Mariam: die al-batul (die Jungfräuliche); wegen ihrer Abgeschnittenheit von der Ehe. Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – verbot das al-tabattul, welches die gänzliche Abkehr von der Ehe bedeutet. Ebenso erfordern (die Begriffe) al-khaliyya und al-bariyya das Freisein von der Ehe und die Loslösung von ihr. Wenn ein Ausdruck eine Bedeutung hat und das Religionsgesetz diese berücksichtigt hat, dann geschieht dies nur in dem, was er erfordert und worauf seine Bedeutung hinausläuft. Es gibt keinen Weg zu einer endgültigen Trennung (baynuna) ohne die Dreifachheit; sie tritt also aus der Notwendigkeit heraus ein, das zu erfüllen, was ihr Wortlaut erfordert. Es ist nicht möglich, eine einzelne, endgültige Scheidung (bain) zu vollziehen, da er dazu mit einem expliziten Scheidungsausdruck (sarih) nicht imstande ist, also ebenso wenig mit dessen Umschreibungen (kinaya). Sie unterschieden nicht zwischen der Ehefrau, mit der die Ehe vollzogen wurde, und einer anderen, da die Gefährten (des Propheten) nicht unterschieden haben und da jeder Ausdruck, der die Dreifachheit bei der vollzogenen Ehe erfordert, sie auch bei einer anderen erfordert, wie sein Ausspruch: "Du bist dreimal geschieden." Was den Bericht von Rukanah betrifft, so hat Ahmad dessen Isnad als schwach eingestuft, weshalb er ihn verworfen hat. Was seinen Ausspruch – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – gegenüber der Tochter des al-Jawn betrifft: "Schließe dich deiner Familie an", so zeigt dies, dass dieser Ausdruck nicht die Dreifachheit erfordert und nicht zu den Ausdrücken gehört, bei denen die Gefährten die Dreifachheit bejaht haben; er ist ihnen auch nicht gleichzusetzen, daher ist das Urteil auf ihn zu beschränken. Zu ihrer Aussage, dass eine Umschreibung (kinaya) mit Absicht (niyya) wie ein expliziter Ausdruck (sarih) sei, sagen wir: Ja, nur dass sich der explizite Ausdruck in drei Arten unterteilt: solche, durch die die endgültige Trennung eintritt, und solche, unterhalb dieser, durch die die Trennung nicht eintritt. Ebenso unterteilt sich die Umschreibung: Ein Teil von ihr nimmt den Platz des expliziten Ausdrucks ein, der die Trennung herbeiführt, und das sind diese offensichtlichen Ausdrücke; ein anderer Teil nimmt den Platz der einfachen Scheidung ein, und das ist alles Übrige. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Der Qadi erwähnte, dass es dem Anschein der Aussagen von Ahmad und al-Khiraqi zufolge so ist, dass die Scheidung durch diese Umschreibungen auch ohne Absicht eintritt, wie Malik sagt, da ihre Verwendung hierfür bekannt geworden ist und sie daher keine Absicht benötigen, wie der explizite Ausdruck. Das Verständnis der Aussage von al-Khiraqi besagt hingegen, dass sie nur mit Absicht eintritt, aufgrund seiner Aussage: "Und wenn er einen expliziten Scheidungsausdruck verwendet..."
(13) In B, M: "al-lafz". (14) In A: "ya'tabiruhu". (15) Im Original: "yufarriq". (16) In A: "fa-yuqtasar". (17) In B, M: "alayhim". (18) Im Original: "laha".
مريمَ: الْبَتُولُ؛ لانْقطاعِها عن النِّكاحِ. ونَهَى النَّبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عن التَّبَتِّلِ، وهو الانْقِطاعُ عَنِ النِّكاحِ بالكُلِّيَّةِ. وكذلك الخَلِيَّةُ والبَرِيَّةُ يَقْتضيانِ الخُلُوَّ مِنَ النِّكاحِ والبَراءةَ منه، وإذا كان للَّفظِ (١٣) معنًى، فاعتبرَه الشَّرْعُ، إنَّما يُعتبَرُ (١٤) فيما يَقْتضِيه ويُؤدِّى مَعْناه، ولا سبيلَ إلى البَيْنُونةِ بدونِ الثَّلاثِ، فوقَعتْ ضرورةَ الوفاءِ بما يَقْتضِيه لفظُه، ولا يُمْكِنُ إيقاعُ واحدةٍ بائنٍ؛ لأنَّه لا يَقْدِرُ على ذلك بصريحِ الطَّلاقِ، فكذلك بكناياتِه. ولم يُفرِّقُوا (١٥) بين المدْخُولِ بها وغيرِها؛ لأنَّ الصَّحابةَ لم يُفرِّقُوا، ولأنَّ كلَّ لفظةٍ أوْجَبتِ الثَّلاثَ فى المدخولِ بها، أوجبَتْها فى غيرِها، كقوله: أنتِ طالقٌ ثلاثًا. فأمَّا حديثُ رُكَانَةَ؛ فإنَّ أحمدَ ضعَّفَ إسنادَه، فلذلك تَرَكَه. وأما قولُه -صلى اللَّه عليه وسلم- لابْنةِ الجَوْنِ: "الْحَقِى بِأَهْلِكِ". فيَدلُّ على أَنَّ هذه اللَّفظةَ لا تَقْتضِى الثَّلاثَ، وليست مِنَ اللَّفظاتِ التى قال الصَّحابةُ فيها بالثَّلاثِ، ولا هى مثلُها، فيُقصَرُ (١٦) الحُكمُ عليها (١٧). وقولُهم: إنَّ الكنايةَ بالنِّيَّةِ كالصَّريحِ. قُلْنا: نَعم، إلَّا أنَّ الصَّريحَ يَنْقسِمُ إلى ثلاثٍ تَحصُلُ بها (١٨) البَينُونةُ، وإلى ما دونَها ممَّا لا تَحْصُلُ به البَيْنُونةُ، فكذلك الكنايةُ تَنقسِمُ كذلك، فمنها ما يَقومُ مَقامَ الصَّريحِ المُحَصِّلِ للبَيْنُونةِ، وهو هذه الظَّاهرةُ، ومنها ما يَقومُ مَقامَ الواحدةِ، وهو ما عَداها، واللَّهُ أعلمُ.
فصل: وذكَرَ القاضى أنَّ ظاهرَ كلامِ أحمدَ، والخِرَقِىِّ؛ أنّ الطَّلاقَ يَقعُ بهذه الكناياتِ من غيرِ نِيَّةٍ، كقولِ مالكٍ؛ لأنَّه اشتَهَرَ استعمالُهْا فيه، فلم تَحْتَجْ إلى نِيّةٍ كالصَّريحِ. ومفهومُ كلامِ الْخِرَقىِّ أنَّه لا يَقَعُ إلَّا بنيَّةٍ؛ لقوله: وإذا أتى بصريحِ الطَّلاقِ
(١٣) فى ب، م: "اللفظ".(١٤) فى أ: "يعتبره".(١٥) فى الأصل: "يفرق".(١٦) فى أ: "فيقتصر".(١٧) فى ب، م: "عليهم".(١٨) فى الأصل: "لها".