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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 454Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn er zu ihnen sagt: "Wann immer eine von euch ihre Menstruation hat, oder wer auch immer von euch ihre Menstruation bekommt, so sind ihre Mitfrauen geschieden", und sie sagen: "Wir haben unsere Menstruation gehabt", und er ihnen glaubt, so ist jede von ihnen dreimal geschieden. Wenn er sie für Lügnerinnen erklärt, ist keine von ihnen geschieden. Wenn er einer von ihnen glaubt, ist jede ihrer Mitfrauen einfach geschieden, sie selbst aber nicht; denn die Menstruation einer Mitfrau für sie wurde nicht bestätigt. Wenn er zweien glaubt, ist jede der beiden, denen geglaubt wurde (6), einfach geschieden, da jede von ihnen eine Mitfrau hat, der geglaubt wurde, und jede der beiden, die als Lügnerinnen bezeichnet wurden, ist jeweils zweimal geschieden. Wenn er dreien glaubt, ist die als Lügnerin bezeichnete Frau dreimal geschieden, und jede derjenigen, denen geglaubt wurde, ist jeweils zweimal geschieden.

Abschnitt: Wenn er zu einer Frau, die rein ist (tahir), sagt: "Wenn du deine Menstruation hast, bist du geschieden", und sie sieht das Blut zu einer Zeit, in der es eine Menstruation sein kann, so urteilen wir, dass die Scheidung eingetreten ist, so wie man urteilt, dass es sich um eine Menstruation handelt, wenn sie vom Gebet oder anderen Dingen abgehalten wird, von denen die Menstruation abhält (7). Sollte sich herausstellen, dass es keine Menstruation ist, etwa weil sie vor der Mindestdauer der Menstruation aufhört, so erweist sich, dass die Scheidung nicht eingetreten ist. Dies ist die Lehrmeinung von al-Thawri, al-Shafi'i und den Anhängern der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Ibn al-Mundhir sagte: "Wir kennen niemanden, der etwas anderes gesagt hätte, außer Malik, denn Ibn al-Qasim berichtete von ihm, dass sie durch sein Sprechen (des Satzes) den Eid bricht." Die Diskussion mit ihm hierzu ist bereits vorangegangen. Wenn er zu einer menstruierenden Frau sagt: "Wenn du deine Menstruation hast, bist du geschieden", so wird sie nicht geschieden, bis sie rein wird und dann erneut ihre Menstruation hat. Wenn er zu einer reinen Frau sagt: "Wenn du rein wirst (8), bist du geschieden", so wird sie nicht geschieden, bis sie ihre Menstruation hat und dann wieder rein wird. Dies wird von Abu Yusuf berichtet. Einige Anhänger von al-Shafi'i sagten: "Was die Lehrmeinung von al-Shafi'i erfordert, ist, dass sie durch das, was sich an Menstruation und Reinheit bei ihr erneuert, in beiden Fällen geschieden wird; denn sie hat die Menstruation und die Reinheit vollzogen, womit die Scheidung durch das Vorliegen ihres Merkmals eingetreten ist." Wir entgegnen: "Wenn" (idha) ist ein Nomen für eine zukünftige Zeit, das eine zukünftige Handlung erfordert. Diese Menstruation und Reinheit sind fortdauernd, nicht sich erneuert, und unter dem Ausdruck: "Die Frau hatte ihre Menstruation und wurde rein" versteht man nichts anderes als den Beginn dessen, woran das Merkmal geknüpft wurde. Wenn er zu einer reinen Frau sagt: "Wenn du eine Menstruation hast, bist du geschieden", wird sie nicht geschieden, bis sie ihre Menstruation hat und dann rein wird. Ahmad hat dies explizit festgehalten, da eine vollständige Menstruation nur dadurch zustande kommt. Und wenn (9) er sagte...

Anmerkungen

(6) In A, B, M: "derjenigen, denen geglaubt wurde". (7) In B, M: "von". (8) Im Original, in B, M: "tahurat" (sie wurde rein). (9) In B: "und wenn".

