Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1272 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sagte: „Wenn ich dich nicht scheide, so bist du geschieden“, und er beabsichtigte keinen bestimmten Zeitpunkt, und er vollzog die Scheidung nicht, bis er starb oder sie starb, so tritt die Scheidung zum letztmöglichen Zeitpunkt ein.) · ShamelaTranslate