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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 416Abschnitt

Übersetzung · DE

darf man sich für eine der beiden entscheiden. Die erste Ansicht ist vorzuziehen; dies ist keine Bedingung, sondern vielmehr eine Bestimmung des Zeitpunkts, an dem die Scheidung eintreten soll, definiert durch eine Handlung, die in diesem Zeitraum geschieht. Sie tritt also zu Beginn ein, wie bei seiner Aussage: „Du bist geschieden an dem Tag, an dem wir das Freitagsgebet verrichten.“ Wenn er sagte: „Du bist geschieden in dem Tag, an dem Zaid kommt“, so gilt dasselbe. Wenn der Mann am Morgen stirbt und dann Zaid kommt, oder beide Eheleute vor dem Kommen von Zaid sterben, ist das Urteil wie in dem Fall, dass die Frau stirbt. Wenn er sagt: „Du bist geschieden im Monat Ramadan, wenn Zaid kommt“, und er kommt in diesem Monat, so gibt es dazu zwei Ansichten: Die erste ist, dass sie nicht geschieden ist, bis Zaid kommt, da sein Kommen eine Bedingung ist und das Bedingte dem nicht vorausgehen darf, wie in dem Beweis, wenn er sagt: „Du bist geschieden, wenn Zaid kommt“; sie ist vor seinem Kommen einvernehmlich nicht geschieden. Und ebenso, wenn er sagt: „Wenn Zaid kommt“. Die zweite Ansicht ist, dass, wenn Zaid kommt, sich herausstellt, dass die Scheidung vom Beginn des Monats an eingetreten ist, in Analogie zu der Frage vor dieser.

Kapitel: Wenn er sagt: „Du bist heute geschieden [und morgen geschieden] (23)“, so ist sie einmal geschieden, denn wer heute geschieden ist, ist auch morgen geschieden. Wenn er sagte: „Ich beabsichtigte, dass du heute geschieden bist und morgen geschieden bist“, so ist sie an beiden Tagen insgesamt zweimal geschieden. Wenn er sagte: „Ich beabsichtigte, dass sie an einem der beiden Tage geschieden wird“, so ist sie heute geschieden und nicht morgen (24), denn er machte die gesamte Zeit zum Rahmen für das Eintreten der Scheidung, also trat sie zu Beginn ein. Wenn er sagte: „Ich beabsichtigte eine halbe Scheidung heute und eine halbe Scheidung morgen“, so ist sie heute einmal geschieden und eine weitere am nächsten Tag, denn die Hälfte wird vervollständigt und somit zu einer vollständigen Scheidung. Wenn er sagte: „Ich beabsichtigte eine halbe Scheidung heute und den Rest morgen“, so ist dies ebenfalls möglich; es ist aber auch möglich, dass sie nur einmal geschieden ist, denn wenn er sagt: „die Hälfte davon“, so ist sie heute vollständig geschieden, womit kein Rest bleibt, der am nächsten Tag eintreten könnte, und nichts anderes tritt ein, da er nichts anderes beabsichtigt hat. Der Qadi erwähnte diese Möglichkeit auch in der ersten Frage. Dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i; seine Anhänger erwähnten dazu beide Ansichten.

Kapitel: Wenn er sagt: „Du bist heute geschieden, wenn morgen kommt“, so wählte der Qadi die Ansicht, dass die Scheidung unverzüglich eintritt, da er sie an eine unmögliche Bedingung knüpfte, weshalb die Bedingung hinfällig ist und die Scheidung eintritt, so wie wenn er zu jemandem sagt, bei dem es keine Sunna...

Anmerkungen

(23) In A: "und morgen". (24) Fehlt in: Original, B, M.

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