so steht ihr kein Brautgeld von ihm für diesen Beischlaf zu, da wir festgestellt haben, dass die Ehe nicht erloschen ist und er sie beschlafen hat, während sie seine Ehefrau war. Wenn sie jedoch bei ihrer Entscheidung bleiben oder der Abtrünnige von beiden beim Abfall vom Glauben verharrt, bis ihre Wartezeit abgelaufen ist, so steht ihr von ihm das Brautgeld der Gleichwertigkeit für diesen Beischlaf zu, da es sich um einen Beischlaf außerhalb der Ehe aufgrund einer irrtümlichen Annahme der Ehe handelt, weil wir festgestellt haben, dass die Trennung zu dem Zeitpunkt eingetreten ist, als sich die beiden Religionen unterschieden. Und ebenso verhält es sich, wenn einer der Ehegatten nach dem Vollzug der Ehe den Islam annimmt und er sie während der Wartezeit vor dem Übertritt des anderen zum Islam beschläft; das Urteil dazu ist dasselbe wie das hier Genannte, aufgrund der Begründung, die wir dazu angeführt haben.
Abschnitt: Wenn einer der Ehegatten den Islam annimmt und dann abfällt, so betrachte: Wenn der andere nicht während der Wartezeit den Islam annimmt, so stellen wir fest, dass der Eintritt der Trennung seit dem Zeitpunkt erfolgte, als sich die beiden Religionen unterschieden, und ihre Wartezeit beginnt ab dem Zeitpunkt, als der muslimische Teil von ihnen den Islam annahm. Wenn jedoch der andere während der Wartezeit vor dem Abfall des Ersten den Islam annimmt, so wird der Beginn der Wartezeit ab dem Zeitpunkt des Abfalls gerechnet, da das Urteil der Verschiedenheit der Religion durch den Übertritt des Ersten durch den Übertritt des Zweiten während der Wartezeit aufgehoben wurde. Wenn er den Islam annimmt und mehr als vier Ehefrauen hat, und diese mit ihm den Islam annehmen, und er dann abfällt, so darf er keine von ihnen auswählen, da es ihm nicht gestattet ist, die Ehe mit ihnen in diesem Zustand neu zu begründen. Ebenso verhält es sich, wenn sie ohne ihn oder mit ihm abfallen, so darf er keine von ihnen auswählen, aus dem gleichen Grund.
Abschnitt: Wenn ein Ungläubiger eine Frau heiratet, mit der die Ehe im Islam nicht anerkannt wird, etwa indem er zwei Schwestern miteinander vereint, oder zehn Frauen zusammen hat, oder eine Frau in der Wartezeit oder eine Abtrünnige heiratet, und er sie dann dreifach verstößt und sie beide den Islam annehmen, so darf er sie nicht erneut heiraten, da wir ihre Urteile bezüglich dessen, was sie im Hinblick auf die Ehe glauben, als gültig anerkannt haben.
(6) Im Original: "li-hadha" (für dies). (7) In M: "bi-shubhat" (aufgrund einer irrtümlichen Annahme). (8) Fehlt in B. (9) In M: "wa-hadha" (und dies). (10) Fehlt in M. (11) In B: "yajma'" (er vereint). (12) Im Original: "wa-ma" (und was).