Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1174 - Problemstellung: Er sagte: (Wenn ihr Abfall vom Glauben nach dem Vollzug der Ehe geschah, so hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenn sie nicht zum Islam zurückkehrt, bis ihre Wartezeit ('idda) verstrichen ist, wird ihre Ehe annulliert. Wenn er derjenige war, der [nach dem Vollzug der Ehe] vom Glauben abfiel und nicht zum Islam zurückkehrte, bis ihre Wartezeit verstrichen war, so wird die Ehe ab dem Zeitpunkt annulliert, an dem sich die Religionen unterschieden.) · ShamelaTranslate