Ahmad sagt über einen Mann, der eine Frau heiratete und zu seiner Schwiegermutter sagte: "Deine Tochter ist geschieden", und danach erklärte: "Ich meinte deine andere Tochter, die nicht meine Frau ist", dass er sein Wort gebrochen hat und seine Aussage nicht akzeptiert wird. In einer Überlieferung von Abu Dawud wird über einen Mann berichtet, der zwei Ehefrauen hatte, die beide Fatima hießen. Eine von ihnen starb, worauf er sagte: "Fatima ist geschieden", während er die Verstorbene meinte. Er (Ahmad) sagte: "Die Verstorbene wird geschieden!" Abu Dawud merkte dazu an: "Es ist, als ob er ihn bei der rechtlichen Beurteilung nicht für wahr hält." Al-Qadi sagte in dem Fall, dass jemand seine Ehefrau und eine fremde Frau betrachtete und sagte: "Eine von euch beiden ist geschieden", und daraufhin erklärte: "Ich meinte die fremde Frau": Wird dies akzeptiert? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen. Al-Shafi'i sagte: "Dies wird akzeptiert, im Gegensatz zu dem Fall, in dem er sagt: 'Zainab ist geschieden', und dann erklärt: 'Ich meinte eine fremde Frau namens Zainab.' Denn 'Zainab' bezeichnet die fremde Frau nicht explizit, sondern nur durch einen Hinweis, und da diesem ein anderes Indiz widerspricht – nämlich, dass er keine andere als seine Frau scheiden kann –, ist dies deutlicher, weshalb der Wortlaut bezüglich seiner Ehefrau gewichtiger ist und seine gegenteilige Aussage nicht akzeptiert wird. Wenn er jedoch sagt: 'Eine von euch beiden', so bezeichnet dies die fremde Frau explizit." Die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) und Abu Thawr sagten: "Es wird in allen Fällen akzeptiert, weil er seine Rede durch das ausgelegt hat, was sie zulässt." Wir sagen dazu: "Sie lässt seine Ehefrau nicht auf rechtmäßige Weise außer Acht, daher wird seine Auslegung auf sie hin nicht akzeptiert, so wie wenn er seine Rede durch etwas auslegen würde, was sie nicht zulässt, und wie in dem Fall, wenn er sagt: 'Zainab ist geschieden'. Bei al-Shafi'i ist das, was sie als Unterschied anführen, nicht stichhaltig, denn 'Eine von euch beiden' ist für keine von beiden explizit, sondern bezeichnet eine von beiden, ohne sie namentlich festzulegen, und 'Zainab' bezeichnet eine [von den Zainabs], ohne sie namentlich festzulegen. Dann wurde die Ehefrau durch den Umstand bestimmt, dass sie der Ort (mahall) der Scheidung ist, und sie mit ihr anzusprechen, wäre ein sinnloses Gerede, wie wenn er sagt: 'Eine von euch beiden ist geschieden'. Wenn er sie dann doch explizit bezeichnet hätte, aber ein Indiz ihn von ihr ablenken würde, so würde dies im Hinblick auf die andere deutlich werden. Als der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zu den beiden, die sich gegenseitig des Ehebruchs bezichtigten (Muta'alani), sagte: 'Einer von euch beiden ist ein Lügner', bezog sich dies nicht auf jemand anderen als den Lügner von beiden. Und als Hassan [bin Thabit] (möge Allah mit ihm zufrieden sein) über den Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und Abu Sufyan sagte: 'Euer Schlechtester ist für euren Besten das Lösegeld', bezog sich das 'Schlechte' von beiden nur auf Abu Sufyan allein, und das 'Gute' von beiden auf den Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) allein. Dies betrifft die rechtliche Beurteilung; was jedoch das Verhältnis zwischen ihm und Allah dem Erhabenen betrifft, so bekennt er sich dazu. Wenn er also bei sich weiß, dass er die fremde Frau meinte, so ist seine Ehefrau nicht geschieden, da der Wortlaut dies zulässt, auch wenn er nicht weiter eingeschränkt ist. Wenn es dort ein Indiz gibt, das auf seine Absicht der fremden Frau hinweist, wie etwa, dass er durch seinen Eid eine Ungerechtigkeit abwehrt oder sich durch ihn aus einer unangenehmen Lage befreit, so wird seine Aussage bei der rechtlichen Beurteilung akzeptiert, da ein Indiz vorliegt, das die Bedeutung auf sie lenkt. Wenn er jedoch weder seine Ehefrau noch die fremde Frau meinte, so ist seine Ehefrau geschieden, da sie der Ort der Scheidung ist und der Wortlaut sie zulässt und für sie geeignet ist, und er ihn nicht von ihr abgewendet hat, weshalb die Scheidung eintrat, so als hätte er sie beabsichtigt."
