durch die Bedingung. Eine dritte Scheidung tritt jedoch nicht ein, denn die zweite Scheidung erfolgte nicht durch seine unmittelbare Verhängung nach dem Abschluss der Bedingung; denn sein Ausspruch „So oft ich dich scheide“ erfordert, dass jedes Mal, wenn er die Scheidung über sie verhängt, (diese eintritt). Dies erfordert eine Erneuerung des Verhängens einer Scheidung nach dieser Aussage, wobei die zweite (Scheidung) nur durch diesen Ausspruch erfolgte. Wenn er nach dem Abschluss der Bedingung zu ihr sagt: „Wenn du hinausgehst, bist du geschieden“, und sie geht hinaus, so ist sie durch das Hinausgehen einmal geschieden und durch die (zuvor genannte) Bedingung eine weitere; denn er hat sie geschieden, doch die dritte Scheidung tritt nicht ein. Wenn er zu ihr sagt: „So oft ich eine Scheidung über dich verhänge, bist du geschieden“, so ist dies gleichbedeutend mit seinem Ausspruch: „So oft ich dich scheide, bist du geschieden“. Der Qadi erwähnte diesbezüglich, dass wenn eine Scheidung durch eine Bedingung über sie eintritt, die er nach seinem Ausspruch „Wenn ich eine Scheidung über dich verhänge, bist du geschieden“ festgelegt hat, sie nicht geschieden wird, da dies kein Verhängen durch ihn selbst ist. Dies ist die Auffassung einiger Anhänger von al-Shafi'i. Darin liegt jedoch eine Überlegung; denn er hat die Scheidung über sie unter einer Bedingung verhängt, und wenn die Bedingung eintritt, ist er derjenige, der die Scheidung über sie verhängt hat, daher gibt es zwischen diesem und seinem Ausspruch „Wenn ich dich scheide, bist du geschieden“ keinen Unterschied. Wenn er sagt: „So oft meine Scheidung über dich eintritt, bist du geschieden“, und dann eine Scheidung durch unmittelbare Handlung über sie eintritt oder durch eine Bedingung, die er davor oder danach festgelegt hat, so ist sie dreifach geschieden. Wenn er also zu ihr sagt: „Wenn du hinausgehst, bist du geschieden“, dann sagt: „So oft meine Scheidung über dich eintritt, bist du geschieden“, und sie dann hinausgeht, so tritt eine Scheidung durch das Hinausgehen ein, dann tritt die zweite durch das Eintreten der ersten ein, dann tritt die dritte durch das Eintreten der zweiten ein; denn „so oft“ (kullama) erfordert Wiederholung, und er hat die Bedingung an das Eintreten der Scheidung geknüpft, daher erfordert jedes Eintreten das Eintreten einer weiteren. Wenn er zu ihr sagt: „Wenn ich dich scheide, bist du geschieden“, dann sagt: „Wenn meine Scheidung über dich eintritt, bist du geschieden“, dann sagt: „Du bist geschieden“, so ist sie dreifach geschieden: eine durch die unmittelbare Handlung und zwei durch die beiden Bedingungen; denn sein Scheiden von ihr schließt die beiden Bedingungen ein: Es ist ein Scheiden von ihm, und es ist ein Eintreten seiner Scheidung, und weil, wenn er sagt: „Du bist geschieden“, sie durch die unmittelbare Handlung eine Scheidung erhält, erhält sie die zweite dadurch, dass er sie geschieden hat, und dies ist eine von ihm ausgehende und über sie eintretende Scheidung, weshalb sie dadurch die dritte erhält. Dies alles gilt für eine Frau, mit der die Ehe vollzogen wurde. Was eine Frau betrifft, mit der die Ehe nicht vollzogen wurde, so wird sie in all diesen Fällen nur einmal geschieden. Dies alles ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i und den Anhängern der Vernunft (As-hab al-Ra'y), und uns ist kein Widerspruch dazu bekannt.
(4) Im Original: „nach dieser“. (5) Fehlt im: Original. (6) In A steht zusätzlich: „die Aussage“. (7) In A: „durch ihr“. (8) In B, M: „widersprechend“.
