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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 457Abschnitt

Übersetzung · DE

daran geknüpft ist. Es ist ebenfalls möglich, dass die Scheidung (20) augenblicklich eintritt und die Bedingung hinfällig wird, basierend auf dem, was wir bezüglich der Verknüpfung der Scheidung mit Unmöglichem erwähnt haben.

Abschnitt: Wenn er vier Ehefrauen hat und sagt: "Welche von euch auch immer ich nicht begattet habe, deren Mitfrauen (Dara'ir) sind geschieden", und er dies zeitlich begrenzt hat, und die Zeit verstreicht, ohne dass er sie begattet hat, so sind sie jeweils dreifach geschieden; denn für jede von ihnen gibt es drei Mitfrauen, die nicht begattet wurden. Wenn er drei begattet und eine übrig lässt, ist die Übriggelassene nicht geschieden, da sie keine Mitfrau (21) hat, die nicht begattet wurde, und jede der Begatteten ist einfach geschieden. Wenn er zwei begattet, sind diese jeweils zweifach geschieden, und die beiden Übriggelassenen sind jeweils einfach geschieden. Wenn er eine begattet, ist sie dreifach geschieden, und jede der Übriggelassenen ist jeweils zweifach geschieden. Wenn er es zeitlich nicht begrenzt, ist der Zeitpunkt der Scheidung auf sein Leben und ihr Leben (22) bezogen. Welche von ihnen also stirbt, deren Mitfrauen sind jeweils einfach geschieden (23), und wenn eine andere stirbt, ebenso. Wenn er selbst stirbt, sind sie alle im letzten Teil seines Lebens geschieden.

Abschnitt: Wenn er sagt: "Wenn du nicht schwanger bist, so bist du geschieden", und sie nicht schwanger ist, so ist sie geschieden. Wenn sie jedoch ein Kind zur Welt bringt, weniger als sechs Monate nach dem Schwur oder weniger als vier Jahre, und er sie nicht begattet hatte, so ist sie nicht geschieden; denn wir stellen fest, dass sie mit jenem Kind schwanger war. Wenn vier Jahre vergehen und sie nicht gebiert, stellen wir fest, dass sie zum Zeitpunkt des Schwures geschieden war. Wenn er sie begattet hatte und sie ein Kind nach mehr als sechs Monaten und weniger als vier Jahren zur Welt bringt, so betrachte: Wenn Anzeichen einer Schwangerschaft, wie das Ausbleiben der Menstruation oder Ähnliches, vor seinem Geschlechtsverkehr oder kurz davor auftraten, sodass es [nicht möglich ist] (24), dass es vom zweiten Geschlechtsverkehr stammt, so ist sie nicht geschieden. Wenn sie jedoch menstruiert oder etwas gefunden wird, das auf ihre Freiheit von der Schwangerschaft hinweist, ist sie geschieden. Wenn dies nicht in Erscheinung tritt und es möglich ist,

Anmerkungen

(20) Fehlt in: A, M. (21) In B, M: "khibra" (Erfahrung), eine Korruption. (22) In B: "und ihr Leben" (Singular). (23) Im Original: "taluqa" (maskuline Form). (24) Fehlt in: A.

Arabisch (Quelle)

عُلِّقَ عليها، ويَحْتمِلُ أن يَقعَ الطَّلاقُ (٢٠) فى الحالِ، ويَلْغُوَ الشَّرْطُ، بِناءً على ما ذكَرْناه فى تَعْليقِ الطَّلاقِ على المُسْتحيلِ.

فصل: وإذا كان له أربعُ نِسْوةٍ، فقال: أيَّتُكنَّ لم أطَأْها، فضَرَائِرُها طوالقُ. وقَيَّدَه بوقتٍ، فمَضَى الوقتُ ولم يَطأْهُنَّ، طَلُقْنَ ثلاثًا ثلاثًا؛ لأنَّ لكلِّ واحدةٍ ثلاثَ ضَرائرَ غيرَ مَوطُوءاتٍ. وإن وَطِئَ ثلاثًا وتركَ واحدةً، لم تَطْلُقِ المتْروكةُ؛ لأنَّها ليستْ لها ضَرَّةٌ (٢١) غيرُ مَوْطُوءةٍ، وتَطْلُقُ كلُّ واحدةٍ من المَوْطوءاتِ طلقةً طلقةً. وإن وَطِئَ اثنتَيْنِ طَلُقَتَا طَلْقتينِ طلقتينِ، وطَلُقَتِ المتْرُوكتانِ طلقةً طلقةً. وإن وَطِئَ واحدةً طَلُقَتْ ثلاثًا، وطَلُقَتْ كلُّ واحدةٍ من المتْرُوكاتِ طلقتينِ طلقتينِ. وإن لم يُقَيِّدْهُ بوقتٍ، كان وقتُ الطَّلاقِ مُقَيَّدًا بعُمْرِه وعُمْرِهنَّ (٢٢)، فأيَّتُهنّ ماتتْ طَلُقَتْ (٢٣) كلُّ واحدةٍ مِنْ ضرائرِها طلقةً طلقةً، وإذا ماتت أُخْرَى فكذلك، وإن مات هو طَلُقْنَ كلُّهنَّ فى آخرِ جُزْءٍ من حياتِه.

فصل: فإن قال: إن لم تَكُونِى حاملًا فأنتِ طالقٌ. ولم تكن حاملًا، طَلُقَتْ. وإن أتتْ بولدٍ لأقلَّ من ستّةِ أشْهُرٍ من حينِ الْيَمينِ، أو لأقلَّ مِن أربعِ سِنينَ، ولم يَكُنْ يَطأُها، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّا تَبَيَّنّا أنَّها كانت حاملًا بذلك الولدِ. وإن مَضَتْ أربعُ سنينَ ولم تَلِدْ، تَبَيَّنَّا أنَّها طَلُقَتْ حِينَ عَقْدِ اليَمينِ. وإن كان يطَأُها، وأتتْ بولدٍ لأكثرَ مِنْ سِتَّةِ أشهُرٍ وأقلَّ من أربعِ سِنينَ، نَظَرْتَ؛ فإن ظهرَتْ علاماتُ الحَمْلِ، من انْقطاعِ الحَيْضِ ونحوِه، قبلَ وَطْئِه، أو قريبًا منه، بحيثُ [لا يَحْتمِلُ] (٢٤) أن يَكونَ من الوَطْءِ الثَّانى، لم تَطْلُقْ. وإن حاضَتْ أو وُجِدَ ما يَدلُّ على بَراءتِها من الحَمْلِ، طَلُقَتْ. وإن لم يَظْهَرْ ذلك، واحْتمَلَ

Anmerkungen

(٢٠) سقط من: أ، م.(٢١) فى ب، م: "خبرة" تحريف.(٢٢) فى ب: "وعمرها".(٢٣) فى الأصل: "طلق".(٢٤) سقط من: أ.

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