und sagt: "Wenn ich eine von euch scheide, ist ein Sklave von mir frei, wenn ich zwei scheide, sind zwei Sklaven frei, wenn ich drei scheide, sind drei Sklaven frei, und wenn ich vier scheide, sind vier Sklaven frei". Wenn er daraufhin die vier (Frauen) zusammen oder nacheinander scheidet, werden zehn seiner Sklaven frei: durch die eine (Scheidung) einer, durch die zwei zwei, durch die drei drei und durch die vier vier, da diese vier Bedingungen in ihnen zusammentreffen. Wenn er dies an das Wort "wann immer" (kullama) knüpft, wurde gesagt: Es werden ebenfalls zehn Sklaven frei. Die korrekte Auffassung ist jedoch, dass fünfzehn Sklaven frei werden; denn in ihnen liegen vier Bedingungen, sie (die Frauen) sind vier, also werden vier frei; sie sind vier Einzelne, also werden dadurch vier frei; [sie sind zwei und zwei, also werden dadurch vier frei] und in ihnen sind drei, also werden durch sie drei frei. Wenn du möchtest, kannst du sagen: Durch die eine wird einer frei, durch die zweite drei, weil darin zwei Bedingungen liegen (sie selbst ist eine, und sie zusammen mit der ersten sind zwei), durch die dritte vier, weil sie eine ist und mit der ersten und der zweiten zusammen drei sind, und durch die vierte sieben, weil darin drei Bedingungen liegen (sie ist eine, mit der dritten zusammen sind sie zwei, und mit den drei vor ihr zusammen sind sie vier). Dies ist vorzuziehen gegenüber dem ersten (Standpunkt), denn dessen Vertreter berücksichtigt nicht die Bedingung der Scheidung einer (Frau) außerhalb der ersten, noch die Bedingung der Zweizahl bei der dritten und der vierten, während das Wort "wann immer" Wiederholung erfordert, weshalb die Wiederholung der Scheidung mit der Wiederholung der Bedingungen zwingend ist. Es wurde gesagt: Es werden siebzehn frei, weil die Bedingung der Zweizahl dreimal gefunden wurde, da sie durch das Hinzufügen der zweiten zur dritten entsteht. Es wurde gesagt: Es werden zwanzig frei. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa, weil die Bedingung der Dreizahl ein zweites Mal durch das Hinzufügen der zweiten und der dritten zur vierten gefunden wurde. Beide Auffassungen sind nicht stichhaltig, weil sie die zweite mit der ersten bei der Bedingung der Zweizahl einmal gezählt haben und sie dann ein zweites Mal mit der dritten zählten, und sie zählten die zweite und die dritte bei der Bedingung der Dreizahl zweimal: einmal mit der ersten und einmal mit der vierten. Was jedoch in einer Bedingung einmal gezählt wurde, darf in dieser Bedingung nicht ein zweites Mal gezählt werden. Deshalb, wenn er sagt: "Wann immer du einen halben Granatapfel isst, bist du geschieden", und sie (dann) einen (ganzen) Granatapfel isst, wird sie nicht mehr als zweimal geschieden; denn der Granatapfel besteht aus zwei Hälften. Es darf nicht gesagt werden, dass sie ein drittes Mal geschieden wird, indem man das zweite Viertel mit dem dritten Viertel zusammenzählt, sodass sie eine dritte Hälfte bilden; ebenso verhält es sich in unserem Fall, die erste darf nicht mit der vierten zusammengezählt werden, sodass sie zwei werden.
(78) Fehlt in B und M. (79) Im Original: "Lafzat" (das Wort). (80) In B und M: "Bitakarrur" (mit der Wiederholung).
