vollzogen, ob er es beabsichtigte oder nicht. Sein Verständnis besagt also, dass eine nicht-explizite (kinaya) Scheidung nur mit Absicht eintritt, und weil dies eine Umschreibung ist, ihre Wirkung ohne Absicht nicht feststeht, wie bei den übrigen Umschreibungen.
Abschnitt: Die Umschreibung (kinaya) besteht aus drei Kategorien. Die erste ist die offensichtliche (zahira), und das sind sechs Ausdrücke: khaliyya (frei), bariyya (losgelöst), ba'in (getrennt), batta (endgültig), batla (abgeschnitten) und amruki bi-yadik (deine Angelegenheit liegt in deiner Hand). Die Regelung hierfür ist das, was wir in diesem Abschnitt dargelegt haben. Wenn er sagt: "Du bist eine getrennte (ba'in) Scheidung", oder "eine endgültige (al-batta)", so gilt dasselbe, nur dass er keine Absicht (niyya) benötigt, da er damit die explizite (sarih) Scheidung näher bestimmt hat. Wenn er sagt: "Du bist geschieden, ich habe keinen Rückkehranspruch (raj'a) auf dich" und die Ehe mit ihr vollzogen wurde, dann ist es eine dreifache Scheidung. Ahmad sagte: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: "Du bist geschieden, es gibt keine Rückkehr darin und keine Zweifachheit", dann ist dies wie die dreifache (Scheidung mit) khaliyya und bariyya, so ist es nach meiner Ansicht. Dies ist die Auffassung von Abu Hanifa. Wenn er sagt: "...und ich habe keinen Rückkehranspruch (raj'a) darauf", mit dem 'wa' (und), so gilt dasselbe. Die Anhänger von Abu Hanifa sagten: Es ist eine rückholbare (raj'iyya) Scheidung, weil er die Scheidung (talaqa) nicht damit beschrieb, sondern sie (nur) daran anschloss. Wir entgegnen: Die Eigenschaft (sifa) ist auch bei einer Konjunktion gültig, so als ob er sagen würde: "Ich habe dir (etwas) für zehn verkauft, und es ist marokkanisch (Währung)." Das ist gültig und gilt als Eigenschaft des Preises. Gott, der Erhabene, sagt: "...außer sie hören es sich an, während sie scherzen" (Sure al-Anbiya 2). Wenn er sagt: "Du bist eine getrennte (ba'in) Einzelscheidung", oder "eine endgültige (batta) Einzelscheidung", dann gibt es dazu drei Überlieferungen: Eine davon ist, dass es eine rückholbare (raj'iyya) Einzelscheidung ist und das, was darauf folgt, bedeutungslos ist. Ahmad sagte: Ich kenne nichts, was dem vorausgeht, außer er beabsichtigt eine Einzelscheidung (als bā'in). Dies ist die Lehre von al-Shafi'i; denn er hat die Scheidung mit etwas beschrieben, womit sie nicht beschrieben werden kann, daher ist die Eigenschaft bedeutungslos, wie wenn er sagen würde: "Du bist mit einer Scheidung geschieden, die nicht auf dich fällt." Die zweite (Überlieferung): Es sind drei. Abu Bakr sagte dies und ergänzte: Es ist die Aussage von Ahmad; denn er hat das ausgesprochen, was die Dreifachheit erfordert, also ist sie eingetreten, und seine Aussage "eine" ist bedeutungslos, wie wenn er sagen würde: "Du bist dreifach geschieden.". Die dritte (Überlieferung), überlieferte Hanbal von
(19) In A: "wa-l-kinayat". (20) Im Original ausgelassen. (21) Sure al-Anbiya 2. (22) Im Original: "ihdaha". (23) Im Original, A: "nuwahida". (24) In B, M ausgelassen.