…oder eine Bida' (Neuerung) für ihre Scheidung: „Du bist nach der Sunna geschieden.“ In „al-Mujarrad“ heißt es: Sie tritt nicht ein, da die Bedingung dafür nicht erfüllt wurde. Denn das Erfordernis davon ist das Eintreten der Scheidung, wenn der morgen im Laufe des Tages kommt, und morgen kommt erst nach Ablauf des heutigen Tages und dem Entfallen des Schauplatzes der Scheidung. Dies ist die Ansicht der Anhänger von al-Schafi'i.
Kapitel: Wenn er sagt: „Du bist gestern geschieden“, und er hat keine Absicht, so ist die offenkundige Lehrmeinung von Ahmad, dass die Scheidung nicht eintritt. Es wurde von ihm in Bezug auf denjenigen überliefert, der zu seiner Ehefrau sagte: „Du bist gestern geschieden“, obwohl er sie erst heute geheiratet hat: Das ist nichts. Dies ist die Aussage von Abu Bakr. Der Qadi sagte in einigen seiner Bücher: Die Scheidung tritt ein. Dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i, da er die Scheidung mit etwas beschrieb, das ihr nicht zukommt, weshalb die Eigenschaft hinfällig ist und die Scheidung eintritt, so wie wenn er zu jemandem, bei dem es keine Sunna und keine Bida' gibt, sagt: „Du bist nach der Sunna geschieden“, oder wenn er sagt: „Du bist mit einer Scheidung geschieden, die dich nicht verpflichtet.“ Der Grund für die erste Ansicht ist, dass Scheidung das Aufheben der Erlaubnis ist und es unmöglich ist, dies in der vergangenen Zeit aufzuheben, daher trat sie nicht ein, so wie wenn er sagt: „Du bist zwei Tage vor dem Kommen von Zaid geschieden“, und er kommt heute; unsere Anhänger sind sich einig, dass die Scheidung nicht eintritt. Dies ist die Aussage der Mehrheit der Anhänger von al-Schafi'i, und dies ist eine Scheidung in der vergangenen Zeit. Und weil er die Scheidung an etwas Unmögliches knüpfte, wurde sie hinfällig, so wie wenn er sagt: „Du bist geschieden, wenn du den Stein in Gold verwandelst.“ Wenn er sagt: „Du bist geschieden, bevor ich dich geheiratet habe“, so ist das Urteil wie bei der Aussage: „Du bist gestern geschieden.“ Der Qadi sagte: Ich habe in der Handschrift von Abu Bakr in einem „einzelnen Teil“ gesehen, dass er sagte: Wenn er sagt: „Du bist geschieden, bevor ich dich geheiratet habe“, ist sie geschieden. Wenn er aber sagt: „Du bist gestern geschieden“, tritt sie nicht ein, denn gestern kann die Scheidung nicht stattfinden, während das Vor-der-Heirat eine existenzfähige Vorstellung ist, da es möglich ist, dass er sie ein zweites Mal heiratet, und diese Zeit davor liegt, also trat sie sofort ein, wie wenn er sagt: „Du bist geschieden vor dem Kommen von Zaid.“ Wenn er mit seiner Aussage „Du bist gestern geschieden“ oder „bevor ich dich geheiratet habe“ beabsichtigte, die Scheidung sofort zu vollziehen, gestützt auf jene Zeit, so trat sie sofort ein. Wenn er jedoch beabsichtigte, mitzuteilen, dass er sie (25) selbst oder ein Ehemann vor ihm zu der von ihm erwähnten Zeit bereits geschieden hatte, und dies tatsächlich so vorgekommen war, wurde ihm dies geglaubt. Wenn es aber nicht so vorgekommen war, trat seine Scheidung ein. Dies erwähnte Abu al-Khattab. Der Qadi sagte: Dies wird gemäß dem Wortlaut von Ahmad akzeptiert, da er es so interpretierte, wie es möglich ist, ohne das Vorhandensein vorauszusetzen.
(25) Fehlt in: A.
