Damit tritt die Scheidung allein durch ihr Wort ein, wie bei seinen anderen Metonymien (Kinayat), so wie seine Aussage: „Heirate, wen du willst.“ Unser Beweis dafür ist die Aussage von Aischa: „Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) stellte uns vor die Wahl; war dies etwa eine Scheidung?“ Sie sagte: „Als dem Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) befohlen wurde, seine Ehefrauen vor die Wahl zu stellen, begann er mit mir und sagte: ‚Ich werde dir eine Mitteilung machen, also hast du es nicht eilig, bis du deine Eltern um Rat gefragt hast.‘ Dann sagte er: ‚Allah der Erhabene hat gesagt: O Prophet, sag deinen Ehefrauen: Wenn ihr das diesseitige Leben und seinen Schmuck begehrt...‘ bis Er erreichte: ‚...so hat Allah für die Rechtschaffenen unter euch einen gewaltigen Lohn bereitet.‘ Da sagte ich: ‚Worin soll ich bezüglich dieser Angelegenheit meine Eltern um Rat fragen? Ich begehre Allah, Seinen Gesandten und das Jenseits.‘“ Sie sagte: „Dann taten die Ehefrauen des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) dasselbe, was ich tat.“ (Von beiden überliefert). Masruq sagte: „Es ist mir gleichgültig, ob ich meiner Frau die Wahl zwischen einer, hundert oder tausend Scheidungen gebe, solange sie mich wählt.“ Und weil sie, wenn sie als vor die Wahl Gestellte die Ehe wählt, keine Scheidung eintritt, wie bei einer freigelassenen Sklavin, die unter einem Sklaven verheiratet ist. Wenn sie jedoch sagt: „Ich habe mich selbst gewählt“, so bedarf es ihrer Absicht, da dies für sie ein metonymischer Ausdruck ist. Wenn einer von beiden eine Absicht hegt, der andere jedoch nicht, so tritt nichts ein; denn wenn der Ehemann keine Absicht hegt, so hat er die Scheidung nicht an sie delegiert, daher ist es nicht gültig, dass sie sie vollzieht. Und wenn er eine Absicht hegt, sie aber nicht, so hat er ihr die Scheidung zwar delegiert, aber sie hat sie nicht vollzogen, also tritt nichts ein, so als hätte er einen Stellvertreter mit der Scheidung beauftragt und dieser hätte sie nicht geschieden. Wenn beide eine Absicht hegen, so tritt das ein, was sie von der Anzahl beabsichtigt haben, sofern sie sich darüber einig sind. Wenn einer von ihnen eine geringere Anzahl beabsichtigt als der andere, so tritt die geringere ein, denn in dem, was darüber hinausgeht, war sich nur einer der beiden einig, daher tritt es nicht ein.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand“ oder „Wähle“ und sie daraufhin sagt: „Ich nehme an“, so tritt nichts ein; denn „Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand“ ist eine Bevollmächtigung (Tawkil), daher bezieht sich ihre Aussage in der Antwort „Ich nehme an“ auf die Annahme der Bevollmächtigung, und es tritt nichts ein, so als würde er zu einem Dritten sagen: „Die Angelegenheit meiner Frau liegt in deiner Hand“ und dieser würde sagen: „Ich nehme an.“ Seine Aussage „Wähle“ hat die gleiche Bedeutung. Ebenso, wenn sie sagt: „Ich habe meine Angelegenheit an mich genommen.“ Dies hat Ahmad in der Überlieferung von Ibrahim ibn Hani festgelegt.
(6) Im Original, B, M: „fakana“ (so war es). (7) Sure al-Ahzab 28, 29. (8) Im Original, B, M: „faqalat“ (sie sagte). (9) Die Herleitung der beiden Überlieferungen wurde bereits auf Seite 387 erörtert. (10) Im Original, A: „iftaqara“ (es bedurfte). (11) In B, M: „tawkilan“ (einen Bevollmächtigten).