فقال: إن طَلَّقْتُ امرأةً مِنكُنَّ فعبدٌ من عَبِيدى حُرٌّ، وإن طَلَّقْتُ اثنتَيْنِ فعبدانِ حُرَّانِ، وإن طَلَّقْتُ ثلاثةً، فثلاثةُ أعْبُدٍ [أحرارٌ، وإن طَلقْتُ أربعًا، فأربعةُ أعْبُدٍ] (٧٨) أحرارٌ، ثم طلَّقَ الأربعَ مُجْتمِعاتٍ أو مُتَفَرِّقاتٍ، عَتَقَ من عَبِيدِه عشرةٌ؛ بالواحدةِ واحدٌ، وبالاثنتَيْنِ اثنانِ، وبالثَّلاثِ ثلاثةٌ، وبالأربعِ أربعةٌ؛ لاجتماعِ هذه الصِّفاتِ الأربعِ فيهنَّ. ولو علَّقَ ذلك بلفظةِ "كلَّما"، فقد قِيلَ: يَعْتِقُ عشرة أيضًا. والصَّحيحُ أنَّه يَعْتِقُ خمسةَ عشرَ عبدًا؛ لأنَّ فيهِنَّ أرْبَعَ صفاتٍ، هُنَّ أربعٌ، فيَعْتِقُ أربعةٌ، وهُنَّ أربعةُ آحادٍ، فيَعْتِقُ بذلك أربعةٌ، [وهُنَّ اثْنتان واثْنتان، فَيَعْتِقُ بذلك أربعة] (٧٨)، وفيهنَّ ثلاثٌ، فيَعْتِقُ بهن ثلاثةٌ. وإن شئتَ قلتَ: يَعْتِقُ بالواحدةِ واحدٌ، وبالثَّانيةِ ثلاثةٌ؛ لأنَّ فيها صِفَتيْنِ هى واحدةٌ، وهى مع الأولَى اثْنتانِ، ويَعْتِقُ بالثَّالثةِ أربعةٌ؛ لأنَّها واحدةٌ، وهى مع الأُولى والثَّانيةِ ثلاثٌ، ويَعْتِقُ بالرَّابعةِ سبعةٌ؛ لأنَّ فيها ثلاثَ صفاتٍ، هى واحدةٌ، وهى مع الثَّالثةِ اثْنَتانِ، وهى مع الثَّلاثِ التى قبلَها أربعٌ. وهذا أوْلَى مِنَ الأوَّلِ؛ لأنَّ قائلَه لا يَعْتَبِرُ صفةَ طلاقِ الواحدةِ فى غيرِ الأُولَى، ولا صفةَ التَّثْنِيَةِ فى الثَّالثةِ والرَّابعةِ، ولفظُ (٧٩) "كلَّما" يَقْتضِى التَّكْرارَ، فيَجِبُ تَكْرارُ الطَّلاقِ بِتَكْرارِ (٨٠) الصِّفاتِ. وقِيلَ: يَعْتِقُ سبعةَ عشرَ؛ لأنّ صفةَ التَّثْنيةِ قد وُجدَتْ ثلاثَ مرَّاتٍ، فإنَها تُوجَدُ بضَمِّ الثَّانيةِ إلى الثَّالثةِ. وقِيلَ: يَعْتِقُ عشرونَ. وهو قولُ أبى حنيفةَ؛ لأنَّ صفةَ الثَّلاثِ وُجِدَتْ مرّةً ثانيةً بِضَمِّ الثَّانيةِ والثَّالثةِ إلى الرَّابعةِ، وكلا القَوْلينِ غيرُ سَدِيدٍ؛ لأنَّهم عَدُّوا الثَّانيةَ مع الأُولى فى صفةِ التَّثْنيةِ مرَّةً، ثم عَدُّوها مع الثَّالثةِ مرّةً أُخْرَى، وعَدُّوا الثّانيةَ والثّالثةَ فى صفةِ التَّثلِيْثِ مرَّتينِ، مَرَّةً مع الأُولى، ومَرَّةً مع الرّابعةِ، وما عُدَّ فى صِفَةٍ مَرَّةً، لا يَجوزُ عَدُّه فى تلك الصِّفةِ مَرَّة أُخرى. ولذلك لو قال: كلَّما أكَلْتِ نصفَ رُمَّانَةٍ فأنتِ طالقٌ. فأكلَتْ رُمَّانَةً، لم
(٧٨) سقط من: ب، م.(٧٩) فى الأصل: "ولفظة".(٨٠) فى ب، م: "بتكرر".