du bist getrennt (anti mufaraqa)“, oder: „Ich habe dich entlassen (sarrahtuki)“,

Anmerkungen

(1) Sure al-Baqara 229. (2) Sure al-Baqara 231. (3) Sure an-Nisa' 130. (4) Sure al-Ahzab 28. (5) In Hs. A: „wa-lafz“. (6) Im Original und Hs. A: „waradat“. (7) Fehlt in B und M. (8) Sure Al 'Imran 103. (9) Sure al-Bayyina 4. (10) Im Original, B und M: „bi-farq“. (11) Sure at-Talaq 2. (12) Fehlt im Original, B und M. (13) Fehlt in A.

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