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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 367Abschnitt

Übersetzung · DE

vollzogen, ob er es beabsichtigte oder nicht. Sein Verständnis besagt also, dass eine nicht-explizite (kinaya) Scheidung nur mit Absicht eintritt, und weil dies eine Umschreibung ist, ihre Wirkung ohne Absicht nicht feststeht, wie bei den übrigen Umschreibungen.

Abschnitt: Die Umschreibung (kinaya) besteht aus drei Kategorien. Die erste ist die offensichtliche (zahira), und das sind sechs Ausdrücke: khaliyya (frei), bariyya (losgelöst), ba'in (getrennt), batta (endgültig), batla (abgeschnitten) und amruki bi-yadik (deine Angelegenheit liegt in deiner Hand). Die Regelung hierfür ist das, was wir in diesem Abschnitt dargelegt haben. Wenn er sagt: "Du bist eine getrennte (ba'in) Scheidung", oder "eine endgültige (al-batta)", so gilt dasselbe, nur dass er keine Absicht (niyya) benötigt, da er damit die explizite (sarih) Scheidung näher bestimmt hat. Wenn er sagt: "Du bist geschieden, ich habe keinen Rückkehranspruch (raj'a) auf dich" und die Ehe mit ihr vollzogen wurde, dann ist es eine dreifache Scheidung. Ahmad sagte: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: "Du bist geschieden, es gibt keine Rückkehr darin und keine Zweifachheit", dann ist dies wie die dreifache (Scheidung mit) khaliyya und bariyya, so ist es nach meiner Ansicht. Dies ist die Auffassung von Abu Hanifa. Wenn er sagt: "...und ich habe keinen Rückkehranspruch (raj'a) darauf", mit dem 'wa' (und), so gilt dasselbe. Die Anhänger von Abu Hanifa sagten: Es ist eine rückholbare (raj'iyya) Scheidung, weil er die Scheidung (talaqa) nicht damit beschrieb, sondern sie (nur) daran anschloss. Wir entgegnen: Die Eigenschaft (sifa) ist auch bei einer Konjunktion gültig, so als ob er sagen würde: "Ich habe dir (etwas) für zehn verkauft, und es ist marokkanisch (Währung)." Das ist gültig und gilt als Eigenschaft des Preises. Gott, der Erhabene, sagt: "...außer sie hören es sich an, während sie scherzen" (Sure al-Anbiya 2). Wenn er sagt: "Du bist eine getrennte (ba'in) Einzelscheidung", oder "eine endgültige (batta) Einzelscheidung", dann gibt es dazu drei Überlieferungen: Eine davon ist, dass es eine rückholbare (raj'iyya) Einzelscheidung ist und das, was darauf folgt, bedeutungslos ist. Ahmad sagte: Ich kenne nichts, was dem vorausgeht, außer er beabsichtigt eine Einzelscheidung (als bā'in). Dies ist die Lehre von al-Shafi'i; denn er hat die Scheidung mit etwas beschrieben, womit sie nicht beschrieben werden kann, daher ist die Eigenschaft bedeutungslos, wie wenn er sagen würde: "Du bist mit einer Scheidung geschieden, die nicht auf dich fällt." Die zweite (Überlieferung): Es sind drei. Abu Bakr sagte dies und ergänzte: Es ist die Aussage von Ahmad; denn er hat das ausgesprochen, was die Dreifachheit erfordert, also ist sie eingetreten, und seine Aussage "eine" ist bedeutungslos, wie wenn er sagen würde: "Du bist dreifach geschieden.". Die dritte (Überlieferung), überlieferte Hanbal von

Anmerkungen

(19) In A: "wa-l-kinayat". (20) Im Original ausgelassen. (21) Sure al-Anbiya 2. (22) Im Original: "ihdaha". (23) Im Original, A: "nuwahida". (24) In B, M ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

وقعَ، نَواه أو لم يَنْوِه. فمفهومُه أَنَّ غيرَ الصَّريحِ لا يَقعُ إلَّا بنِيَّةٍ، ولأنَّ هذا كنايةٌ، فلم يَثْبُتْ حُكمُه بغيرِ نيَّةٍ، كسائرِ الكناياتِ.

فصل: والكنايةُ (١٩) ثلاثةُ أقسامٍ، ظاهرةٌ، وهى ستَّةُ ألفاظٍ؛ خَلِيَّةٌ، وبَرِيَّةٌ، وبائنٌ، وبَتَّةٌ، وبَتْلَةٌ، وأمرُك بيدِك. والحُكمُ فيها ما بيناه فى هذا (٢٠) الفصلِ. وإن قال: أنتِ طالقٌ بائنٌ، أو البتَّةَ. فكذلك إلَّا أنَّه لا يَحْتاجُ إلى نِيَّةٍ؛ لأنَّه وَصَف بها الطَّلاقَ الصَّريحَ. وإن قال: أنتِ طالقٌ لا رَجْعَةَ لى عليك. وهى مَدْخولٌ بها، فهى ثلاثٌ. قال أحمدُ: إذا قال لامرأتِه: أنتِ طالقٌ لا رجعةَ فيها، ولا مَثْنَوِيَّةَ. هذه مثلُ الخَلِيَّةِ والبَرِيَّةِ ثلاثًا، هكذا هو عندى. وهذا قولُ أبى حنيفةَ. وإن قال: ولا رَجْعةَ لى فيها. بالواوِ، فكذلك. وقال أصحابُ أبى حنيفةَ: تَكونُ رَجْعيَّةً؛ لأنَّه لم يَصِفِ الطَّلْقَةَ بذلك، وإنَّما عَطَفَ عليها. ولَنا، أَنَّ الصِّفةَ تَصِحُّ مع العطِف، كما لو قال: بِعْتُك بعشرةٍ وهى مَغرِبِيّةٌ. صحَّ، وكان صِفةً للثَّمَنِ. قال اللَّهُ تعالى: {إِلَّا اسْتَمَعُوهُ وَهُمْ يَلْعَبُونَ} (٢١). وإن قال: أنتِ طالقٌ واحدةً بائنًا، أو واحدةً بَتَّةً. ففيها ثلاثُ رواياتٍ؛ إحداهُنَّ (٢٢)، أنَّها واحدةٌ رَجْعيَّةٌ، ويَلْغُو ما بعدَها. قال أحمدُ: لا أعْرِفُ شيئًا مُتَقَدِّمًا، إن [نَوَى واحدةً] (٢٣) تَكونُ بائنًا. وهذا مذهبُ الشَّافعىِّ؛ لأنَّه وصفَ الطَّلْقَةَ بما لا تَتَّصِفُ به، فلغتِ الصِّفةُ، كما لو قال: أنتِ طالق طَلقةً لا تَقعُ عليك. والثَّانية: هى ثلاثٌ. قالَه أبو بكرٍ، وقال: هو قولُ أحمدَ؛ لأنَّه أتَى بما يَقْتضِى الثَّلاثَ، فوقعَ، ولَغَا قولُه: واحدةً. كما لو قال: أنت طالقٌ [واحدةً ثلاثًا] (٢٤). والثَّالثةُ، رَواها حَنْبَلٌ عن

Anmerkungen

(١٩) فى أ: "والكنايات".(٢٠) سقط من: الأصل.(٢١) سورة الأنبياء ٢.(٢٢) فى الأصل: "إحداها".(٢٣) فى الأصل، أ: "نواحده".(٢٤) سقط من: ب، م.

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