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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 368

Übersetzung · DE

Ahmad, wenn er seine Ehefrau mit einer Einzelscheidung (wahida) endgültig (batta) scheidet, dann liegt ihre Angelegenheit in ihrer Hand; er vermehrt ihr den Brautpreis (mahr), wenn er ihren Rückkehranspruch (raj'a) beabsichtigt. Dies deutet darauf hin, dass er sie mit einer getrennten (ba'in) Einzelscheidung geschieden hat; denn er legte ihre Angelegenheit in ihre Hand, und wäre sie eine rückholbare (raj'iyya) Scheidung, so hätte er ihre Angelegenheit nicht in ihre Hand gelegt, und sie hätte keiner Erhöhung des Brautpreises bedurft. Und wäre eine dreifache Scheidung eingetreten, so wäre ihm ihre Rückkehr nicht erlaubt gewesen. Abu al-Khattab sagte: Diese Überlieferung wird auf alle offensichtlichen (zahira) Umschreibungen angewandt, so dass dies der Aussage von Ibrahim al-Nakha'i entspricht. Die Begründung dafür ist, dass er die Scheidung mit der Eigenschaft der Trennung (baynuna) vollzog, so trat sie ein, wie er sie vollzogen hatte, und sie ging nicht über eine Einzelscheidung hinaus; denn sein Wortlaut erforderte keine Zahl, also trat nicht mehr als eine ein, so als ob er sagen würde: "Du bist geschieden." Der Qadi führte die Überlieferung von Hanbal darauf zurück, dass dies nach Ablauf der Wartezeit (idda) geschah. Die zweite Kategorie sind diejenigen, über die es unterschiedliche Auffassungen gibt, und sie sind zweierlei Art. Die eine ist ausdrücklich festgelegt (mansus), und das sind zehn: "Schließe dich deiner Familie an", "Dein Strick ist auf deinem Nacken", "Ich habe keinen Weg zu dir", "Du bist für mich wie ein haraj (Sünde/Enge)", "Du bist mir wie eine Haram (Unberührbare)", "Geh und heirate, wen du willst", "Verdecke dein Haar", "Du bist frei", "Ich habe dich befreit". Bezüglich dieser gibt es von Ahmad zwei Überlieferungen: Eine davon ist, dass es drei (Scheidungen) sind. Die zweite ist, dass es auf das zurückfällt, was er beabsichtigte, und wenn er nichts beabsichtigt hat, dann ist es eine (Einzelscheidung), wie bei den übrigen Umschreibungen. Die zweite Art ist analog zu diesen zu betrachten, und das sind: "Reinige deine Gebärmutter (istabri'i rahimaki)", "Du bist für die Ehemänner erlaubt (halalti lil-azwaj)", "Trage einen Schleier (taqanna'i)", "Ich habe keine Herrschaft über dich". Diese haben die gleiche Bedeutung wie die ausdrücklich festgelegten, daher haben sie auch dieselbe Regelung. Das Richtige in Bezug auf seine Aussage "Schließe dich deiner Familie an" ist, dass es eine Einzelscheidung ist und nicht drei sein kann, außer mit Absicht; denn der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte zur Tochter von al-Jawn: "Schließe dich deiner Familie an." Dies ist übereinstimmend überliefert (muttafaq 'alayh), und der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) hätte nicht drei Scheidungen vollziehen können, nachdem er seine Gemeinschaft davor gewarnt hatte. Al-Athram sagte: Ich fragte Abu 'Abd Allah: Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte zur Tochter von al-Jawn: "Schließe dich deiner Familie an", und es war keine andere Scheidung als diese, und der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) hätte nicht drei scheiden können, so dass es keine Scheidung gemäß der Sunna gewesen wäre. Er antwortete: "Das weiß ich nicht." Ebenso verhält es sich mit seiner Aussage: "Verbringe deine Wartezeit" und "Reinige deine Gebärmutter". Dies ist nicht auf drei beschränkt; denn dies geschieht bei einer (Scheidung) ebenso wie bei drei. Abu Huraira überlieferte vom Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken), dass er sagte

Anmerkungen

(25) In A, B, M: "kana". (26) In der Randnotiz von M ein Hinweis darauf, dass er nicht mehr als neun aufgezählt hat. (27) Ihre Herleitung wurde bereits im selben Problem erörtert. Der Autor erwähnte, dass sie übereinstimmend überliefert ist (muttafaq 'alayh), doch Muslim hat sie nicht in sein Werk aufgenommen; siehe: Irwa' al-Ghalil 7/145, 146.

