wie zuvor erwähnt. Wenn er Hafsa scheidet, wird sie dreimal geschieden; denn sie wird einmal durch die direkte Scheidung geschieden, wodurch ihre beiden Mitehefrauen geschieden werden, und das Eintreten der Scheidung bei jeder der beiden ist eine Scheidung (Tatliq), weil es durch eine Bedingung geschah, die er für sie nach der Verknüpfung ihrer Scheidung mit deren beider Scheidung herbeigeführt hatte. So fielen für sie aus der Scheidung jeder der beiden jeweils eine Scheidung an, womit für sie drei Scheidungen vollendet wurden. 'Amra wird zweimal geschieden: einmal durch die Scheidung von Hafsa und ein weiteres Mal durch das Eintreten der Scheidung bei Zainab, da dies eine Scheidung für Zainab darstellt, wie wir es erläutert haben. Zainab wird einmal geschieden, da die Scheidung ihrer beiden Mitehefrauen durch die Bedingung in Bezug auf sie keine Scheidung darstellt. Wenn er zu jeder von ihnen sagt: "Wann immer eine deiner beiden Mitehefrauen geschieden wird, bist du geschieden", und er dann die erste scheidet, wird diese dreimal geschieden, die zweite zweimal und die dritte einmal; denn seine Scheidung der ersten ist eine Bedingung für die Scheidung ihrer beiden Mitehefrauen, und das Eintreten der Scheidung bei beiden ist eine Scheidung (Tatliq) in Bezug auf sie, da sie durch eine Bedingung geschah, die er nach der Verknüpfung ihrer Scheidung mit deren beider Scheidung herbeigeführt hatte. So fiel für sie aus der Scheidung jeder der beiden jeweils eine Scheidung an, womit für sie die drei vollendet wurden. Für die zweite fiel aus der Scheidung der dritten eine zweite Scheidung aus demselben Grund an, während für die dritte aus deren beider Scheidung, die durch die Bedingung eintrat, nichts anfiel, da dies in Bezug auf sie keine Scheidung darstellt. Wenn er die zweite scheidet, wird sie ebenfalls zweimal geschieden, die erste dreimal und die dritte einmal. Wenn er die dritte scheidet, wird die erste zweimal geschieden, und jede der beiden verbleibenden wird jeweils einmal geschieden.
Abschnitt: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: "Wenn ich dich scheide, ist mein Sklave frei", und dann zu seinem Sklaven sagt: "Wenn du aufstehst, ist meine Ehefrau geschieden", und dieser aufsteht, wird die Ehefrau geschieden und der Sklave frei. Wenn er zu seinem Sklaven sagt: "Wenn du aufstehst, ist meine Ehefrau geschieden", und dann zu seiner Ehefrau sagt: "Wenn ich dich scheide, ist mein Sklave frei", und der Sklave aufsteht, wird die Ehefrau geschieden, aber der Sklave wird nicht frei; denn
(67) Im Originalmanuskript: "ihre Mitehefrau". (68) In A: "so wird sie geschieden (fa-tuluqat)". (69) Im Originalmanuskript und A: "eine Scheidung (tatliqa)". (70) In A: "seine Scheidung der ersten". (71) Im Originalmanuskript: "die drei". (72) Fehlt im Originalmanuskript. (73) In B und M: "wird sie geschieden und (wird sie) zweimal geschieden".
لما تَقَدَّمَ. وإن طلَّقَ حفصةَ، طَلُقَتْ ثلاثًا؛ لأنَّها طَلُقَت واحدةً بالمُبَاشِرةِ، فطَلُقَتْ بها ضَرَّتاها (٦٧)، ووقوعُ الطَّلاقِ بكِل واحدةٍ منهما تَطْليق؛ لأنَّه بصفةٍ أحْدَثَها فيها بعدَ تعليقِ طلاقِها بطلاقِهما، فعادَ عليها من طَلاقِ كل واحدةٍ منهما طلقةٌ، فكَمُلَ لها ثلاثٌ، وطَلُقَتْ عَمْرَةُ طَلْقتَيْنِ، واحدةً بتَطْليقِ حفصةَ، وأُخْرَى بوُقوعِ الطَّلاقِ على زينبَ؛ لأنَّه تَطْليقٌ لزينبَ؛ لما ذكرناه، وطَلُقَتْ (٦٨) زينبُ واحدةً؛ لأنَّ طلاقَ ضَرَّتَيْها بالصِّفةِ، ليس بتَطْليقٍ فى حقِّها. وإن قال لكلِّ واحدةٍ منهنَّ: كلَّما طَلُقَتْ إحْدَى ضَرَّتيْكِ، فأنت طالقٌ. ثم طلَّقَ الأُولَى، طَلُقَت ثلاثًا، وطَلُقَتْ الثَّانيةُ. طَلْقتَيْنِ، والثَّالثةُ طَلْقةً (٦٩) واحدةً؛ لأنَّ [تَطْليقَه للأُولَى] (٧٠) شَرْط لطلاقِ ضَرَّتَيْها، ووقوعَ الطَّلاقِ بهمَا تطليق بالنِّسبةِ إليها، لكَوْنه واقعًا بصِفَةٍ أحْدثَها بعدَ تَعْليقِ طَلاقِها بطلاقِهما، فعادَ عليها من تَطْليقِ كلِّ واحدةٍ منهما طَلْقة، فكَمُلَ لها الثَّلاثُ، وعاد على الثَّانيةِ من طلاقِ الثَّالثةِ طلقةٌ ثانيةٌ لذلك، ولم يَعُدْ على الثَّالثةِ (٧١) من طلاقِهما الواقعِ بالصِّفةِ شىءٌ؛ لأنَّه ليس (٧٢) بتطْليقٍ فى حقِّها. وإن طلَّقَ الثانيةَ طَلُقَتْ أيضًا [طَلْقَتَيْنِ، وطَلُقَتِ] (٧٣) الأُولَى ثلاثًا، والثَّالثةُ طلقةً. وإن طلَّقَ الثَّالثةَ، طَلُقَتِ الأُولى طَلْقتَيْنِ، وطَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ من الباقيتَيْنِ طَلْقةً طلقةً.
فصل: ولو قال لامرأتِه: إن طَلَّقْتُك فعَبْدِى حُرٌّ. ثم قال لعبدِه: إن قُمتَ فامرأتى طالقٌ. فقام، طَلُقَتِ المرأةُ، وعَتَقَ العبدُ. ولو قال لعبدِه: إن قُمتَ فامرأتى طالقٌ. ثم قال لامرأتِه: إن طلَّقتُك فعَبْدِى حُرٌّ. فقامَ العبدُ، طَلُقَتِ المرأةُ، ولم يَعْتِقِ العبدُ؛ لأنَّ
(٦٧) فى الأصل: "ضرتها".(٦٨) فى أ: "فطلقت".(٦٩) فى الأصل، أ: "تطليقة".(٧٠) فى أ: "تطليق الأولى".(٧١) فى الأصل: "الثلاثة".(٧٢) سقط من: الأصل.(٧٣) فى ب، م: "طلقت وطلقتين".