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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 379Abschnitt

Übersetzung · DE

daraus, so wird es nicht akzeptiert, da seine Aussage dies nicht zulässt. Und wenn es tatsächlich stattgefunden hat, gibt es zwei Meinungen.

Abschnitt: Wenn er sagt: "Ich habe einen Eid durch Scheidung geschworen." oder sagt: "Auf mir liegt ein Eid durch Scheidung." und er hat nicht geschworen, so ist er vor Gott, dem Erhabenen, zu nichts verpflichtet, jedoch ist er rechtlich an das gebunden, was er eingeräumt hat. Dies erwähnten al-Qadi und Abu al-Khattab. Ahmad sagte in einer Überlieferung von Muhammad ibn al-Hakam über den Mann, der sagt: "Ich habe einen Eid durch Scheidung geschworen.", ohne dass er geschworen hätte: Es ist eine Lüge, es liegt kein Eid auf ihm. Dies ist so, weil sein Ausspruch: "Ich habe geschworen." kein Schwur ist, sondern eine Nachricht über einen Schwur. Wenn er darin lügt, so ist er nicht zu einem Schwörenden geworden, so als wenn er sagte: "Ich habe bei Gott geschworen." und er dabei lügte. Abu Bakr wählte die Ansicht, dass er rechtlich an das gebunden ist, was er eingeräumt hat. In "Zad al-Musafir" wird von al-Maymuni von Ahmad berichtet, dass er sagte: Wenn er sagt: "Ich habe einen Eid durch Scheidung geschworen." und er hat nicht geschworen, so tritt die Scheidung für ihn ein, und man kehrt zur Bestimmung seiner Absicht zurück, ob es sich um eine dreifache oder eine einfache Scheidung handelt. Al-Qadi sagte: Die Bedeutung von Ahmads Worten "Die Scheidung tritt ein" bedeutet rechtlich, und es ist möglich, dass er meinte: Die Scheidung tritt ein, wenn er damit die Scheidung beabsichtigte, wobei er sie als Anspielung darauf verwendete; deshalb sagte er: "Man kehrt zur Bestimmung seiner Absicht zurück." Was denjenigen betrifft, der damit nur lügen wollte, so hat er keine Absicht auf Scheidung, daher tritt nichts ein, da es weder eine explizite Scheidungsformel ist, noch er die Scheidung damit beabsichtigt hat. So tritt durch ihn keine Scheidung ein, wie bei den übrigen Anspielungen. Al-Qadi erwähnte im Buch der Eide, bei demjenigen, der sagt: "Ich habe einen Eid durch Scheidung geschworen." und er nicht geschworen hatte: Tritt dadurch die Scheidung ein? Dazu gibt es zwei Überlieferungen.

1262 - Problem: Er sagte: (Und wenn er seine Ehefrau ihrer Familie schenkt und diese sie annehmen, so ist es eine Scheidung, und er besitzt das Recht auf Rücknahme, sofern der Beischlaf vollzogen wurde. Wenn sie sie nicht annehmen, so ist nichts geschehen.)

Anmerkungen

(1) Das "wa" wurde im Original, in B und M ausgelassen. (2) Wurde in A, B und M ausgelassen. (3) In A: "wa-ruji'a" (und man kehrte zurück). (4) In A: "al-wahida" (die einzelne). (5) Wurde im Original ausgelassen. Eine Übertragung der Ansicht. (6) Wurde im Original und in A ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

منه، لم يُقبَلْ؛ لأنَّه لا يَحْتمِلُ ما قالَه، وإن (١) كان وُجدَ، فعلى وَجْهينِ.

فصل: فإن قال: حَلَفتُ بالطَّلاقِ. أو قال: على يَمِينٌ بالطَّلاقِ. ولم يَكُنْ حَلَفَ، لم يَلزمْه شىءٌ فيما بينَه وبينَ اللَّهِ تعالى، ولَزِمَه ما أقرَّ به فى الحُكْمِ. ذكَرَه القاضى، وأبو الخَطَّابِ. وقال أحمدُ، فى رواية محمدِ بنِ الحَكَم، فى الرَّجلِ يَقولُ: حَلَفْتُ بالطَّلاقِ. ولم يَكُنْ حَلَفَ: هى كِذْبةٌ، ليس عليه يَمِينٌ. وذلك لأنَّ قولَه: حَلَفتُ. ليس بِحَلفٍ، وإنَّما هو خبرٌ عن الحَلِفِ، فإذا كان كاذبًا فيه، لم يَصِرْ حالِفًا، كما لو قال: حَلَفتُ باللَّهِ. وكان كاذبًا. واختار أبو بكرٍ أنَّه يَلزمُه ما أقرَّ به [فى الحُكْمِ] (٢). وحَكَى فى "زادِ المُسافرِ" عن المَيْمُونِىِّ، عن أحمدَ، أنَّه قال: إذا قال: حَلَفْتُ بالطَّلاقِ. ولم يَكُنْ حَلَفَ، يَلزمُه الطَّلاقُ، ويُرْجَعُ (٣) إلى نِيَّتِه فى الطَّلاقِ الثَّلاثِ أو الواحدِ (٤). وقال القاضى: مَعْنى قولِ أحمدَ: يَلزمُه الطَّلاقُ. [أى فى الحُكمِ، ويَحْتمِلُ أنَّه أرادَ يَلزمُه الطَّلاقُ] (٥) إذا نَوَى به الطَّلاقَ، فجعلَه كنايةً عنه؛ ولذلك قال: يُرْجَعُ إلى نِيّتِه. أمَّا الذى قصَدَ الكَذِبَ، فلا نِيَّةَ له فى الطَّلاقِ، فلا يَقعُ به شىءٌ؛ لأنَّه ليس بصَرِيحٍ فى الطَّلاقِ، ولا نَوَى به (٦) الطَّلاقَ، فلم يَقَعْ به طلاق كسائرِ الكناياتِ. وذكر القاضى، فى كتابِ الأيمانِ، فى من قال: حَلَفتُ بالطَّلاقِ. ولم يكُنْ حَلَفَ، فهل يَقعُ به الطَّلاقُ؟ على رِوَايتَيْنِ.

١٢٦٢ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا وَهَبَ زوْجَتَهُ لِأَهْلِهَا، فَإِنْ قَبِلُوهَا فَوَاحِدَةٌ، يَمْلِكُ الرَّجْعَةَ إِنْ كَانَتْ مَدْخُوْلًا بِهَا، وَإِنْ لَمْ يَقْبَلُوْهَا فَلَا شَىْءَ)

Anmerkungen

(١) سقطت الواو من: الأصل، ب، م.(٢) سقط من: أ، ب، م.(٣) فى أ: "ورجع".(٤) فى أ: "الواحدة".(٥) سقط من: الأصل. نقل نظر.(٦) سقط من: الأصل، أ.

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