Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1263 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er zu ihr sagt: 'Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand', so verbleibt sie in ihrer Hand, auch wenn Zeit vergeht, solange sie das Angebot nicht ablehnt oder er keinen Beischlaf mit ihr vollzieht.) · ShamelaTranslate