nachdem er die Scheidung von 'Amra an ihre Scheidung geknüpft hatte, knüpfte er danach ihre Scheidung an die Scheidung von Hafsa, und dann schied er Hafsa. Die Verknüpfung (Ta'liq) mit der Erfüllung ihrer Bedingung ist eine Scheidung (Tatliq), und da die Verknüpfung und ihre Bedingung nach der Verknüpfung der Scheidung von 'Amra an ihre Scheidung gemeinsam eingetreten sind, war das Eintreten der Scheidung bei Zainab eine Scheidung (Tatliq), wodurch 'Amra geschieden wurde, anders als bei den anderen. Wenn er zu Zainab sagt: "Wenn ich 'Amra scheide, bist du geschieden", dann zu 'Amra sagt: "Wenn ich Hafsa scheide, bist du geschieden", dann zu Hafsa sagt: "Wenn ich Zainab scheide, bist du geschieden", und er dann Zainab scheidet, werden alle drei geschieden: Zainab durch die direkte Scheidung, Hafsa durch die Bedingung. Da das Eintreten der Scheidung bei Hafsa für sie eine Scheidung (Tatliq) ist und ihre Scheidung die Bedingung für die Scheidung von 'Amra darstellt, wird diese dadurch ebenfalls geschieden. Der Beweis dafür, dass es sich um eine Scheidung für Hafsa handelt, ist, dass er durch die Verknüpfung ihrer Scheidung an die Scheidung von Zainab, nachdem die Scheidung von 'Amra an ihre Scheidung geknüpft wurde und deren Bedingung eingetreten war, eine Scheidung für sie herbeigeführt hat. Die Verknüpfung mit ihrer Bedingung ist eine Scheidung, und sie sind beide eingetreten, nachdem er ihre Scheidung zur Bedingung für die Scheidung von 'Amra gemacht hatte. Wenn er 'Amra scheidet, wird sie selbst sowie Zainab geschieden, nicht jedoch Hafsa. Wenn er Hafsa scheidet, wird sie selbst sowie 'Amra geschieden, nicht jedoch Zainab; dies entspricht dem, was wir im vorangegangenen Fall erwähnt haben. Wenn er zu Zainab sagt: "Wenn ich dich scheide, sind deine beiden Mitehefrauen geschieden", dann zu 'Amra dasselbe sagt, dann zu Hafsa dasselbe sagt und dann Zainab scheidet, wird jede von ihnen einmal geschieden; denn er hat für eine andere als Zainab keine Scheidung herbeigeführt, sie wurden lediglich durch die Bedingung geschieden, die vor der Verknüpfung der Scheidung mit ihrer Scheidung bestand. Wenn er 'Amra scheidet, wird Zainab einmal geschieden, und sowohl 'Amra als auch Hafsa werden jeweils zweimal geschieden; denn 'Amra wird einmal durch die direkte Scheidung geschieden, und Zainab sowie Hafsa werden durch ihre Scheidung jeweils einmal geschieden. Die Scheidung von Zainab ist für sie beide eine Scheidung (Tatliq), da sie durch eine Bedingung eintrat, die er nach der Verknüpfung ihrer Scheidung mit ihrer Scheidung herbeigeführt hatte. Dadurch fallen für 'Amra und Hafsa zwei Scheidungen an, während für Zainab durch ihre Scheidung keine Scheidung anfällt.
(63) In A, B und M: "geschieden (tuluqat)". (64) Fehlt im Originalmanuskript. (65) Im Originalmanuskript, B und M: "durch ihre beiderseitige Scheidung". (66) Im Originalmanuskript: "knüpfte (allaqa)".
بعدَ تَعْليقِه طلاقَ عَمْرَةَ بطلاقِها، فإنَّه علَّقَ طلاقَها بعد ذلك على تَطْليقِ حفصةَ، ثم طلَّقَ حَفْصةَ، والتَّعليقُ مع تَحَقُّقِ شَرْطِه تَطْليقٌ، وقد وُجِدَ التَّعليقُ وشرطُه معًا بعدَ تعْليقِه طلاقَ عَمْرَةَ بتَطْليقِها، فكان وقوعُ الطَّلاقِ بزينبَ تَطْليقًا، فطَلُقَتْ به عَمْرَةُ، بخلافِ غيرِها. وإن قال لزينبَ: إن طَلَّقْتُ عَمْرةَ فأنتِ طالقٌ. ثم قال لعَمْرةَ: إن طَلَّقْتُ حفصةَ فأنت طالقٌ. ثم قال لحفصةَ: إن طَلَّقْتُ زينبَ فأنتِ طالقٌ. ثم طلَّقَ زينبَ، طَلُقَ (٦٣) الثَّلاثُ؛ زينبُ بالمُباشِرَةِ، وحفصةُ بالصِّفةِ، ووقوعُ الطَّلاقِ بحفصةَ تطليقٌ لها، وتَطْليقُها شرطُ طلاقِ عَمْرَةَ، فتَطْلُقُ به أيضًا. والدَّليلُ على أنَّه تطْليقٌ لحفصةَ، أنَّه أحْدَثَ فيها طلاقًا، بتَعْليقِه طلاقَها على تطْليقِ زينبَ، بعدَ تعليقِ طلاقِ عَمْرَةَ بتطليقِها، وتَحَقُّقِ شرطِه، والتَّعليقُ مع شرطِه تطليقٌ، وقد وُجِدا معًا بعدَ جَعْلِ تَطْليقِها صفةً لطلاقِ عَمْرَةَ. وإن طلَّقَ عَمرةَ، طَلُقَتْ هى وزينبُ، ولم تَطْلُقْ حفصةُ. وإن طلَّقَ حفصةَ، طَلُقَتْ هى وعَمْرَةُ، ولم تَطْلُقْ زينبُ؛ لما ذكَرْنا فى المسألةِ التى قبلَها. وإن قال لزينبَ: إن طلَّقتُك فضَرَّتاك طالقتانِ. ثم قال لعَمْرَةَ مثلَ ذلك، ثم قال لحفصةَ مثلَ ذلك، ثم طلَّقَ زينبَ، طَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ منهن طلقةً واحدةً (٦٤)؛ لأنَّه لم يُحْدِثْ فى غيرِ (٦٤) زينبَ طلاقًا، إنَّما طَلُقَتا بالصِّفةِ السَّابقةِ على تَعْليقِ الطَّلاقِ بطلاقِها (٦٥). وإن طَلَّقَ (٦٦) عَمْرةَ، طَلُقَتْ زينبُ طلقةً، وطَلُقَتْ عَمْرَةُ وحفصةُ كلُّ واحدةٍ منهما طَلْقتينِ؛ لأنَّ عمرةَ طَلُقَتْ واحدةً بالمُبَاشِرَةِ، وطَلُقَتْ زينبُ وحفصةُ بطلاقِها واحدةً واحدةً، وطَلاقُ زينبَ تَطْليق لهما؛ لأنَّه وقعَ بها بِصَفِةٍ أحْدَثَها بعدَ تَعْليقِ طَلاقِهما بتَطْليقِها، فعادَ على عَمْرَةَ وحفصةَ بذلك طَلْقتانِ، ولم يَعُدْ على زينبَ بطلاقهما طلاقٌ؛
(٦٣) فى أ، ب، م: "طلقت".(٦٤) سقط من: الأصل.(٦٥) فى الأصل، ب، م: "بتطليقهما".(٦٦) فى الأصل: "علق".