Arabisch (Quelle)

أحمدَ، إذا طلَّقَ امرأتَه واحدةً البَتَّةَ، فإنَّ أمرَها بيدِها، يَزِيدُها فى مَهْرِها إن أرادَ رَجْعتَها. فهذا يَدلُّ على أنَّه أوقعَ بها واحدةً بائنًا؛ لأنَّه جعل أمرَها بيَدِها، ولو كانت رَجْعِيَّةً لما جعلَ (٢٥) أمرَها بيَدِها، ولا احْتاجتْ إلى زيادةٍ فى مَهْرِها، ولو وقعَ ثلاثٌ لمَا حلَّتْ له رَجْعتُها. وقال أبو الخَطَّابِ: هذه الرِّوايةُ تُخَرَّجُ فى جميعِ الكناياتِ الظَّاهرةِ، فيكونُ ذلك مثلَ قولِ إبراهيمَ النَّخَعِىِّ. ووَجْهُه أنَّه أوْقَعَ الطَّلاقَ بصِفَةِ البَيْنُونةِ، فوقعَ على ما أوْقعَه، ولم يَزِدْ على واحدةٍ؛ لأنَّ لفظَه لم يَقْتضِ عددًا، فلم يَقَعْ أكثرُ من واحدةٍ، كما لو قال: أنتِ طالقٌ. وحملَ القاضى روايةَ حَنْبَلٍ على أَنَّ ذلك بعدَ انْقضاءِ العِدَّةِ. القسمُ الثَّانى، مُخْتلَفٌ فيها، وهى ضَرْبانِ؛ مَنْصوصٌ عليها، وهى عشرَةٌ (٢٦)؛ الْحَقِى بأهلِك. وحبلُك على غارِبِك. ولا سبيلَ لى عليك. وأنتِ علىَّ حَرَجٌ. وأنتِ علىَّ حَرَامٌ. واذْهبى فتَزوَّجى مَن شِئْتِ. وغَطِّى شَعْرَك. وأنتِ حُرّةٌ. وقد أعتقتُك. فهذه عن أحمدَ فيها روايتانِ؛ إحداهما، أنَّها ثلاثٌ. والثّانيةُ، تَرْجِعُ إلى ما نَوَاه، وإن لم يَنْوِ شيئًا، فواحدةٌ، كسائرِ الكناياتِ. والضَّرْبُ الثَّانى، مَقِيسٌ على هذه، وهى اسْتَبْرِئى رَحِمَك. وحَلَلْتِ للأَزْواجِ. وتَقَنَّعِى. ولا سلطانَ لى عليك. فهذه فى معنى المنصوصِ عليها، فيكونُ حُكْمُها حُكْمَها. والصَّحيحُ فى قوله: الْحَقِى بأهْلِك. أنَّها واحدةٌ، ولا تَكونُ ثلاثًا إلَّا بنِيَّةٍ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال لابْنةِ الجَوْن: "الْحَقِى بِأَهلِكِ". مُتَّفَقٌ عليه (٢٧)، ولم يَكُنِ النَّبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- ليُطلِّقَ ثلاثًا وقد نَهَى أُمَّتَه عن ذلك. قال الأَثْرَمُ: قلتُ لأبى عبدِ اللَّهِ: إنَّ النَّبىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال لابْنَةِ الجَوْنِ: "الْحَقِى بِأَهْلِكِ". ولم يَكُنْ طلاقًا غيرَ هذا، ولم يَكُنِ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- ليُطَلِّقَ ثلاثًا، فيكونَ غيرَ طلاقِ السُّنَّةِ. فقال: لا أدْرِى. وكذلك قولُه: اعْتَدِّى واسْتَبْرِئِى رَحِمَك. لا يَخْتَصُّ الثَّلاثَ؛ فإنَّ ذلك يَكون مِنَ الواحدةِ، كما يكونُ مِنَ الثَّلاثِ. وقد رَوَى أبو هُرَيْرةَ عن رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال

Anmerkungen

(٢٥) فى أ، ب، م: "كان".(٢٦) فى حاشية م إشارة إلى أنه لم يذكر غير تسعة.(٢٧) تقدم تخريجه فى المسألة نفسها. وذكر المصنف أنه متفق عليه، ولم يخرجه مسلم، انظر: إرواء الغليل ٧/ ١٤٥، ١٤٦.

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