لطلاقِها ولا بدْعَة: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ. وقال، فى "المُجَرَّدِ": لا يَقعُ؛ لأنَّ شَرْطَه لم يَتَحَقَّقْ؛ لأنَّ مُقْتضاه وقوعُ الطَّلاقِ إذا جاء غدٌ فى اليومِ، ولا يَأْتِى غدٌ إلَّا بعدَ فواتِ اليومِ وذَهَابِ مَحَلِّ الطّلاقِ. وهو قولُ أصحابِ الشَّافعىِّ.
فصل: إذا قال: أنتِ طالقٌ أمس. ولا نِيَّة له، فظاهرُ كلامِ أحمدَ، أَنَّ الطَّلاقَ لا يَقَعُ فرُوِىَ عنه فى مَن قال لزوجتِه: أنتِ طالقٌ أمسِ. وإنَّما تَزوَّجَها اليومَ: ليس بشىءٍ. وهذا قولُ أبى بكرٍ. وقال القاضى فى بعضِ كتبِه: يَقعُ الطَّلاقُ. وهو مذهبُ الشَّافعىِّ؛ لأنَّه وصفَ الطَّلْقةَ بما لا تَتَّصِفُ به، فلَغَتِ الصِّفةُ، ووقعَ الطَّلاقُ، كما لو قال لمن لا سُنَّة لها ولا بِدْعَة: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ. أو قال: أنتِ طالقٌ طلقةً لا تَلزمُك. ووَجْهُ الأوَّلِ أَنَّ الطَّلاقَ رَفْعُ الاسْتِباحة، ولا يُمْكِنُ رفعُها فى الزَّمنِ الماضى، فلم يَقَعْ، كما لو قال: أنتِ طالقٌ قبلَ قُدومِ زيدٍ بيومينِ. فقَدِمَ اليومَ، فإنّ أصحابَنا لم يخْتلِفُوا فى أَنَّ الطَّلاقَ لا يَقعُ. وهو قولُ أكثرِ أصحابِ الشّافعىِّ، وهذا طلاق فى زمن ماض، ولأنَّه علَّقَ الطَّلاقَ بمُسْتحيلٍ فلَغَا، كما لو قال: أنتِ طالقٌ إن قَلَبْتِ الحَجَرَ ذهبًا. وإن قال: أنتِ طالقٌ قبلَ أن أتزوَّجَك. فالحُكمُ فيه كما لو قال: أنتِ طالقٌ أمسِ. قال القاضى: ورأيتُ بخطِّ أبى بكرٍ، فى "جزءٍ مفردٍ"، أنَّه قال: إذا قال: أنتِ طالقٌ قبلَ أن أتزوَّجَك. طَلُقَتْ. ولو قال: أنتِ طالقٌ أمسِ. لم يَقعْ؛ لأنَّ أمسِ لا يُمْكِنُ وُقوعُ الطَّلاقِ فيه، وقبلَ تَزْويجِها مُتَصَوَّرُ الوُجُودِ، فإنَّه يُمْكِنُ أن يَتزوَّجَها ثانيًا، وهذا الوقتُ قبلَه، فوقعَ فى الحالِ، كما لو قال: أنتِ طالقٌ قبلَ قُدومِ زيدٍ. وإن قَصَدَ بقوله: أنتِ طالقٌ أمسِ، أو قبلَ أن أتزوَّجَك. إيقاعَ الطَّلاقِ فى الحالِ، مُستنِدًا إلى ذلك الزَّمانِ، وقعَ فى الحالِ. وإن أرادَ الإخبارَ أنَّه كان (٢٥) قد طلَّقَها هو، أو زوجٌ قبلَه، فى ذلك الزَّمانِ الذى ذكَرَه، وكان قد وُجِدَ ذلك، قُبِلَ منه، وإن لم يكن وُجِدَ، وقعَ طلاقُه. ذَكَرَه أبو الخطَّابِ. وقال القاضى: يُقبَلُ على ظاهِر كلامِ أحمدَ؛ لأنَّه فسَّرهَ بما يَحْتَمِلُه، ولم يَشْترِطِ الوجودَ.
(٢٥) سقط من: أ.