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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 437

Übersetzung · DE

Sie wird nicht geschieden, außer bei zweien; denn der Granatapfel besteht aus zwei Hälften. Es darf nicht gesagt werden, dass sie ein drittes Mal geschieden wird, indem man das zweite Viertel mit dem dritten Viertel zusammenzählt, sodass sie eine dritte Hälfte bilden; ebenso verhält es sich in unserem Fall, die erste darf nicht mit der vierten zusammengezählt werden, sodass sie zwei werden. Nach der Logik dieser Aussage müsste die Zahl der Sklaven, die frei werden, zweiunddreißig betragen: einer durch die Scheidung einer Frau, drei durch die Scheidung der zweiten (denn sie ist eine, mit der vorherigen zusammen sind sie drei, und mit der Hinzufügung zur ersten sind es zwei, und mit der Hinzufügung zur zweiten sind es zwei; darin liegt die Bedingung der Zweizahl zweimal). Durch die Scheidung der vierten würden zwanzig frei; denn darin liegen acht Bedingungen: sie ist eine, mit der vorherigen sind es vier, und darin liegt die Bedingung der Dreizahl dreimal (sie zusammen mit der ersten und der zweiten ergibt drei, mit der zweiten und der dritten drei, und mit der ersten und der dritten drei, wodurch neun frei werden). Zudem liegt darin die Bedingung der Zweizahl dreimal (die erste mit der zweiten sind zwei, die mit der dritten sind zwei, und die mit der vierten sind zwei, wodurch sechs frei werden). Insgesamt ergäbe dies zweiunddreißig. Wir kennen niemanden, der dies vertritt, und dies gilt bei unbeschränkter Aussage. Wenn er jedoch mit seinem Wort etwas anderes beabsichtigt, als die unbeschränkte Aussage erfordert, wie etwa dass er mit seinem Wort "zwei" nicht die eine meint, dann gilt sein Eid gemäß dem, was er beabsichtigt hat. Und sobald er die freizulassenden Sklaven nicht bestimmt hat, werden sie durch das Los bestimmt.

Wenn er sagt: "Wann immer ich einen Sklaven von meinen Sklaven freilasse, ist eine meiner Frauen geschieden, und wann immer ich zwei freilasse, sind zwei Frauen geschieden", und er dann zwei freilässt, werden nach der korrekten Ansicht die vier geschieden. Nach der ersten Ansicht werden drei geschieden, und sie werden durch das Los bestimmt. Wenn er sagt: "Wann immer ich einen Sklaven von meinen Sklaven freilasse, ist eine Sklavin von meinen Sklavinnen frei, wann immer ich zwei freilasse, sind zwei Sklavinnen frei, wann immer ich drei freilasse, sind drei frei, und wann immer ich vier freilasse, sind vier frei", und er daraufhin vier freilässt, werden von seinen Sklavinnen entsprechend der Anzahl der Frauen frei, die er geschieden hat, wie wir bereits erwähnten. Wenn er fünf freilässt, werden nach der ersten Ansicht von seinen Sklavinnen hier fünfzehn frei. Nach der zweiten Ansicht werden einundzwanzig frei.

Anmerkungen

(81) Im Original: "Al-Awwal" (der erste). (82) Im Original: "Lidhalika" (dafür). (83) In B und M: "Taliqatan" (zwei Geschiedene).

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