بالصِّفَةِ. ولا تَقَعُ ثالثةٌ؛ لأنَّ الثَّانيةَ لم تَقعْ بإيقاعِه بعدَ عَقْدِ الصِّفَةِ؛ لأنَّ قولَه: كُلَّما طلَّقتُك. يَقْتضِى كلَّما أوْقَعْتُ عليك الطَّلاقَ. وهذا يَقْتضِى تجْديدَ إيقاعِ طلاقٍ بعدَ هذا القولِ، وإنَّما وقَعتِ الثَّانيةُ بهذا (٤) القولِ. وإن قال لها بعدَ عَقْدِ الصِّفَةِ: إن خرَجْتِ فأنتِ طالقٌ. فخرجَتْ، طَلُقَتْ بالخُروجِ طلقةً، وبالصِّفَةِ أُخْرَى؛ لأنَّه قد طلَّقَها، ولم تَقَعِ الثَّالثةُ. وإن قال لها (٥): كلَّما أوْقعتُ عليك طلاقًا فأنتِ طالقٌ. فهو بمنزلةِ قولِه: كلَّما طلقتُك فأنتِ طالقٌ. وذكر القاضى فى هذه، أنَّه إذا وقعَ عليها طلاقُه بصِفَةٍ عَقَدَها بعدَ قولِه: إذا أوقعتُ عليك طلاقًا فأنتِ طالقٌ. لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ ذلك ليس بإيقاعٍ منه. وهذا (٦) قولُ بعضِ أصحابِ الشّافعىِّ. وفيه نَظَرٌ؛ فإنَّه قد أوْقعَ الطَّلاقَ عليها بشَرْطٍ، فإذا وُجِدَ الشَّرْطُ فهو الموقِعُ للطَّلاقِ عليها، فلا فَرْقَ بين هذا وبينَ قوله: إذا طلَّقتُكِ فأنتِ طالقٌ. وإن قال: كلَّما وقعَ عليك طلاقى فأنتِ طالقٌ. ثم وقَعَتْ عليها طَلْقة بالمُباشِرَةِ، أو بصِفَةٍ عَقَدَها قبلَ ذلك أو بعدَه، طَلُقَتْ ثلاثًا. فلو قال لها: إن خرَجْتِ فأنتِ طالقٌ. ثم قال: كلَّما وقعَ عليك طلاقى فأنتِ طالقٌ. ثم خرَجَتْ، وقَعَتْ عليها طلقةٌ بالخروجِ، ثم وقَعتِ الثَّانيةُ بوُقوعِ الأولى، ثم وقعتِ الثَّالثةُ بوُقُوعِ الثَّانيةِ؛ لأنَّ كلَّما تَقْتضِى التَّكرارَ، وقد عَقَدَ الصِّفَةَ بوُقوعِ الطَّلاقِ، فكيفما وقعَ يَقْتضِى وُقوعَ أُخْرَى. ولو قال لها: إذا طلَّقتُكِ فأنتِ طالقٌ، ثم قال: إذا وقعَ عليك طلاقِى فأنتِ طالقٌ. ثم قال: أنتِ طالقٌ. طَلُقَتْ ثلاثًا؛ واحدةً بالمُبَاشِرةِ، واثنتينِ بالصِّفتيْنِ؛ لأنَّ تطليقَه لها يَشْتمِلُ على الصِّفتيْنِ؛ هو تطليقٌ منه، وهو وقوعُ طلاقِه، ولأنَّه إذا قال: أنتِ طالقٌ. طَلُقَتْ بالمُباشِرةِ واحدةً، فتَطْلُقُ الثَّانيةَ بكونِه (٧) طلَّقَها، وذلك طلاقٌ منه واقعٌ عليها، فتَطْلُقُ به الثَّالثةَ. وهذا كلُّه فى المدخولِ بها. فأمَّا غيرُ المدخولِ بها، فلا تَطْلُقُ إلَّا واحدةً فى جميعِ هذا. وهذا كلُّه مذهبُ الشّافعىِّ، وأصْحابِ الرَّأْىِ، ولا نَعلمُ فيه خلافًا (٨).
(٤) فى الأصل: "بعد هذا".(٥) سقط من: الأصل.(٦) فى أزيادة: "القول".(٧) فى أ: "بكونها".(٨) فى ب، م: "مخالفا".