..., seid ihr geschieden." Wenn er dies ein zweites Mal wiederholt, werden sie jeweils dreimal geschieden, denn durch seine Wiederholung schwört er bei der Scheidung einer jeden von ihnen, und sein Schwur bei der Scheidung einer jeden von ihnen ist eine Bedingung für die Scheidung aller zusammen. Wenn er sagt: "Wenn ich bei der Scheidung einer von euch schwöre, seid ihr geschieden" und dies dann wiederholt, wird jede von ihnen einmal geschieden, da das Wort "wenn" (in) keine Wiederholung impliziert. Wenn er danach zu einer von ihnen sagt: "Wenn ich aufstehe, bist du geschieden", wird jede von ihnen ein weiteres Mal geschieden. Wenn er sagt: "Wann immer ich bei der Scheidung von euch schwöre, seid ihr geschieden" und dies dann wiederholt, wird jede von ihnen einmal geschieden. Wenn er danach zu einer von ihnen sagt: "Wenn ich aufstehe, bist du geschieden", wird keine von ihnen geschieden. Wenn er dies jedoch zu den beiden verbleibenden Ehefrauen sagt, werden alle jeweils einmal geschieden.
Abschnitt: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: "Wenn ich bei der Freilassung meines Sklaven schwöre, bist du geschieden", und dann sagt: "Wenn ich bei deiner Scheidung schwöre, ist mein Sklave frei", so wird sie geschieden. Wenn er dann zu seinem Sklaven sagt: "Wenn ich bei deiner Freilassung schwöre, ist meine Frau geschieden", wird der Sklave frei. Wenn er zu ihm sagt: "Wenn ich bei der Scheidung meiner Frau schwöre, bist du frei", und dann zu ihr sagt: "Wenn ich bei der Freilassung meines Sklaven schwöre, bist du geschieden", wird der Sklave frei. Wenn er zu seinem Sklaven sagt: "Wenn ich bei deiner Freilassung schwöre, bist du frei" und dies dann wiederholt, wird der Sklave frei.
Abschnitt: Bisweilen werden Scheidung und Freilassung wie ein Schwur verwendet und als dessen Antwort gestaltet. Wenn er also sagt: "Du bist geschieden, wenn ich aufstehe" und er steht auf, wird seine Ehefrau nicht geschieden; steht er jedoch nicht zu dem Zeitpunkt auf, den er bestimmt hat, so hat er den Eid gebrochen. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, darunter Sa'id ibn al-Musayyib, al-Hasan, 'Ata', az-Zuhri, Sa'id ibn Jubayr, asch-Scha'bi, ath-Thawri und die Anhänger der Lehrmeinung (as-hab ar-ra'y). Schuraih sagte: Die Scheidung tritt ein, selbst wenn er aufsteht, denn er hat eine Scheidung ausgesprochen, die nicht an eine Bedingung geknüpft war, daher tritt sie ein, als ob er nicht aufgestanden wäre. Unsere Position hingegen ist, dass es sich um einen Schwur handelt, den er erfüllt hat, weshalb kein Eidbruch vorliegt, genau wie wenn er bei Gott, dem Erhabenen, geschworen hätte. Und wenn er sagt: "Du bist geschieden, wenn dein Bruder ein vernünftiger Mann ist."
(53) Fehlt in: al-Asl, B, M. (54) In al-Asl: "mein Sklave". (55) Fehlt in: B, M. In al-Asl gibt es den Zusatz: "der Schwur". (56) In A: "Und wenn".