Malik sagte: Wenn die Ehe noch nicht vollzogen ist, wird von ihm akzeptiert, wenn er eine oder zwei beabsichtigt. Ihr Beweismittel ist, dass dies das Erlöschen seiner Herrschaft über sie erfordert, was nur durch drei erfolgen kann. Nach Malik erlischt bei einer noch nicht vollzogenen Ehe seine Herrschaft über sie bereits mit einer einzigen Scheidung, weshalb diese als ausreichend erachtet wird. Unsere Begründung ist, dass sie nicht mit dem Wortlaut für drei Scheidungen geschieden hat und dies auch nicht beabsichtigte, weshalb keine dreifache Scheidung eintritt, so wie wenn der Ehemann eine versteckte Anspielung (kinaya khafiya) verwendet.
Abschnitt: Dies gilt, wenn sie nicht mehr als eine beabsichtigt. Wenn sie jedoch mehr als eine beabsichtigt, tritt das ein, was sie beabsichtigt hat; denn sie verfügt über die Befugnis zu drei Scheidungen durch ausdrückliche Erklärung, also verfügt sie darüber auch durch Anspielung, wie der Ehemann. Genauso verhält es sich, wenn sie eine der Anspielungen verwendet: Ihr Urteil ist das Urteil des Ehemannes. Wenn es sich um eine Anspielung handelt, durch die beim Ehemann drei Scheidungen eintreten, so treten auch bei ihr drei ein, wenn sie diese verwendet. Wenn es sich jedoch um eine versteckte Anspielung handelt, wie etwa ihr Ausspruch: "Er soll nicht zu mir eintreten", und ähnliches, so tritt das ein, was sie beabsichtigt hat. Ahmad sagte: Wenn er zu ihr sagt: "Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand" und sie sagt: "Er soll nur mit Erlaubnis zu mir eintreten", so kommt es auf ihre Absicht an. Wenn sie sagt: "Ich meinte eine", so ist es eine. Wenn sie sagt: "Ich wollte ihn damit nur verärgern", so wird dies von ihr angenommen. Das heißt, es tritt nichts ein. Ebenso verhält es sich, wenn er ihre Angelegenheit in die Hand eines Außenstehenden legte und dieser diese Anspielungen verwendet; es tritt nichts ein, bis der Bevollmächtigte die Scheidung beabsichtigt. Wenn er dann mit einem expliziten Wortlaut dreimal scheidet oder mit einer offensichtlichen Anspielung, so erfolgt die dreifache Scheidung; erfolgt dies durch eine versteckte Anspielung, so tritt das ein, was er beabsichtigt hat.
Abschnitt: Sein Ausspruch "Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand" und sein Ausspruch "Wähle dich selbst" sind Anspielungen in Bezug auf den Ehemann, die der Absicht oder eines Hinweises durch die Umstände bedürfen, wie alle anderen Anspielungen. Fehlt dies, so tritt durch sie keine Scheidung ein; denn es ist kein expliziter Wortlaut, sondern lediglich eine Anspielung, weshalb es dessen bedarf, was alle anderen Anspielungen erfordern. Dies vertraten auch Abu Hanifa und al-Shafi'i. Malik sagte: Es bedarf keiner Absicht, da es zu den offensichtlichen Anspielungen zählt. Die Erörterung mit ihm dazu ist bereits vorangegangen. Dies ist auch in Bezug auf die Frau eine Anspielung, sofern sie es mit einem Anspielungswortlaut akzeptiert. Dies vertrat auch al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: Das Eintreten der Scheidung bedarf nicht ihrer Absicht, wenn der Ehemann eine Absicht hatte; denn der Ehemann hat die Scheidung von einem Handeln ihrerseits abhängig gemacht, weshalb es nicht ihrer Absicht bedarf, so wie wenn er sagt: "Wenn du sprichst, bist du geschieden." Wenn sie also spricht, sagte er: Es tritt nur eine unwiderrufliche Scheidung ein. Und wenn sie drei beabsichtigte, da dies eine Wahlmöglichkeit ist und in die Wahlmöglichkeit keine Zahl eingeht, wie bei der Wahl der freigelassenen Sklavin. Unsere Begründung ist, dass sie die Scheidung durch einen Anspielungswortlaut vollzieht, weshalb es ihrer Absicht bedarf, wie beim Ehemann. Dass die drei eintreten, wenn sie es beabsichtigt, liegt daran, dass der Wortlaut...
