heute geschieden, falls ich dich heute nicht scheide". Denn er machte das Ausbleiben ihrer Scheidung zur Bedingung für ihre Scheidung am heutigen Tag, und die Bedingung geht dem Bedingten voraus.
Abschnitt: Und wenn er zu seinem Sklaven sagt: "[Wenn] ich dich heute nicht verkaufe, dann ist meine Frau heute geschieden." Und er verkauft ihn nicht, bis der Tag verstrichen ist, so gibt es dazu zwei Auffassungen. Und wenn er den Sklaven freilässt, oder stirbt, oder der Schwörende stirbt, oder die Ehefrau an jenem Tag stirbt, so ist seine Frau zu jenem Zeitpunkt geschieden; denn der Verkauf ist dadurch unmöglich geworden. Wenn er ihn jedoch als Tadbir-Sklaven freigibt oder ihm einen Freilassungsvertrag (Kitaba) anbietet, so wird seine Frau nicht geschieden, weil dessen Verkauf weiterhin rechtlich möglich ist. Wer den Verkauf der beiden untersagte, sagte: Die Scheidung tritt dadurch ein, wie wenn er stürzte. Wenn er den Sklaven an jemanden verschenkt, tritt die Scheidung nicht ein, denn es ist möglich, dass er wieder in seinen Besitz gelangt, er ihn dann verkauft, und somit der Verkauf nicht endgültig unmöglich geworden ist. Wenn er sagt: "Wenn ich meinen Sklaven nicht verkaufe, ist meine Frau geschieden", ohne es auf den heutigen Tag zu beschränken, und er den Sklaven durch einen Kitaba-Vertrag bindet, tritt die Scheidung nicht ein; denn es ist möglich, dass er den Kitaba-Vertrag nicht erfüllen kann, womit nicht feststeht, dass der Verkauf unmöglich geworden ist. Wenn er jedoch durch den Freilassungsvertrag oder anderes frei wird, tritt die Scheidung zu diesem Zeitpunkt ein, da der Verkauf nun unmöglich geworden ist.
1273 - Rechtsfrage; er sagte: "(Und wenn er sagt: Jedes Mal, wenn ich dich nicht scheide, bist du geschieden. [So treten bei ihr die drei Scheidungen sofort ein, wenn sie] eine Ehefrau ist, mit der die Ehe vollzogen wurde.)"
Dies verhält sich so, weil "jedes Mal" (kullama) eine Wiederholung erfordert. Allah, der Erhabene, sagt: "Sooft zu einer Gemeinschaft ihr Gesandter kam, bezichtigten sie ihn der Lüge" (Sure al-Mu'minun 44). Und Er sagt: "Sooft eine Gemeinschaft eintritt, verflucht sie ihre Schwester" (Sure al-A'raf 38). Es erfordert also die Wiederholung der Scheidung durch die Wiederholung der Eigenschaft, und die Eigenschaft ist das Ausbleiben seiner Scheidung von ihr. Wenn also nach seinem Schwur eine Zeit vergeht, in der er sie scheiden könnte, er sie aber nicht scheidet, so ist die Eigenschaft eingetreten, womit eine Scheidung eintritt, auf die die zweite folgt.
(17) Eine Ergänzung, durch die der Kontext vervollständigt wird. (18) In B und M: "bay'atihima" (deren beider Verkauf). (19) Aus A, B und M ausgelassen. (1) In A: "lazimaha al-thalath idha kanat" (es werden für sie die drei verbindlich, wenn sie...). (2) Sure al-Mu'minun 44. (3) Sure al-A'raf 38. (4) In A: "takarrur". In B und M: "tikrar".