der Rechtsansicht sagten: Er hat kein Rücknahmerecht, weil er ihr die Verfügungsgewalt übertragen hat und somit die Rücknahme nicht besitzt, so als ob sie geschieden wäre. Unsere Begründung ist, dass dies eine Bevollmächtigung ist, weshalb er ein Rücknahmerecht daran besitzt, wie bei einer Bevollmächtigung zum Verkauf und so, als ob er dies an einen Außenstehenden adressiert hätte. Ihre Behauptung, es handele sich um eine Eigentumsübertragung, ist nicht zutreffend; denn die Übertragung der Scheidungsbefugnis ist nicht gültig, und sie geht nicht vom Ehemann über. Vielmehr tritt jemand anderes für ihn an seine Stelle; wenn er also jemand anderen an seiner Stelle bevollmächtigt, so ist dies lediglich eine Bevollmächtigung und nichts anderes. Und selbst wenn man einräumte, dass es eine Eigentumsübertragung sei, so ist bei einer Eigentumsübertragung der Widerruf vor der Annahme durch den Begünstigten zulässig, wie beim Verkauf. Wenn der Ehemann sie beischläft, so gilt dies als Rücknahme, weil es eine Art Bevollmächtigung ist und die Verfügung über den Gegenstand der Bevollmächtigung die Vollmacht aufhebt. Wenn die Frau die ihr übertragene Befugnis zurückweist, so wird diese hinfällig, so wie die Vollmacht durch den Widerruf des Bevollmächtigten hinfällig wird.
Abschnitt: Die Scheidung tritt nicht allein durch diesen Ausspruch ein, solange er nicht die Absicht hat, ihre Scheidung unverzüglich zu vollziehen, oder sie sich selbst scheidet. Wann immer sie die ihr übertragene Angelegenheit zurückweist, wird sie hinfällig und es tritt nichts ein, nach der Auffassung der Mehrheit der Gelehrten; unter ihnen sind Ibn 'Umar, Sa'id ibn al-Musayyab, 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, Masruq, 'Ata', Mujahid, al-Zuhri, al-Thawri, al-Awza'i und al-Shafi'i. Qatada sagte: Wenn sie es zurückweist, ist es eine einzelne, widerrufliche Scheidung. Unsere Begründung ist, dass es sich um eine Bevollmächtigung handelt, die der Bevollmächtigte zurückgewiesen hat, oder um eine Eigentumsübertragung, die der Begünstigte nicht angenommen hat, weshalb nichts eintritt, wie bei allen anderen Arten der Bevollmächtigung und Eigentumsübertragung. Wenn er jedoch damit beabsichtigt, sie sofort zu scheiden, wird sie sofort geschieden und bedarf keiner Annahme ihrerseits, so wie wenn er sagt: "Dein Zügel liegt auf deinem eigenen Rücken."
1264 - Rechtsfrage; er sagte: (Wenn sie sagt: "Ich habe mich selbst gewählt", so ist dies eine einzige Scheidung, bei der er das Recht auf Widerruf behält).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frau, der die Angelegenheit übertragen wurde und die vor die Wahl gestellt wurde, wenn sie sagt: "Ich habe mich selbst gewählt", eine einzige widerrufliche Scheidung bewirkt. Dies wurde von 'Umar, Ibn Mas'ud und Ibn 'Abbas überliefert. Dasselbe sagten 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, al-Thawri, Ibn Abi Layla, al-Shafi'i, Ishaq, Abu 'Ubayd und Abu Thawr. Von 'Ali wurde überliefert, dass es eine einzige unwiderrufliche (ba'ina) Scheidung ist. Dies sagten auch Abu Hanifa und seine Anhänger; denn seine Übertragung ihrer Angelegenheit an sie erfordert das Erlöschen seiner Herrschaft über sie, und wenn sie dies durch ihre Wahl annimmt, ist es zwingend, dass diese Herrschaft erlischt, was nicht bei Fortbestehen eines Widerrufsrechts möglich ist. Von Zayd ibn Thabit wurde überliefert, dass es drei Scheidungen sind. Dasselbe sagten al-Hasan, Malik und al-Layth, jedoch...