مالكًا قال: إذا لم تَكُنْ مَدْخولًا بها قُبِلَ منه، إذا أراد واحدةً أو اثْنتَيْنِ، وحُجَّتُهم أَنَّ ذلك يَقْتضِى زوالَ سُلْطانِه عنها، ولا يَكونُ ذلك إلَّا بثَلاثٍ. وفى قولِ مالكٍ أَنَّ غيرَ المدخولِ بها يَزولُ سُلْطانُه عنها بواحدةٍ، فاكْتُفِىَ بها. ولَنا، أنَّها لم تُطَلِّقْ بلفظِ الثَّلاثِ، ولا نَوَتْ ذلك، فلم تَطْلُقْ ثلاثًا، كما لو أتَى الزَّوجُ بالكنايةِ الخَفِيَّةِ.
فصل: وهذا إذا لم تَنْوِ أكثرَ مِن واحدةٍ، فإن نَوَتْ أكثرَ مِن واحدةٍ، وقعَ ما نَوَتْ؛ لأنَّها تَمْلكُ الثَّلاثَ بالتَّصْريحِ، فتَمْلِكُها بالكنايةِ، كالزَّوجِ. وهكذا إن أتَتْ بشىءٍ من الكناياتِ، فحُكْمُها فيها حُكْمُ الزَّوجِ، إن كانت ممَّا يَقعُ بها الثَّلاثُ مِنَ الزَّوجِ، وقَعَ بها الثَّلاثُ إذا أتَتْ بها، وإن كَانتْ من الكناياتِ الخَفِيَّةِ، نحوَ قولِها: لا يَدخُلْ علىَّ. ونحوَها، وقعَ ما نَوَتْ. قال أحمدُ: إذا قال لها: أمْرُك بيدِك. فقالت: لا يَدخُلْ علىَّ إلَّا، بإذْنٍ. تَنْوِى فى ذلك، إن قالت: واحدةً، فواحدةٌ، وإن قالت: أردتُ أن أغيظَه. قُبِلَ منها. يعنى لا يَقعُ شىءٌ. وكذلك لو جعلَ أمْرَها فى يَد أجْنَبىٍّ، فأتَى بهذه الكناياتِ، لا يَقعُ شىءٌ حتى يَنْوِىَ الوكيلُ الطَّلاقَ. ثم إن طلَّقَ بلفظٍ صريحٍ ثلاثًا، أو بكنايةٍ ظاهرةٍ. طَلُقَتْ ثلاثًا، وإن كان بكنايةٍ خَفِيَّةٍ، وقعَ ما نَوَاه.
فصل: وقولُه: أمْرُكِ بيَدِك. وقولُه: اخْتارِى نفسَكِ. كنايةٌ فى حقِّ الزَّوْجِ، يَفتقِرُ إلى نِيَّةٍ أو دَلالةِ حالٍ، كما فى سائرِ الكناياتِ، فإن عُدِمَ لم يَقَعْ به طلاقٌ؛ لأنَّه ليس بصريحٍ، وإنَّما هو كنايةٌ، فيَفتقِرُ إلى ما يَفتقِرُ إليه سائرُ الكناياتِ. وبهذا قال أبو حنيفةَ، والشَّافعىُّ. وقال مالكٌ: لا يفتقِرُ إلى نِيَّةٍ؛ لأنَّه مِن الكناياتِ الظَّاهرةِ. وقد سبقَ الكلامُ معه فيها. وهو أيضًا كنايةٌ فى حقِّ المرأةِ، إن قَبِلَته بلفظِ الكنايةِ. وبهذا قال الشَّافعىُّ. وقال أبو حنيفةَ: لا يَفْتقِرُ وُقوعُ الطَّلاقِ إلى نِيَّتِها، إذا نَوَى الزَّوجُ؛ لأنَّ الزَّوجَ علَّقَ الطَّلاقَ بفعلٍ مِنْ جِهَتِها، فلم يَفْتقِرْ إلى نِيَّتِها، كما لو قال: إن تَكلَّمْتِ فأنتِ طالقٌ. فتكلَّمَتْ، وقال: لا يَقعُ إلَّا واحدةٌ بائنٌ. وإن نَوَتْ ثلاثًا؛ لأنَّ ذلك تخْيِيرٌ، والتَّخْيِيرُ لا يَدْخلُه عَدَدٌ، كخيارِ المُعْتَقَةِ. ولَنا، أنَّها مُوقِعَةٌ للطَّلاقِ بلفظِ الكنايةِ، فافْتَقرَ إلى نِيَّتِها، كالزَّوجِ. وعلى أنَّه يَقعُ الثَّلاثُ إذا نَوَتْ، أَنَّ اللَّفظَ يَحْتمِلُ