Abschnitt: Wenn er zu einer der beiden sagt: "Wenn ich bei deiner Scheidung schwöre, ist deine Mitfrau geschieden", und dann zu der anderen das Gleiche sagt, so wird die zweite geschieden; denn seine Wiederholung gegenüber der zweiten ist ein Schwur bei der Scheidung der ersten, und das ist die Bedingung für das Eintreten der Scheidung der zweiten. Wenn er es dann gegenüber der ersten wiederholt, wird sie geschieden. Dann, wann immer er es auf diese Weise für eine Frau wiederholt, wird sie geschieden, bis für die zweite drei Scheidungen vollendet sind. Wenn er es danach gegenüber der ersten wiederholt, wird sie nicht geschieden; denn die zweite ist bereits unwiderruflich von ihm geschieden, daher ist dies kein Schwur bei ihrer Scheidung. Wenn er diesen Ausspruch zu einer Frau sagt und ihn dann ihr gegenüber wiederholt, wird keine von beiden dadurch geschieden; denn das ist kein Schwur bei ihrer Scheidung, sondern ein Schwur bei der Scheidung ihrer Mitfrau, und er hat daran keine Scheidung geknüpft. Wenn er zur ersten sagt: "Wenn ich bei der Scheidung deiner Mitfrau schwöre, bist du geschieden", und dann zur anderen das Gleiche sagt, wird die erste geschieden; denn sein Ausspruch dazu gegenüber der zweiten ist ein Schwur bei ihrer Scheidung und eine Bedingung für das Eintreten der Scheidung der ersten. Wenn er es dann gegenüber der ersten wiederholt, wird die zweite geschieden. Dann, wann immer er es gegenüber einer der beiden Frauen auf diese Weise wiederholt, wird die jeweils andere geschieden. Wenn eine der beiden Frauen nicht von ihm ehelicht genossen (d. h. kein Vollzug der Ehe) wurde und sie einmal geschieden wird, so ist sie unwiderruflich geschieden, und ihre Gefährtin wird durch die Wiederholung dessen gegenüber ihr nicht geschieden; denn es ist kein Schwur bei ihrer Scheidung, da sie unwiderruflich geschieden ist, womit sie wie alle anderen fremden Frauen (Ajnabiyyat) ist. Wenn er zu einer der beiden sagt: "Wenn ich bei der Scheidung deiner Mitfrau schwöre, ist sie geschieden", und dann zur anderen das Gleiche sagt, wird keine von beiden geschieden. Wenn er dies dann gegenüber einer der beiden wiederholt, wird die andere geschieden. Wenn er es dann gegenüber der anderen wiederholt, wird deren Gefährtin geschieden. Dann, wann immer er es gegenüber einer Frau wiederholt, wird die andere geschieden, es sei denn, eine der beiden wurde nicht ehelicht genossen oder es verblieb von ihrer Scheidung nur weniger als drei, denn sobald sie unwiderruflich geschieden ist, wird sie wie eine fremde Frau. Wenn er dies zu einer Frau von Anfang an sagt und es dann gegenüber ihr wiederholt, wird ihre Mitfrau bei jeder Wiederholung jeweils einmal geschieden, bis die drei Scheidungen vollendet sind. Wenn er zu einer Frau sagt: "Wenn ich bei der Scheidung deiner Mitfrau schwöre, ist sie geschieden", und dann zur anderen sagt: "Wenn ich bei deiner Scheidung schwöre, bist du geschieden", so wird sie sofort geschieden.
(46) Fehlt in: Original, B, M. (47) In A: "al-wasf" (die Eigenschaft). (48) Fehlt in: B, M. (49) In A: "li-l-ula" (für die erste). (50) Fehlt in: Original.
فصل: وإن قال لإِحْداهما: إن حَلَفْتُ بطلاقِك، فضَرَّتُك طالقٌ. ثم قال للأُخْرَى مثل ذلك، طَلُقَتِ الثَّانيةُ؛ لأنَّ إعادتَه للثَّانيةِ هو حَلِفٌ بطلاقِ الأُولَى، وذلك شَرْطُ وُقوعِ طلاقِ الثَّانيةِ، ثم إذا (٤٦) أعادَ للأُولَى، طَلُقَتْ، ثم كلَّما أعادَه على هذا الوَجْهِ (٤٧) لامرأةٍ طَلُقَتْ، حتى يَكْمُلَ للثَّانيةِ ثلاث، ثم إذا أعادَه للأولَى لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ الثَّانيةَ قد بانَتْ منه، فلم يكُنْ ذلك حَلِفًا بطلاقِها. ولو قال هذا القولَ لامْرأةٍ، ثم أعادَه لها، لم تَطْلُقْ به واحدةٌ منهما؛ لأنَّ ذلك ليس بِحَلِفٍ بطلاقِها، إنَّما هو حَلِفٌ بطلاقِ ضَرَّتِها، ولم يُعَلِّقْ على ذلك طلاقًا. وإن قال للأُولَى: إن حَلَفْتُ بطلاقِ ضَرَّتِك، فأنتِ طالقٌ. ثم قال للأُخْرَى مثلَ ذلك. طَلُقَتِ الأولَى؛ لأنَّ قولَه ذلك (٤٨) للثَّانيةِ حَلِفٌ بطلاقِها، وشَرْط لوُقوعِ الطَّلاقِ بالأُولَى (٤٩). ثم إن أعادَه للأُولَى. طَلُقَتِ الثَّانيةُ، ثم كلَّما أعادَه لامرأةٍ منهما على هذا الوَجْهِ، طَلُقَتِ الأُخْرَى. فإن كانتْ إحْداهما غيرَ مَدْخولٍ بها، فطَلُقَتْ مَرَّةً، بانَتْ، ولم تَطْلُقْ صاحبتُها بإعادةِ ذلك لها؛ لأنَّه ليس بِحَلِفٍ بطَلاقِها، لكَوْنِها بائنًا، فهى كسائرِ الأجْنبيَّاتِ. وإن قال لإحْداهما: إذا حَلَفْتُ بطلاقِ ضَرَّتِك، فهى طالقٌ. ثم قال للأُخْرَى مثلَ ذلك. لم تَطْلُقْ واحدة منهما. ثم إن أعادَ ذلك لإحْداهما، طَلُقَتِ الأُخْرَى، ثم إن أعادَه للأُخْرَى، طَلُقَت صاحبتُها، ثم كلَّما أعادَه لامرأةٍ، طَلُقَتِ [الأُخْرَى، إلَّا أن تكونَ إحْداهما غيرَ مَدْخولٍ بها، أو لم يَبْقَ من طَلاقِها إلَّا دونَ الثَّلاثِ، فإنَّها إذا بانَتْ صارتْ كالأجْنبية. ولو قال ذلك لامْرأةٍ ابْتداءً، ثم أعادَه لها، طَلُقَتْ ضَرَّتُهاِ] (٥٠) بكلِّ إعادةٍ مرَّةً، حتى تَكْمُلَ الثَّلاثُ. وإن قال لامرأة: إذا حَلَفْتُ بطلاقِ ضَرَّتِك، فهى طالقٌ. ثم قال للأُخْرَى: إذا حَلَفْتُ بطلاقِك، فأنتِ طالقٌ. طَلُقَتْ فى الحالِ. ثم إن قال
(٤٦) سقط من: الأصل، ب، م.(٤٧) فى أ: "الوصف".(٤٨) سقط من: ب، م.(٤٩) فى أ: "للأولى".(٥٠) سقط من: الأصل.