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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 429Abschnitt

Übersetzung · DE

Wenn er dann gegenüber der ersten das Gleiche sagt, was er zu ihr gesagt hat, oder er zur zweiten das Gleiche sagt, was er zu ihr gesagt hat, wird die zweite geschieden; ebenso die dritte. Durch dieses Vorgehen tritt bei der ersten keine Scheidung ein, da der Schwur in beiden Fällen nur bei der Scheidung der zweiten erfolgt. Wenn er zur ersten sagt: "Wenn ich bei deiner Scheidung schwöre, bist du geschieden", und dann zur zweiten sagt: "Wenn ich bei der Scheidung deiner Mitfrau schwöre, ist sie geschieden", wird die erste geschieden. Wann immer er dann eine dieser beiden Bedingungen ein weiteres Mal wiederholt, wird die erste ein zweites Mal geschieden, ebenso bei der dritten, wobei bei der zweiten dadurch keine Scheidung eintritt. Wenn er zu einer der beiden sagt: "Wenn ich bei deiner Scheidung schwöre, ist deine Mitfrau geschieden", und dann zur anderen sagt: "Wenn ich bei der Scheidung deiner Mitfrau schwöre, bist du geschieden", wird keine von beiden geschieden; denn er hat in beiden Fällen die Scheidung der zweiten von einem Schwur bei der Scheidung der ersten abhängig gemacht, ohne jedoch tatsächlich bei ihrer Scheidung zu schwören. Wenn er dies gegenüber beiden wiederholt, tritt bei keiner von beiden eine Scheidung ein, unabhängig davon, ob die Aussage gegenüber der zweiten vor oder nach der Aussage gegenüber der ersten erfolgte.

Abschnitt: Wenn er drei Ehefrauen hat und sagt: "Wenn ich bei der Scheidung von Zainab schwöre, ist 'Amra geschieden", dann sagt: "Wenn ich bei der Scheidung von 'Amra schwöre, ist Hafsa geschieden", dann sagt: "Wenn ich bei der Scheidung von Hafsa schwöre, ist Zainab geschieden", so wird 'Amra geschieden. Wenn er anstelle von Zainab 'Amra setzt, wird Hafsa geschieden. Wann immer er dies danach wiederholt, wird eine von ihnen nach der Art und Weise, die wir dargelegt haben, geschieden. Wenn er sagt: "Wenn ich bei der Scheidung von Zainab schwöre, sind meine Ehefrauen geschieden", dann sagt: "Wenn ich bei der Scheidung von 'Amra schwöre, sind meine Ehefrauen geschieden", dann sagt: "Wenn ich bei der Scheidung von Hafsa schwöre, sind meine Ehefrauen geschieden", so wird jede von ihnen zweimal geschieden; denn als er sagte: "Wenn ich bei der Scheidung von 'Amra schwöre, sind meine Ehefrauen geschieden", hat er bei der Scheidung von Zainab geschworen, nachdem er die Scheidung seiner Ehefrauen an den Schwur bei ihrer Scheidung geknüpft hatte, wodurch jede von ihnen einmal geschieden wurde. Als er dann sagte: "Wenn ich bei der Scheidung von Hafsa schwöre, sind meine Ehefrauen geschieden", hat er bei der Scheidung von 'Amra und Zainab geschworen, wodurch jede von ihnen durch seinen Schwur bei der Scheidung von 'Amra einmal geschieden wurde. Durch seinen Schwur bei der Scheidung von Zainab trat jedoch nichts ein, da er deswegen bereits einmal gegen den Schwur verstoßen hatte und somit nicht ein zweites Mal dagegen verstoßen kann. Wäre anstelle seines Wortes "Wenn" das Wort "Wann immer" (kullama) verwendet worden, wäre jede von ihnen dreimal geschieden worden, da "Wann immer" Wiederholung impliziert. Wenn er sagt: "Wann immer ich bei der Scheidung einer von euch schwöre..."

Anmerkungen

(51) In B, M mit dem Zusatz: "einmal". (52) Fehlt in: A.