فوَقعَ بها بِمُجَرَّدِها، كسائرِ كناياتِه. كقوله: انْكِحى مَن شِئْتِ. ولَنا، قولُ عائشةَ: قد خَيَّرَنا رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، أفكان (٦) طلاقًا! وقالت: لمَّا أُمِرَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بتَخْييرِ أزْواجِه، بدأ بى، فقال: "إنِّى لَمُخْبِرُكِ خَبَرًا، فَلَا عَلَيْكِ أَنْ لَا تَعْجَلِى حَتَّى تَسْتَأْمِرِى أَبَوَيْكِ". ثم قال: "إنَّ اللَّهَ تَعَالَى قال: {يَاأَيُّهَا النَّبِىُّ قُلْ لِأَزْوَاجِكَ إِنْ كُنْتُنَّ تُرِدْنَ الْحَيَاةَ الدُّنْيَا وَزِينَتَهَا}. حَتَّى بَلَغ: {فَإِنَّ اللَّهَ أَعَدَّ لِلْمُحْسِنَاتِ مِنْكُنَّ أَجْرًا عَظِيمًا} (٧) ". فقلتُ (٨): فى أىِّ هذا أسْتأمِرُ أُبَوَىَّ! فإنِّى أريدُ اللَّه ورسولَه والدَّارَ الآخرةَ. قالتْ: ثم فَعَلَ أزْوَاجُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مثلَ ما فعلتُ. مُتَّفَقٌ عليهما (٩). قال مَسْروقٌ: ما أُبالِى خَيَّرْتُ امرأتى واحدةً، أو مِائَةً، أو ألفًا، بعدَ أن تختارَنِى. ولأنَّها مُخَيَّرَةٌ اخْتارتِ النِّكاحَ، فلم يَقَعْ بها الطَّلاقُ، كالمُعْتَقَةِ تحتَ عبدٍ. فأمَّا إن قالتْ: اخْتَرْتُ نفسِى. فيَفتقِرُ (١٠) إلى نِيَّتِها؛ لأنَّه لفظُ كنايةٍ منها. فإن نَوَى أحدُهما دونَ الآخَرِ، لم يَقَعْ؛ لأنَّ الزَّوجَ إذا لم يَنْوِ فما فوَّضَ إليها الطَّلاقَ، فلا يَصحُّ أن يُوقِعَه، وإن نَوَى ولم تَنْوِ هى، فقد فوَّضَ إليها الطَّلاقَ، فما أوْقعَتْه، فلم يَقَعْ شىءٌ، كما لو وكَّلَ وكيلًا (١١) فى الطَّلاقِ، فلم يُطَلِّقْ. وإن نَوَيا جميعًا، وقعَ ما نَوَياه مِنَ العَدَدِ إن اتَّفقا فيه، وإن نَوَى أحدُهما أقلَّ مِنَ الآخرِ، وقعَ الأقلُّ؛ لأنَّ ما زادَ انْفرَدَ به أحدُهما، فلم يَقَعْ.
فصل: وإن قال: أمْرُكِ بيدِك، أو اخْتارِى. فقالت: قَبِلْتُ. لم يَقَعْ شىءٌ؛ لأنَّ أمْرَك بيدِك. توكيلٌ، فقولُها فى جوابه: قبلتُ. يَنْصرِفُ إلى قبولِ الوكالةِ، فلم يَقَعْ شىءٌ، كما لو قال لأجْنَبِىٍّ: أمْرُ امرأَتِى بيَدِك. فقال: قبلتُ. وقولُه: اخْتارِى. فى معناه. وكذلك إنْ قالت: أخَذْتُ أمْرِى. نَصَّ عليهما أحمدُ، فى روايةِ إبراهيم بنِ
(٦) فى الأصل، ب، م: "فكان".(٧) سورة الأحزاب ٢٨، ٢٩.(٨) فى الأصل، ب، م: "فقالت".(٩) تقدم تخريجهما فى صفحة ٣٨٧.(١٠) فى الأصل، أ: "افتقر".(١١) فى ب، م: "توكيلا".