metaphorisch. Die zweite Ansicht ist, dass die Scheidung (talaq) ein ausdrücklicher Ausdruck ist, weshalb er keiner Absicht bedarf, genau wie das davon Abgeleitete, und er ist in ihrem Brauch gebräuchlich. Ein Dichter sagte:
Du hast meinen Namen unter den Weltenbewohnern bekannt gemacht... Und mein Leben Jahr für Jahr aufgezehrt.
So bist du die Scheidung, du bist die Scheidung... und du bist die Scheidung, dreimal vollzählig.
Was ihre Aussage betrifft, dass dies eine Metapher sei, so entgegnen wir: Ja, [außer dass] es zwingend ist, ihn auf die eigentliche Bedeutung (haqiqa) zu beziehen, da es keine andere Deutungsmöglichkeit gibt, die außer dieser in Betracht käme; daher ist sie in diesem Fall zwingend.
Abschnitt: Der ausdrückliche Ausdruck für die Scheidung in der nicht-arabischen Sprache ist "bahshtam". Wenn ein Nicht-Araber diesen verwendet, tritt die Scheidung von ihm ohne Absicht ein. Al-Nakha'i und Abu Hanifa sagten: Es ist eine Umschreibung (kinaya), die eine Scheidung nur mit Absicht bewirkt, da seine Bedeutung "ich habe dich freigelassen" (khallaytuki) ist, und dieser Ausdruck eine Umschreibung ist. Wir entgegnen: Dieser Ausdruck ist in ihrer Sprache für die Scheidung festgelegt und sie verwenden ihn dafür, weshalb er dem Wort für Scheidung im Arabischen ähnelt. Wäre dies kein ausdrücklicher Ausdruck, gäbe es in der nicht-arabischen Sprache keinen ausdrücklichen Ausdruck für die Scheidung, und dies ist fernliegend. Dass er die Bedeutung von "ich habe dich freigelassen" hat, schadet nicht, denn die Bedeutung von "tallaqtuki" (ich habe dich geschieden) ist ebenfalls "ich habe dich freigelassen". Da er jedoch dafür festgelegt wurde und darin verwendet wird, ist er ausdrücklich, ebenso wie dieser. Es gibt keinen Dissens darüber, dass es eine Scheidung ist, wenn er damit die Scheidung beabsichtigt. Dies sagten auch al-Sha'bi, al-Nakha'i, al-Hasan, Malik, al-Thawri, Abu Hanifa, Zufar und al-Shafi'i.
1258 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er im Zorn zu ihr sagt: "Du bist frei (anti hurra)", oder er sie schlägt und sagt: "Dies ist deine Scheidung", so ist die Scheidung eingetreten.)
Die Erörterung dieser Rechtsfrage umfasst zwei Abschnitte:
Der erste: Dass dieser Ausdruck eine Umschreibung für die Scheidung ist. Wenn er sie damit beabsichtigt, tritt sie ein; ohne Absicht tritt sie jedoch nicht ein.
(21) Ibn Qutaiba schreibt diese Verse einem Beduinen zu, der sie über seine Ehefrau äußerte. 'Uyun al-Akhbar 4/127. (22) In B und M: "nuwwihti". (23) Aus B und M ausgefallen. (24) In B und M: "ya'tadhiru". (25) In B und M: "kawnuhuma".