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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 441Abschnitt

Übersetzung · DE

werde ich ihn dieses Jahr besuchen?" Ich sagte: "Nein." Er sagte: "Dann wirst du ihn besuchen und umkreisen." Dies ist eine Angelegenheit, bei der uns kein Dissens bekannt ist.

Abschnitt: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: "Du bist heute geschieden, falls ich dich heute nicht scheide", und er sie nicht scheidet, dann ist sie geschieden, sobald von dem Tag nur noch so viel übrig bleibt, dass es für ihre Scheidung nicht mehr ausreicht, entsprechend der Erfordernis dieser Rechtsfrage. Dies ist die Wahl von Abu al-Khattab und die Ansicht der Anhänger von al-Shafi'i. Der Qadi überlieferte dazu zwei Auffassungen: diese und eine andere, dass die Scheidung nicht eintritt. Dies wurde auch von Abu Bakr und Ibn Surayj überliefert, da der Ort (die Zeit) der Scheidung der Tag ist, und die Bedingung für ihre Scheidung nur durch dessen Ablauf eintritt, weshalb von der Zeit ihrer Scheidung nichts mehr übrig bleibt, in der die Scheidung eintreten könnte. Unsere Argumentation lautet: Da das Ende des Tages zum Verlust ihrer Scheidung führt, ist ihr Eintreten unmittelbar davor in der letzten möglichen Zeit geboten, wie beim Tod eines der beiden an jenem Tag. Dies ist so, weil die Bedeutung seines Schwures lautet: "Falls ich es versäume, dich heute zu scheiden, bist du an diesem Tag geschieden." Wenn von dem Tag also nur noch so viel übrig bleibt, dass es für ihre Scheidung nicht mehr ausreicht, hat er ihre Scheidung an jenem Tag versäumt, woraufhin sie eintritt, so wie seine Scheidung in unserer Rechtsfrage beim Eintreten des Todes eines der beiden eintritt. Was sie vorbrachten, ist durch den Fall widerlegt, dass einer der beiden an jenem Tag stirbt; denn der Ort (die Zeit) ihrer Scheidung geht durch seinen Tod verloren, dennoch tritt die Scheidung kurz vor seinem Tod ein, ebenso hier. Wenn er zu ihr sagte: "Du bist heute geschieden, falls ich heute keine weitere Ehe neben dir eingehe" oder "falls ich dir heute kein Kleidungsstück kaufe", so gibt es dazu zwei Auffassungen. Die korrekte davon ist, dass die Scheidung eintritt, wenn von dem Tag nur noch so viel übrig bleibt, dass es für die Vollziehung der Bedingung nicht mehr ausreicht. [Und wenn er zu ihr sagt: "Du bist geschieden, falls ich dich heute nicht scheide." So ist sie ohne Dissens geschieden. Über den Zeitpunkt des Eintretens gibt es zwei Ansichten: eine am Ende des Tages, die andere nach dessen Ablauf.] Und wenn er zu ihr sagt: "Du bist heute geschieden, falls ich dich nicht scheide." Das ist wie seine Aussage: "Du bist

Anmerkungen

(12) Ausgeführt von al-Bukhari im Kapitel über die Bedingungen im Dschihad und Versöhnung mit den Leuten des Krieges und das schriftliche Niederlegen der Bedingungen, aus dem Buch der Bedingungen. Sahih al-Bukhari 3/256. (13) Aus A ausgelassen. (14) Aus dem Original ausgelassen. (15) Aus dem Original ausgelassen. (16) Aus A, B und M ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

آتِيهِ الْعَامَ؟ ". قلتُ: لا. قال: "فَإِنَّكَ آتِيهِ، وَمُطَوِّفٌ بِهِ" (١٢). وهذا ممَّا لا خِلافَ فيه نَعلمُه.

فصل: إذا قال لامرأتِه: أنتِ طالقٌ اليومَ، إن لم أُطَلِّقْك اليومَ. ولم يُطَلِّقْها، طَلُقَتْ إذا بَقِىَ مِنَ اليومِ ما لا يَتَّسِعُ لتَطْليقِها فيه، على مُقْتَضَى هذه المسألةِ. وهذا اختيارُ أبى الخَطَّابِ، وقولُ أصحابِ الشّافعىِّ. وحَكَى القاضى فيها وَجْهينِ؛ هذا، ووَجهًا آخرَ أَنَّ الطَّلاقَ لا يَقعُ. وحُكِىَ ذلك عن أبى بكرٍ، وابنِ سُرَيْجٍ؛ لأنَّ مَحَلَّ الطَّلاقِ اليوم، ولا يُوجَدُ شرطُ طلاقِها إلَّا بخُروجِه، فلا يَبْقَى مِن مَحَلِّ طَلاقِها ما يَقَعُ الطَّلاقُ فيه. ولَنا، أَنَّ خُروجَ اليوم يَفُوتُ به طلاقُها، فوَجَبَ وقوعُه قبلَه فى آخرِ وقتِ الإِمْكانِ كمَوْتِ أحدِهما فى اليومِ؛ وذلك لأنَّ معنى يَمِينِه؛ إن فاتَنِى طلاقُكِ اليومَ فأنتِ طالقٌ فيه. فإذا بَقِىَ من اليومِ ما لا (١٣) يَتَّسِعُ لتطْليقِها، فقد فاتَه طَلاقُها فيه، فوقعَ حينئذٍ، كما يَقَعُ طلاقُه (١٤) فى مسْألتِنا فى آخرِ حياةِ أوَّلِهما مَوْتًا. وما ذكَرُوه باطلٌ بما لو ماتَ أحدُهما فى اليومِ؛ فإنَّ مَحَلَّ طلاقِها يَفُوتُ بمَوْتِه، ومع ذلك فإنَّ الطَّلاقَ يَقَعُ قُبَيْلَ مَوْتِه، كذا ههُنا. ولو قال لها: أنتِ طالقٌ اليومَ، إن لم أتَزوَّجْ عليك اليومَ، أو إن لم أشْتَرِ لك (١٤) اليومَ ثوبًا. ففيه الوَجْهان. والصَّحيحُ منهما وقوعُ الطَّلاقِ بها، إذا بَقِىَ من اليومِ ما لا يَتَّسِعُ لفِعْلِ المحْلوفِ عليه فيه. [وإن قال لها: أنتِ طالقٌ إن لم أُطَلِّقْك اليومَ. طَلُقَتْ، بغيرِ خلافٍ. وفى مَحَلِّ وقوعِه وَجْهانِ؛ أحدُهما، فى آخرِ اليومِ. والثَّانى، بعدَ خروجِه] (١٥). وإن قال لها (١٦): أنتِ طالقٌ اليومَ، إن لم أُطَلِّقْكِ. فهو كقولِه: أنتِ

Anmerkungen

(١٢) أخرجه البخارى، فى: باب الشروط فى الجهاد والمصالحة مع أهل الحرب وكتابة الشروط، من كتاب الشروط. صحيح البخارى ٣/ ٢٥٦.(١٣) سقط من: أ.(١٤) سقط من: الأصل.(١٥) سقط من: الأصل.(١٦) سقط من: أ، ب، م.

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