betrifft (20). Er befahl ihm die Meidung in den letzten zehn Nächten nur deshalb, weil der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Frieden, geboten hat, die Nacht der Bestimmung in den letzten zehn Nächten zu suchen. Es ist daher möglich, dass es sich um die erste dieser Nächte handelt, und es ist möglich, dass dies von ihm aus Vorsicht geschah. Sein Schwur (Hinth) wird nicht vor der letzten Nacht des Monats als erfüllt angesehen, da die Möglichkeit besteht, dass es jene Nacht ist.
Kapitel: Wenn er die Scheidung von einer zukünftigen Bedingung abhängig macht und dann sagt: „Ich habe dir diese Scheidung vorgezogen“, so ist sie nicht vorgezogen, da sie an einen zukünftigen Zeitpunkt geknüpft ist und er keinen Weg hat, dies zu ändern. Wenn er jedoch beabsichtigte, eine andere Scheidung als diese eine vorzuziehen, so tritt durch seine Aussage eine Scheidung ein, und wenn der Zeitpunkt kommt, an den er die Scheidung geknüpft hat, während sie noch in seiner Ehe (Hibal) ist, tritt die bedingte Scheidung ein.
Kapitel: Wenn er sagt: „Du bist morgen geschieden, wenn Zaid kommt“, so ist sie nicht geschieden, bis er kommt, denn „wenn“ (idha) ist eine Bezeichnung für einen zukünftigen Zeitpunkt. Die Bedeutung ist also: „Du bist morgen zum Zeitpunkt des Kommens von Zaid geschieden.“ Wenn Zaid morgen nicht kommt, so ist sie nicht geschieden, selbst wenn er danach kommt, da er die Scheidung an ein Kommen knüpfte, das durch eine Bedingung eingeschränkt war; sie tritt daher nicht ein, bevor diese erfüllt ist. Wenn sie am Morgen stirbt und Zaid nach ihrem Tod kommt, so ist sie nicht geschieden, da der Zeitpunkt, zu dem er die Scheidung ansetzte, nicht eingetreten ist, während sie ein Objekt für eine Scheidung war; daher ist sie nicht geschieden, so als ob sie vor Beginn jenes Tages gestorben wäre. Wenn er sagt: „Du bist geschieden an dem Tag, an dem Zaid kommt“, und er kommt bei Nacht, so ist sie nicht geschieden, da die Bedingung nicht erfüllt wurde, es sei denn, er meinte mit „Tag“ den Zeitpunkt; dann ist sie zum Zeitpunkt seines Kommens geschieden, da der Zeitpunkt auch als Tag bezeichnet wird. Allah der Erhabene sagte: „Und wer ihnen an jenem Tag den Rücken kehrt“ (21). Wenn die Frau am Morgen stirbt und Zaid zur Mittagszeit kommt, so gibt es zwei Ansichten: Die erste ist, dass sich herausstellt, dass ihre Scheidung bereits zu Beginn des Tages eintrat, denn wenn er gesagt hätte: „Du bist am Freitag geschieden“, wäre sie zu dessen Beginn geschieden; so verhält es sich auch, wenn er sagt: „Du bist geschieden an dem Tag, an dem Zaid kommt“. Es gebührt sich also, dass sie mit dem Erscheinen seiner Morgendämmerung geschieden ist. Die zweite Ansicht ist, dass die Scheidung nicht eintritt, da ihre Bedingung das Kommen von Zaid ist und dies erst nach dem Tod der Frau geschah, also ist sie nicht eingetreten, anders als beim Freitag, denn dort ist die Bedingung das Herannahen des Freitags, welcher bereits eingetreten ist. Hier aber gibt es zwei Bedingungen, daher wird nicht eine von beiden angewandt. Die erste Ansicht ist vorzuziehen; dies ist keine Bedingung, sondern vielmehr eine Bestimmung des Zeitpunkts, an dem die Scheidung eintreten soll, definiert durch eine Handlung, die in diesem Zeitraum geschieht. Sie tritt also zu Beginn ein, wie bei seiner Aussage: „Du bist geschieden an dem Tag, an dem wir das Freitagsgebet verrichten.“ Wenn er sagte: „Du bist geschieden an dem Tag, an dem Zaid kommt“, so gilt dasselbe. Wenn der Mann am Morgen stirbt und dann Zaid kommt, oder beide Eheleute vor dem Kommen von Zaid sterben, ist das Urteil wie in dem Fall, dass die Frau stirbt. Wenn er sagt: „Du bist geschieden im Monat Ramadan, wenn Zaid kommt“, und er kommt in diesem Monat, so gibt es dazu zwei Ansichten: Die erste ist, dass sie nicht geschieden ist, bis Zaid kommt, da sein Kommen eine Bedingung ist und das Bedingte dem nicht vorausgehen darf, wie in dem Beweis, wenn er sagt: „Du bist geschieden, wenn Zaid kommt“; sie ist vor seinem Kommen einvernehmlich nicht geschieden. Und ebenso, wenn er sagt: „Wenn Zaid kommt“. Die zweite Ansicht ist, dass, wenn Zaid kommt, sich herausstellt, dass die Scheidung vom Beginn des Monats an eingetreten ist, in Analogie zu der Frage vor dieser.