(5) In A: "zawjati". (6) In B und M: "ihdahuma". (7) Aus A, B und M ausgelassen. (8) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel 'Über das Nutznießungsgeschenk (mut'a) für diejenige, für die noch keine (Brautgabe) festgesetzt wurde...', aus dem Buch al-Talaq. Sahih al-Bukhari 7/79, 80. Sowie von al-Nasa'i im Kapitel 'Das Zusammentreffen der beiden Muta'alani', aus dem Buch al-Talaq. al-Mujtaba 6/145. Siehe den Hadith von Hilal bin Umayya in: 8/373 und den Hadith von Uwaymir al-'Ajlani in: 130. (9) Diwan Hassan 76. Der Beginn des Verses lautet: "Willst du ihn verspotten, obwohl du ihm nicht ebenbürtig bist".
أحمدُ، فى رجلٍ تَزوَّجَ امرأةً، فقال لحَماتِه: ابنتُك طالقٌ. وقال: أردتُ ابنتَك الأُخْرَى، التى ليست بزوجتى (٥)، فقال: يَحْنَثُ، ولا يُقبَلُ منه. وقال، فى روايةِ أبى داودَ، فى رجلٍ له امرأتانِ، اسْماهما فاطمة، فماتَتْ إحداهما، فقال: فاطمةُ طالقٌ. يَنْوِى المَيِّتَةَ، فقال: المَيِّتةُ تَطْلُقُ! قال أبو داودَ: كأنَّه لا يُصَدِّقُه فى الحُكْمِ. وقال القاضى، فيما إذا نظرَ إلى امرأتِه، وأجنبيَّةٍ، فقال: إحداكما طالقٌ. وقال: أرَدْتُ الأجْنبيَّةَ. فهل يُقبَلُ؟ على رِوَايتَيْنِ. وقال الشَّافعىُّ: يُقْبَلُ ههُنا، ولا يُقبَلُ فيما إذا قال: زينبُ طالقٌ. وقال: أردتُ أجْنبِيَّة اسمُها زينبُ. لأنَّ زينبَ لا يَتناولُ الأجْنبِيَّةَ بصَرِيحِه، بل مِن جهةِ الدَّليلِ، وكد عارضَه دليلٌ آخرُ -وهو أنَّه لا يُطلِّقُ غيرَ زوجتِه- أظهرُ، فصارَ اللَّفظُ فى زَوْجتِه أظهرَ، فلم يُقبَلْ خلافُه، أمَّا إذا قال: إحْداكما (٦). فإنَّه يَتناوَلُ الأجْنبيَّةَ بصَريحِه. وقال أصحابُ الرَّأْىِ، وأبو ثورٍ: يُقْبَلُ فى الجميعِ؛ لأنَّه فسَّرَ كَلامَه بما يَحْتمِلُه. ولَنا، أنَّه لا يَحْتَمِلُ غيرَ امرأتِه على وجهٍ صحيحٍ، فلم يُقبَلْ تفسيرُه بها، كما لو فسَّرَ كَلامَه بما لا يَحْتمِلُه، وكما لو قال: زينبُ طالقٌ. عندَ الشَّافعىِّ، وما ذكروه من الفَرْقِ لا يَصِحُّ، فإن إحداكما ليس بصَرِيحٍ فى واحدةٍ منهما، إنَّما يَتناولُ واحدةً لا بِعَيْنِها، وزينبُ يتَناولُ واحدةً [من الزَّيانِبِ] (٧) لا بعَيْنِها، ثم تعيَّنتِ الزَّوجةُ لكَوْنِها مَحَلَّ الطَّلاقِ، وخِطابُ غيرِها به عَبَثٌ، كما إذا قال: إحْداكما طالقٌ. ثم لو تناوَلَها بصريحهِ لكنَّه صرفَه عنها دليلٌ، فصار ظاهرًا فى غيرِها، ولمَّا قال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- للمُتَلاعِنَيْنِ: "أَحَدُكُمَا كَاذِبٌ" (٨). لم يَنْصرِفْ إلَّا إلى الكاذبِ منهما وحدَه، ولمَّا قال حَسَّانُ (٩)، يعنى النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- وأبا سفيانَ:
(٥) فى أ: "زوجتى".(٦) فى ب، م: "إحداهما".(٧) سقط من: أ، ب، م.(٨) أخرجه البخارى، فى: باب المتعة للتى لم يفرض لها. . .، من كتاب الطلاق. صحيح البخارى ٧/ ٧٩، ٨٠. والنسائى، فى: باب اجتماع المتلاعنين، من كتاب الطلاق. المجتبى ٦/ ١٤٥. وانظر حديث هلال بن أمية فى: ٨/ ٣٧٣ وحديث عويمر العجلانى فى: ١٣٠.(٩) ديوان حسان ٧٦. وصدر البيت:* أتَهْجُوهُ ولستَ له بِكُفْءٍ *