keine Zirkelentscheidung oder anderes. Und wenn wir vom Eintreten der Dreifachscheidung sprechen, so lautet die Argumentation, dass er die bedingte Scheidung mit einem Attribut beschrieb, dessen Beschreibung darauf unmöglich ist, weshalb die Bedingung gegenstandslos wurde und die Scheidung eintrat, so wie wenn er sagte: "Du bist mit einer Scheidung geschieden, die die Zahl deiner Scheidungen nicht mindert", oder "die für dich nicht bindend ist". Oder wenn er zu einer Frau, die keine Menstruation mehr erwartet (ayisa), sagte: "Du bist nach der Sunna geschieden", oder: "nach der Bid'a". Die Erklärung für die Unmöglichkeit liegt darin, dass ihre Verknüpfung mit einer Bedingung ihr Eintreten danach erfordert, da die Bedingung ihrem Bedingten vorausgeht; deshalb würde sie, wenn er sie ohne Bedingung ausspräche, danach eintreten. Die Nachstellung durch das "fa" in seinem Ausdruck "fa-anti taliq" (so bist du geschieden) erfordert, dass es unmittelbar danach geschieht. Dass die bedingte Scheidung danach noch vor ihr stattfindet, ist unmöglich, daher ist die Beschreibung nicht gültig, die Bedingung wird gegenstandslos und die Scheidung tritt ein, genau wie wenn er sagte: "Wenn ich dich scheide, so bist du dreimal geschieden, was für dich nicht bindend ist". Zudem wird das, was sie anführten, durch seine Aussage entkräftet: "Wenn sich deine Ehe auflöst, bist du kurz zuvor dreimal geschieden." Wenn dann das eintritt, was die Ehe auflöst – durch Stillen, Apostasie oder den Beischlaf mit ihrer Mutter oder ihrer Tochter aus Irrtum (shubha) – dann trifft das, was sie anführten, auch hier zu, und es gibt keinen Dissens bezüglich der Auflösung der Ehe. Der Qadi sagte: "Was sie erwähnten, ist ein Vorwand dafür, dass die Scheidung überhaupt nicht auf sie fällt." Wenn er sagt: "Du bist dreimal geschieden kurz bevor meine Scheidung von dir mit einer einzigen eintritt", oder: "Du bist heute dreimal geschieden, wenn ich dich morgen einmal scheide", so wird dies unter einem anderen Aspekt betrachtet, der auf beide Fragestellungen zutrifft: Die ausgesprochene Scheidung erfordert durch ihr Eintreten das Eintreten dessen, was mit ihr nicht gleichzeitig eintreten kann. Daher muss man auf das Eintreten der [ausgesprochenen Scheidung] entscheiden und nicht auf das, was daran geknüpft ist; denn das, was daran geknüpft ist, ist nachgeordnet, und es ist nicht zulässig, das Übergeordnete wegen der Unmöglichkeit des Erreichens des Nachgeordneten aufzuheben. Also wird das Nachgeordnete allein aufgehoben, so wie wenn er in seiner Krankheit sagte: "Wenn ich Salim freilasse, so ist Ghanim frei", und aus seinem Drittel nur einer von beiden freikommen kann, dann wird Salim allein frei und es wird nicht zwischen beiden gelost; denn dies könnte dazu führen, dass das Bedingte ohne die Bedingung freikommt, und das ist nicht zulässig. Es macht keinen Unterschied, ob er sagt: "...so ist Ghanim vor ihm frei", oder: "mit ihm", oder: "nach ihm" oder: "so ist sie geschieden". Genauso verhält es sich hier.
(23) Im Original, B, M: "faghalat" (ein Schreibfehler). (24) In A: "die Scheidung". (25) In A mit dem Zusatz: "er sagte". (26) In B, M: "fa-la". (27) In A mit dem Zusatz: "und dies ist die Lehrmeinung der Christen". (28) Fehlt im: Original.
