dreifach." Ibn Abbas entgegnete: "Möge Allah ihren Regen ausbleiben lassen." Dies ist eine Schmähung gegen sie. Dies wurde von Abu Ubaid und al-Athram überliefert, und Ahmad stützte sich darauf.
Abschnitt: Wenn er sagt: "Ich bin durch dich geschieden (ana minki ba'in)" oder "Ich bin frei von dir (bari')", so hat Ahmad diesbezüglich innegehalten. Abu Abd Allah ibn Hamid sagte: "Dies lässt sich in zwei Richtungen ableiten. Erstens: Die Scheidung tritt nicht ein, da der Mann ein Bereich ist, in dem die Scheidung durch die Zuschreibung ihres expliziten Wortlauts nicht eintritt, also tritt sie auch durch die Zuschreibung ihrer metaphorischen (kinaya) Form nicht ein, wie bei einem Fremden. Zweitens: Sie tritt ein, weil das Wort 'Trennung' (baynuna) und 'Freiheit' (bara'a) verwendet wird, um beide Eheleute zu beschreiben. Es heißt: 'Er ist von ihr getrennt (bana minha) und sie ist von ihm getrennt (banat minhu)' sowie 'Er ist frei von ihr (bari' minha) und sie ist frei von ihm (bari'at minhu)'. Ebenso wird der Begriff der 'Trennung' (furqa) beiden zugeschrieben. Allah der Erhabene sagt: 'Und wenn sie sich trennen (yatafarraqa), so wird Allah einen jeden von ihnen durch seine Fülle versorgen' (Sure 4:114) und: '...womit sie zwischen dem Mann und seiner Frau Zwietracht säen' (Sure 2:102). Es heißt auch: 'Die Frau trennte sich von ihm (faraqathu)' und 'Er trennte sich von ihr (faraqaha)'. Man sagt jedoch nicht: 'Sie hat ihn geschieden (tallaqathu)' oder 'Sie hat ihn freigegeben (sarrahathu)', noch 'Sie beide haben sich geschieden (tatallaqa)' oder 'Sie beide haben sich freigegeben (tasarraha)'. Wenn er sagt: 'Du bist geschieden (anta ba'in)' ohne 'von mir' hinzuzufügen, so hat der Qadi – bezüglich des Falls, in dem er zu ihr sagte: 'Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand', woraufhin sie sagte: 'Du bist geschieden' ohne 'von mir' hinzuzufügen – festgestellt, dass die Scheidung in diesem einen Fall nicht eintritt. Wenn sie aber sagt: 'Ich bin geschieden' und dies beabsichtigt, so tritt sie ein. Wenn sie sagt: 'Du bist von mir geschieden (anta minni ba'in)', so gilt dies gemäß den beiden genannten Richtungen, und das Ergebnis hier ist entsprechend abzuleiten.
1260 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er den expliziten Wortlaut der Scheidung (sarih al-talaq) verwendet, so ist sie für ihn bindend, ob er sie beabsichtigt hat oder nicht). Wir haben bereits erwähnt, dass der explizite Wortlaut der Scheidung keiner Absicht bedarf, sondern ohne beabsichtigten Vorsatz eintritt, und darüber besteht kein Dissens.
(44) D. h.: Möge Allah ihren Regen (naw') versagen lassen. Dies ist ein Bittgebet gegen sie. Siehe: Gharib al-Hadith von Abu Ubaid 4/211. (45) In: Gharib al-Hadith 4/210, 211. Ebenso von al-Baihaqi überliefert im Kapitel 'Die Frau sagt bei der Übertragung der Verfügungsgewalt: Ich habe dich geschieden, und sie meint die Scheidung', aus dem Buch al-Khul' wa al-Talaq. Al-Sunan al-Kubra 7/349, 350. Sowie von Abd al-Razzaq im Kapitel 'Die Frau, die über ihre Angelegenheit verfügt...', aus dem Buch al-Talaq. Al-Musannaf 6/221, 222. Sowie von Said ibn Mansur im Kapitel 'Der Mann, der die Angelegenheit seiner Frau in deren Hand legt', aus dem Buch al-Talaq. Al-Sunan 1/377. Sowie von Ibn Abi Shaiba im Kapitel 'Was sie darüber sagten, wenn er die Angelegenheit seiner Frau in deren Hand legt...', aus dem Buch al-Talaq. Al-Musannaf 5/57, 58. (46) Sure al-Baqara, Vers 102.