Arabisch (Quelle)

للأُولَى مثلَ ما قال لها، أو قال للثَّانيةِ مثلَ ما قال لها، طَلُقَتِ الثَّانيةُ، وكذلك الثَّالثةُ، ولا يَقَعُ بالأُولَى بهذا طلاقٌ؛ لأنَّ الحَلِفَ فى الموضِعَيْنِ إنَّما هو بطلاقِ الثَّانيةِ. ولو قال للأُولى: إن حَلَفْتُ بطلاقِكِ، فأنتِ طالقٌ. ثم قال للثَّانيةِ: إن حَلَفْتُ بطلاقِ ضَرَّتِك فهى طالقٌ. طَلُقَتِ الأولَى، ثم متى أعادَ أحدَ هذينِ الشَّرْطينِ مرَّةً أُخْرَى، طَلُقَتِ الأُولَى (٥١) ثانيةً، وكذلك الثَّالثةُ، ولا يَقعُ بالثَّانيةِ بهذا طلاقٌ. ولو قال لإحْداهما: إذا حَلَفْتُ بطلاقِكِ، فضَرَّتُك طالقٌ. ثم قال للأُخْرَى: إذا حَلفْتُ بطلاقِ ضَرَّتِكِ، فأنتِ طالقٌ. لم تَطْلُقْ واحدةٌ منهما؛ لأنَّه فى الموضِعَيْنِ علَّقَ طلاقَ الثّانيةِ على الحَلِفِ بطَلاقِ الأُولى، ولم يَحْلِفْ بطلاقِها. ولو أعادَ ذلك لهما (٥٢)، لم يَقَعْ طلاقٌ بواحدةٍ منهما، وسَواءٌ تَقَدَّمَ القولُ للثَّانيةِ على القولِ للأُولَى، أو تأخَّرَ عنه.

فصل: وإن كان له ثلاثُ نِسْوَة فقال: إن حلَفْتُ بطلاقِ زينبَ فعَمْرَةُ طالقٌ. ثم قال: إن حلَفْتُ بطلاقِ عَمرةَ فحفصةُ طالقٌ. ثم قال: إن حلفتُ بطلاقِ حفصةَ فزينبُ طالقٌ. طَلُقَتْ عَمرةُ. وإن جعلَ مكان زينبَ عَمْرةَ، طَلُقَتْ حفصةُ. ثم متى أعادَه بعدَ ذلك طَلُقَتْ مِنهنَّ واحدةٌ، على الوَجْهِ الذى ذكَرْناه. وإن قال: إن حَلَفْتُ بطلاقِ زينبَ، فنسائِىَ طَوالِقُ. ثم قال: إن حَلَفْتُ بطلاقِ عَمْرَةَ فنسائِى طَوالِقُ. ثم قال: إن حَلَفْتُ بطلاقِ حفصةَ، فنسائِى طوالِقُ. طَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ منهنَّ طَلْقتَيْنِ؛ لأنَّه لمَّا قال: إن حَلَفْتُ بطلاقِ عَمرةَ فنسائِى طوالقُ. فقد حَلَفَ بطلاقِ زينبَ بعدَ تَعْليقِه طلاقَ نسائِه على الحَلِفِ بطلاقِها، فطَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ منهنَّ طَلْقةً، ولما قال: إن حَلَفْتُ بطلاقِ حفصةَ فنسائِى طوالقُ. فقد حلَفَ بطلاقِ عَمْرةَ وزينبَ، فطَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ منهنٍ طلقةً بحَلِفِه بطلاقِ عَمرةَ، ولم يَقَعْ بِحَلِفِه بطلاقِ زينبَ شىءٌ؛ لأنَّه قد حَنِثَ به مرَّةً فلا يَحْنَثُ ثانيةً. ولو كان مكانَ قولِه: إنْ، كُلَّمَا، طَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ منهن ثلاثًا؛ لأنَّ "كُلَّمَا" تَقْتضِى التَّكْرارَ. ولو قال: كلَّما حَلَفْتُ بطلاقِ واحدةٍ منكنَّ،

Anmerkungen

(٥١) فى ب، م زيادة: "مرة".(٥٢) سقط من: أ.

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