Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1173 - Problemstellung: Er sagte: (Wenn er sie heiratete, während sie beide Muslime waren, und sie vor dem Vollzug der Ehe vom Glauben abfiel, so wird die Ehe annulliert und ihr steht keine Morgengabe zu. Wenn er derjenige war, der vor ihr und vor dem Vollzug der Ehe vom Glauben abfiel, so gilt dasselbe, außer dass er die Hälfte der Morgengabe schuldet.) · ShamelaTranslate