دَوْرٍ ولا غيرِه. وإن قُلْنا بوُقوعِ الثَّلاثِ، فوَجْهُه أنَّه وصفَ الطَّلاقَ المُعَلَّقَ بما يَسْتحيلُ وَصْفُه به، فلَغَتِ (٢٣) الصِّفةُ، ووَقع الطَّلاقُ، كما لو قال: أنتِ طالقٌ طَلْقةً لا تَنْقُصُ عَدَدَ طلاقِكِ (٢٤)، أو (٢٥) لا تَلْزَمُكِ. أو قال للآيِسَةِ: أنتِ طالقٌ للسُّنَّةِ. أو قال: للبدعةِ. وبيانُ اسْتحالتِه، أَنَّ تعْليقَه بالشَّرطِ يَقْتضِى وُقوعَه بعدَه؛ لأنَّ الشَّرطَ يَتَقَدَّمُ مَشْروطَه، ولذلك لو أطْلقَ لَوقعَ بعدَه، وتَعْقيبُه بالفاءِ فى قوله: فأنت طالقٌ. يقَتْضِى كونَه عَقِيبَه، وكونُ الطَّلاقِ المُعلَّقِ بعدَه قبلَه مُحالٌ، لا (٢٦) يَصِحُّ الوَصْفُ به، فلَغَتِ الصِّفَةُ، ووقعَ الطَّلاقُ، كما لو قال: إذا طلَّقْتُك فأنتِ طالقٌ ثلاثًا لا تَلْزمُكِ. ثم يَبْطُل ما ذكَرُوه بقولِه: إذا انْفَسخَ نكاحُكِ فأنتِ طالقٌ قبلَه ثلاثًا. ثم وُجِدَ ما يَفْسَخُ نِكاحَها؛ من رَضاعٍ، أو رِدَّةٍ، أو وَطْءِ أمِّها أو ابْنتِها بشُبْهةٍ، فإنَّه يَرِدُ عليه ما ذكَرُوه، ولا خلافَ فى انْفِساخِ النِّكاحِ. قال القاضى: ما ذكَرُوه ذَرِيعةٌ إلى أن لا يَقَعَ عليها الطَّلاقُ جُمْلةً (٢٧). وإن قال: أنتِ طالقٌ ثلاثًا قُبَيْلَ وُقوعِ طلاقِى بك واحدةً. أو قال: أنتِ طالقٌ اليومَ ثلاثًا إن طلّقتُكِ غدًا واحدةً. فالكلامُ عليها من وَجهٍ آخرَ، وهو وَارِدٌ على المسْألتينِ جميعًا، وذلك أَنَّ الطَّلْقةَ المُوقَعَةَ يَقْتضِى وُقوعُها وقوعَ ما لا يُتَصَوّرُ وُقوعُها معه، فيَجِبُ أن يُقْضَى بوُقوعِ [الطَّلْقةِ المُوقَعَةِ] (٢٨) دونَ ما تَعلَّقَ بها؛ لأنَّ ما تَعلَّقَ بها تابعٌ، ولا يَجوزُ إبْطالُ المتْبُوعِ لامْتناعِ حُصُولِ الِتَبَعِ، فيَبطُلُ التابعُ وحدَه، كما لو قال فى مرضِه: إذا أعْتَقْتُ سالمًا فغانم حُرٌّ. ولم يَخْرُجْ مِن ثُلُثِه إلا أحدُهما، فإنَّ سالمًا يَعْتِقُ وحدَه، ولا يُقْرَعُ بينهما؛ لأنَّ ذلك ربَّما أدَّى إلى عِتْقِ المشْروطِ دونَ الشَّرْطِ، وذلك غيرُ
(٢٣) فى الأصل، ب، م: "فغلت" تحريف.(٢٤) فى أ: "الطلاق".(٢٥) فى أزيادة: "قال".(٢٦) فى ب، م: "فلا".(٢٧) فى أزيادة: "وهو مذهب النصارى".(٢٨) سقط من: الأصل.