Arabisch (Quelle)

فصل: وإن قال لهنَّ: كلَّما حاضَتْ إحْداكُنَّ، أو أيَّتُكنَّ حاضَتْ، فضَرَّاتُها طَوالِقُ. فقُلْنَ: قد حِضْنا، فصدَّقَهنَّ، طَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ منهن ثلاثًا ثلاثًا. وإن كذَّبَهنَّ، لم تَطْلُقْ واحدةٌ منهنَّ. وإن صدَّقَ واحدةً، طَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ من ضَرائرِها طلقةً طلقةً، ولم تَطْلُقْ هى؛ لأنَّه لم يَثبُتْ حَيْضُ ضَرَّةٍ لها. وإن صدَّقَ اثنتَيْنِ، طَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ من المُصَدَّقَتَيْنِ (٦) طلقةً طلقةً؛ لأنَّ لكلِّ واحدةٍ منهما ضَرَّةً مُصَدَّقَةً، وطَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ من المُكَذَّبَتَينِ طَلْقتيْنِ طلقتينِ. وإن صدَّقَ ثلاثًا، طَلُقَتِ المُكَذَّبَةُ ثلاثًا، وطَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ من المُصَدَّقاتِ طَلْقتيْنِ طلقتينِ.

فصل: إذا قال لطاهرٍ: إذا حِضْتِ فأنتِ طالقٌ. فرأتِ الدَّمَ فى وقتٍ يُمْكِنُ أن يكونَ حَيْضًا، حَكَمْنا بوُقوعِ الطَّلاقِ، كما يُحْكَمُ بكَوْنِه حَيْضًا فى المنْعِ مِنَ الصَّلاةِ وغيرِها ممَّا يَمْنَعُ منه (٧) الحيضُ. وإن بانَ أنَّه ليس بحَيْضٍ، لانقطاعِه لدُونِ أقلِّ الحَيْضِ، بانَ أَنَّ الطَّلاقَ لم يَقَعْ. وبهذا قال الثَّوْرِىُّ، والشّافعىُّ، وأصحابُ الرَّأْىِ. قال ابنُ المُنْذِرِ: لا نَعلمُ أحدًا قال غيرَ ذلك إلَّا مالكًا، فإنَّ ابنَ القاسمِ روَى عنه، أنَّه يَحْنَثُ حينَ تَكَلَّمَ به. وقد سَبقَ الكلامُ معه فى هذا. وإن قال لحائضٍ: إذا حِضْتِ فأنتِ طالقٌ، لم تَطْلُقْ حتى تَطْهُرَ ثم تَحيضَ. ولو قال لطاهرٍ: إذا طَهُرْتِ (٨) فأنتِ طالقٌ. لم تَطْلُقْ حتى تَحِيضَ ثم تَطْهُرَ. وهذا يُحْكَى عن أبى يوسفَ. وقال بعضُ أصحابِ الشَّافعىِّ: الذى يَقْتَضيه مذهبُ الشّافعىِّ أنَّها تَطْلُقُ بما يَتَجَدَّدُ مِن حَيْضِها وطُهرِها فى المسْألتينِ؛ لأنَّه قد وُجِدَ منها الحَيْضُ والطُّهرُ، فوَقَعَ الطَّلاقُ لوُجودِ صفتِه. ولنا، أَنَّ إذا اسمُ زمنٍ مُستَقْبَلٍ، يَقْتَضِى فعلًا مُستَقْبَلًا، وهذا الحيضُ والطُّهرُ مُسْتَدامٌ غيرُ مُتَجَدِّدٍ، ولا يُفْهَمُ من إطْلاقِ: حاضَتِ المرأةُ وطَهُرَتْ. إلَّا ابتداءُ ذلك، فتَعلّقَتِ الصِّفَةُ به. ولو قال لطاهرٍ: إذا حِضْتِ حَيْضةً فأنتِ طالقٌ. لم تَطْلُقْ حتى تَحِيضَ ثم تَطهُرَ. نَصَّ عليه أحمدُ؛ لأنَّه لا تُوجَدُ حَيْضةٌ كاملةٌ إلَّا بذلك. ولو (٩) قال

Anmerkungen

(٦) فى أ، ب، م: "المصدقين".(٧) فى ب، م: "من".(٨) فى الأصل، ب، م: "تطهرت".(٩) فى ب: "وإن".

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