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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 420Abschnitt

Übersetzung · DE

„Du bist geschieden.“ Es tritt eine durch die unmittelbare Handlung ein und eine weitere durch die Bedingung, da er das Scheiden von ihr zur Bedingung für das Eintreten ihrer Scheidung gemacht hat. Sobald die Bedingung vorliegt, tritt die Scheidung ein. Wenn sie jedoch eine Frau ist, mit der die Ehe nicht vollzogen wurde, wird sie durch die erste geschieden, und die zweite tritt nicht ein, da für sie keine Wartezeit ('Idda) gilt und eine Rückkehr zu ihr nicht möglich ist, weshalb die Scheidung von ihr nur als endgültige Scheidung (ba'in) erfolgen kann, und die Scheidung tritt nicht durch eine bereits endgültig geschiedene Frau ein.

Abschnitt: Wenn er sagt: „Ich meinte mit dieser Aussage, dass du geschieden bist durch das, was ich an Scheidung über dich verhängt habe, und ich beabsichtigte nicht, eine andere Scheidung als die zu verhängen, mit der ich dich unmittelbar geschieden habe“, so wird sein Wort (religiös) als glaubwürdig angesehen. Wird es aber (juristisch) im Urteil akzeptiert? Hierüber gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Es wird nicht akzeptiert. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, da es dem äußeren Anschein widerspricht; denn der äußere Anschein besagt, dass dies ein Aufschieben der Scheidung unter der Bedingung der Scheidung ist, und weil seine Mitteilung an sie über das Eintreten seiner Scheidung an ihr keinen Nutzen enthält. Die zweite Auffassung besagt: Sein Wort wird akzeptiert, da seine Aussage dies zulässt, daher wird sie angenommen, so wie wenn er zu ihr sagt: „Du bist geschieden, du bist geschieden“, und dann sagt: „Ich beabsichtigte mit der zweiten eine Bestätigung oder ihr das Verständnis zu vermitteln.“

Abschnitt: Wenn er sagt: „Wenn ich dich scheide, so bist du geschieden“, und dann ihre Scheidung an eine Bedingung knüpft, wie etwa mit seinem Wort: „Wenn du hinausgehst, bist du geschieden“, und sie geht hinaus, so ist sie durch das Hinausgehen geschieden, und dann durch die Bedingung eine weitere, da er sie nach Abschluss der Bedingung geschieden hat. Wenn er jedoch zuerst sagt: „Wenn du hinausgehst, bist du geschieden“, und dann sagt: „Wenn ich dich scheide, so bist du geschieden“, und sie geht hinaus, so ist sie durch das Hinausgehen geschieden, wird aber nicht durch das Aufschieben der Scheidung an ihre Scheidung geschieden; denn er hat sie danach nicht mehr geschieden und keine neue Scheidung an ihr vollzogen, da das Verhängen der Scheidung durch das Hinausgehen vor dem Aufschieben der Scheidung an ihre Scheidung lag, die Bedingung also nicht eintrat und die Scheidung daher nicht stattfand. Wenn er sagt: „Wenn du hinausgehst, bist du geschieden“, und dann sagt: „Wenn meine Scheidung über dich eintritt, bist du geschieden“, und sie geht hinaus, so ist sie durch das Hinausgehen geschieden, und die zweite tritt mit dem Eintreten der Scheidung an ihr ein, sofern sie eine Frau ist, mit der die Ehe vollzogen wurde.

Abschnitt: Wenn er zu ihr sagt: „So oft ich dich scheide, so bist du geschieden“, so ist dies ein Ausdruck, der Wiederholung erfordert. Wenn er ihr danach sagt: „Du bist geschieden“, so treten zwei Scheidungen bei ihr ein, eine durch die unmittelbare Handlung und die andere

Anmerkungen

(2) Fehlt im: Original. (3) Fehlt in: A.

Arabisch (Quelle)

طالقٌ. وقعتْ واحدةٌ بالمُبَاشِرَةِ، وأُخْرَى بالصِّفَةِ؛ لأنَّه جعلَ (٢) تطليقَها شَرْطًا لوُقوعِ طلاقِها، فإذا وُجِدَ الشَّرطُ وقعَ الطَّلاقُ. وإن كانتْ غيرَ مَدْخولٍ بها، بانَتْ بالأُولى، ولم تَقَعِ الثَّانيةُ؛ لأنَّها لا عِدَّةَ عليها، ولا تُمْكِنُ رَجْعتُها، فلا يَقعُ طلاقُها إلَّا بائنًا، فلا يَقعُ الطَّلاقُ ببائنٍ.

فصل: فإن قال: عَنَيْتُ بقولى هذا، أنَّك تكونينَ طالِقًا بما أوْقَعْتُه عليك. ولم أُرِدْ إيقاعَ طلاقٍ سِوَى ما باشَرْتُك به. دِينَ. وهل يُقبَلُ فى الحُكْمِ؟ يُخَرَّجُ على روايتَيْنِ؛ أحدُهما، لا يُقبَلُ. وهو مذهبُ الشّافعىِّ؛ لأنَّه خلافُ الظاهرِ، إذ الظَّاهرُ أَنَّ هذا تعليقٌ للطَّلاقِ بشَّرْطِ الطَّلاقِ، ولأنَّ إخْبارَه إيَّاها بوُقوعِ طلاقِه بها لا فائدةَ فيه. والوجهُ الثَّانى، يُقبَلُ قولُه؛ لأنَّه يَحْتمِلُ ما قالَه، فقُبِل، كما لو قال لها: أنتِ طالقٌ أنتِ طالقٌ. وقال: أردتُ بالثَّانى التَّأكيدَ أو إفْهامَها.

فصل: فإن قال: إذا طلَّقتُكِ فأنتِ طالقٌ. ثم علَّقَ طَلاقَها بشَرْطٍ، مثل قوله: إن خَرَجْتِ فأنتِ طالقٌ. فخَرجتْ، طَلُقَتْ بخُروجِها، ثم طَلُقَتْ بالصِّفَةِ أُخْرَى؛ لأنَّه قد طَلَّقَها بعدَ عَقْدِ الصِّفَةِ. ولو قال أوَّلًا: إن خَرَجْتِ فأنتِ طالقٌ. ثم قال: إن طلَّقْتُك فأنتِ طالقٌ. فخَرجتْ، طَلُقَتْ بالخُروجِ، ولم تَطْلُقْ بتَعْليقِ الطَّلاقِ بطَلاقِها؛ لأنَّه لم يُطلِّقْها بعدَ ذلك، ولم يُحدِثْ عليها طلاقًا؛ لأنَّ إيقاعَه الطَّلاقَ بالخُروجِ كان قبلَ تَعْليقِه الطَّلاقَ بتَطْليقِها، فلم تُوجَدِ الصِّفَةُ، فلم يَقَعْ. وإن قال: إن خَرَجْتِ فأنتِ طالقٌ. ثم قال: إن وقعَ عليك طَلاقِى (٣) فأنتِ طالقٌ. فخرَجتْ، طَلُقَتْ بالخُروجِ، ثم تَطْلُقُ الثَّانيةَ بوقوعَ الطَّلاقِ عليها، إن كانتْ مَدْخولًا بها.

فصل: وإن قال لها: كلَّما طلَّقتُكِ فأنتِ طالقٌ. فهذا حرفٌ يَقْتضِى التَّكْرَارَ، فإذا قال لها بعد ذلك: أنتِ طالقٌ. وقعَ بها طَلْقتانِ، إحْداهما بالمُبَاشِرَةِ، والأُخرى

Anmerkungen

(٢) سقط من: الأصل.(٣) سقط من: أ.

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