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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 456Abschnitt

Übersetzung · DE

Die Menstruation hat eine Dauer, deren Minimum ein Tag und eine Nacht beträgt, und sie besitzt faktisch eine Hälfte. Das Nichtwissen um deren genaues Maß verhindert nicht ihr Vorkommen noch die Anknüpfung der rechtlichen Bestimmung an sie, ähnlich wie bei der Schwangerschaft.

Abschnitt: Wenn er zu seinen beiden Ehefrauen sagt: "Wenn ihr beide eine Menstruation habt, seid ihr geschieden", so ist keine von beiden geschieden, bis jede von ihnen eine Menstruation hatte. Die Interpretation lautet: "Wenn jede von euch eine Menstruation hat, seid ihr beide geschieden", wie in der Aussage Allahs, des Erhabenen: {So peitscht sie mit achtzig Hieben aus} (14), d. h. peitscht jeden von ihnen mit achtzig (15). Es ist möglich, dass sich die Scheidung auf den Menstruationsvorgang einer der beiden bezieht; denn als das Eintreten der Handlung durch beide gleichzeitig unmöglich wurde, war es zwingend, sie einer von beiden zuzuschreiben, wie in Seinem Wort, dem Erhabenen: {Aus beiden kommen die Perlen und die Korallen hervor} (16), wobei sie nur aus einem von beiden hervorkommen. Der Qadi sagte: Seine Aussage "eine Menstruation" ist hinfällig, da eine einzige Menstruation von zwei Frauen unmöglich ist; es bleibt also, als hätte er gesagt: "Wenn ihr menstruiert, seid ihr geschieden". Dies ist eine der beiden Auffassungen der Anhänger von al-Shafi'i. Die andere Auffassung (17) lautet, dass dieser Vorbehalt keine Wirksamkeit entfaltet, da er unmöglich ist, weshalb er wie eine Verknüpfung der Scheidung mit Unmöglichem wird. Die erste Auffassung ist vorzuziehen, da sie die Rede des Rechtspflichtigen (Mukallaf) korrigiert, indem sie sie in einen zulässigen Kontext stellt und den Eintritt der Scheidung hinauszögert. Die Gewissheit ist der Fortbestand der Ehe, welcher nicht endet, bis etwas gefunden ist, wodurch die Scheidung mit Gewissheit eintritt; mit etwas anderem als dieser Auffassung lässt sich keine Gewissheit erlangen. Wenn er mit seiner Rede einen dieser Aspekte beabsichtigte, wird sie darauf bezogen, und wenn er dies behauptet, wird es von ihm akzeptiert. Und wenn er sagt: "Ich beabsichtigte, dass die eine Menstruation von beiden gemeinsam sei", dann ist dies eine Verknüpfung der Scheidung (19) mit etwas Unmöglichem, weshalb es möglich ist, dass sein Wort "Menstruation" hinfällig wird. Ebenso ist möglich, dass die Scheidung nicht eintritt, weil diese Bedingung nicht erfüllt werden kann und somit nicht vorhanden ist, was

Anmerkungen

(13) Im Original, A: "in" (wenn). (14) Sure al-Nur 4. (15) In B mit dem Zusatz: "Hiebe". (16) Sure al-Rahman 22. (17) In B: "die zweite". (18) In den Manuskripten: "wa-tab'id" (und hinauszögern). (19) In A, B, M: "al-talaq" (die Scheidung).

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