(20) Die Ausführungen zu den Überlieferungen über die Suche nach der Nacht der Bestimmung in den letzten zehn Nächten wurden bereits vorgebracht, in: 4/448-450. (21) Sure al-Anfal 16. (22) Im Original und in A: „yanbaghi“ (es gebührt sich).
الأواخرِ (٢٠). إنَّما أمرَه باجتنابِها فى العشرِ لأنّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أمرَ بالْتماسِ ليلةِ القدرِ فى العَشْرِ الأواخرِ، فيَحْتمِلُ أن تَكونَ أوّلَ ليلةٍ منه، ويُمْكِن أنَّ هذا منه على سبيلِ الاحْتياطِ، ولا يَتَحَقَقُ حِنْثُه إلى آخِرِ ليلةٍ مِنَ الشَّهرِ؛ لاحْتمالِ أن تكونَ هى تلك اللَّيلةَ.
فصل: وإذا علَّقَ طلاقَها على شَرْطٍ مُستَقْبَلٍ، ثم قال: عَجَّلْتُ لك تلك الطَّلقةَ. لم تَتَعَجَّلْ؛ لأنَّها مُعَلَّقَةٌ بزمن مُستقبَلٍ، فلم يَكُنْ له إلى تَغْييرِها سبيلٌ. وإن أرادَ تَعْجيلَ طلاقٍ سِوَى تلك الطَّلْقةِ، وقعَتْ بها طلقةٌ، فإذا جاء الزَّمنُ الذى علَّقَ الطَّلاقَ به، وهى فى حِبَالِه، وقعَ بها الطَّلاقُ المُعَلَّقُ.
فصل: إذا قال: أنتِ طالقٌ غدًا إذا قَدِمَ زيدٌ، لم تَطْلُقْ حتى يَقْدَمَ؛ لأنَّ إذا اسمُ زمنٍ مُسْتقبَلٍ، فمعناه أنتِ طالقٌ غدًا وقتَ قدومِ زيدٍ. وإن لم يَقْدَمْ زيدٍ فى غدٍ لم تَطْلُقْ، وإن قَدِمَ بعدَه؛ لأنَّه قَيَّدَ طلاقَها بقُدوم مُقَيَّدٍ بصِفَةٍ، فلا تَطْلُقُ حتى تُوجَدَ. وإن ماتت غُدوةً، وقَدِمَ زيدٌ بعدَ موتِها، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ الوقتَ الذى أوْقعَ طلاقَها فيه لم يأْتِ، وهى مَحَلٌّ للطَّلاقِ، فلم تَطْلُقْ، كما لو ماتتْ قبلَ دخولِ ذلك اليومِ. وإن قال: أنتِ طالقٌ يومَ يَقْدَمُ زيدٌ. فقَدِمَ ليلًا، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّه لم يُوجَدِ الشَّرْطُ، إلَّا أن يُرِيدَ باليومِ الوقتَ، فتَطْلُقُ وقتَ قدومِه؛ لأنَّ الوقتَ يُسَمَّى يومًا، قال اللَّهُ تعالى: {وَمَنْ يُوَلِّهِمْ يَوْمَئِذٍ دُبُرَهُ} (٢١). وإن ماتتِ المرأةُ غُدْوةً، وقَدِمَ زيدٌ ظُهْرًا، ففيه وَجْهانِ؛ أحدُهما، نَتَبَيَّنُ أَنَّ طلاقَها وقعَ من أوَّلِ اليومِ؛ لأنَّه لو قال: أنتِ طالقٌ يومَ الجمعةِ. طَلُقَتْ مِن أوَّلِه، فكذا إذا قال: أنتِ طالقٌ يومَ يَقْدَمُ زيدٌ. فينْبَغِى (٢٢) أن تَطْلُقَ بطُلوعِ فَجْرِه. والثَّانى، لا يَقَعُ الطَّلاقُ؛ لأنَّ شَرْطَه قُدومُ زيدٍ، ولم يُوجَدْ إلا بعدَ مَوْتِ المرأةِ، فلم يَقعْ، بخلافِ يومِ الجمعةِ، فإنَّ شَرْطَ الطَّلاقِ مَجىءُ يومِ الجمعةِ، وقد وُجِدَ، وههُنا شَرْطانِ، فلا
(٢٠) تقدم تخرج أحاديث التماس ليلة القدر فى العشر الأواخر، فى: ٤/ ٤٤٨ - ٤٥٠.(٢١) سورة الأنفال ١٦.(٢٢) فى الأصل، أ: "ينبغى".