"al-Mujarrad" und Abu al-Khattab. Dies ist auch die Ansicht von al-Schafi'i, Abu Thawr und den Anhängern der Vernunft (As-hab al-Ra'y). Al-Qadi sagte in "al-Jami'": Hinsichtlich des Eintretens der Scheidung gibt es zwei Ansichten, die auf den beiden Überlieferungen basieren bei jemandem, der schwört: "Ich trage kein Kleidungsstück aus ihrem Garn", woraufhin er ein Kleidungsstück trug, das etwas von ihrem Garn enthielt (34).
Abschnitt: Wenn er sagt: "Wann immer du ein Kind gebärst, so bist du geschieden." Wenn sie drei Kinder auf einmal gebärt, ist sie dreifach geschieden; denn das Merkmal der "drei" ist eingetreten, während sie noch Ehefrau ist. Wenn sie diese in Etappen aus einer Schwangerschaft gebärt, ist sie durch die ersten beiden geschieden und durch die dritte endgültig getrennt (35), ohne dass sie (erneut) geschieden wird. Dies erwähnte Abu Bakr, und dies ist die Ansicht von al-Schafi'i und den Anhängern der Vernunft. Von Ibn Hamid wurde überliefert, dass sie (durch das dritte) geschieden wird; denn die Zeit der endgültigen Trennung ist die Zeit des Eintritts (der Scheidung), und es gibt keinen Widerspruch zwischen beidem. Unsere Argumentation ist, dass die Wartezeit ('Idda) mit der Entbindung der Schwangerschaft abgelaufen ist, sodass der Scheidungsausspruch sie bereits als endgültig getrennt traf und nicht eintrat, so als ob er sagen würde: "Wenn ich sterbe, bist du geschieden." Ahmad hat diesbezüglich bei jemandem, der sagt: "Du bist geschieden (36) mit meinem Tod", festgelegt, dass sie nicht geschieden wird. Dies ist daher vorzuziehen. Wenn er sagt: "Wenn du einen Jungen gebärst, so bist du einfach geschieden, und wenn du ein Mädchen gebärst, so bist du zweimal geschieden." Wenn sie beide auf einmal gebärt, ist sie dreifach geschieden. Wenn sie diese in zwei Etappen gebärt, tritt mit dem ersten das ein, woran es geknüpft war, und sie ist durch das zweite endgültig getrennt, ohne dass durch dieses etwas eintritt, außer nach der Ansicht von Ibn Hamid. Wenn das erste der beiden oder die Art ihrer Geburt unklar bleibt, ist sie mit Gewissheit einfach geschieden, und die zweite ist ihm nicht zwingend, wobei die Frömmigkeit (Wara') gebietet, dass er sie einhält. Dies ist die Ansicht von al-Schafi'i und den Anhängern der Vernunft. Al-Qadi sagte: Die Analogie der Rechtsschule besagt, dass das Los zwischen ihnen entscheiden soll. Wenn er sagt: "Wenn das erste, was du gebärst, ein Junge ist, so bist du einfach geschieden, und wenn es ein Mädchen ist, so bist du zweimal geschieden." Wenn sie beide auf einmal gebärt, tritt durch sie nichts ein, da es bei ihnen kein "Erstes" gibt, also das Merkmal nicht erfüllt wurde. Wenn sie diese in zwei Etappen gebärt, tritt mit dem ersten das ein, woran es geknüpft war, und mit dem zweiten tritt nichts ein.
Abschnitt: Wenn er vier Ehefrauen hat und sagt: "Wann immer eine von euch gebärt, so sind ihre Nebenbuhlerinnen geschieden."
(34) In B ausgelassen. (35) In M: "dreifach". (36) In M: "talaq" (Scheidung).
"المُجَرَّدِ"، وأبو الخطَّابِ. وبه قال الشَّافعىُّ، وأبو ثورٍ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. وقال: القاضى، فى "الجامعِ": فى وقوعِ الطَّلاقِ وَجْهانِ؛ بناءً على الرِّوايتَيْنِ فى مَن حَلَف: لا لَبِسْتُ ثوبًا مِن غَزْلِها. فَلبِسَ ثوبًا فيه (٣٤) مِن غَزْلِها.
فصل: فإن قال: كلَّما وَلَدْتِ ولدًا فأنتِ طالقٌ. فوَلَدَتْ ثلاثًا، دَفْعَةً واحدةً، طَلُقَتْ ثلاثًا؛ لأنَّ صفةَ الثَّلاثِ وُجِدَتْ وهى زوجةٌ. وإن وَلَدَتْهم فى دَفعاتٍ من حَمْلٍ واحدٍ، طُلُقَتْ بالأوَّلَيْنِ، وبانَتْ بالثَّالثِ (٣٥)، ولم تَطْلُقْ. ذكَره أبو بكرٍ. وهو قولُ الشّافعىِّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. وحُكِىَ عن ابنِ حامدٍ أنَّها تَطْلُقُ؛ لأنَّ زمانَ البَيْنونةِ زمنُ الوُقوعِ، ولا تَنافِىَ بينَهما. ولنا، أَنَّ العِدَّةَ انقَضَتْ بوضْعِ الحَمْلِ، فصادفَها الطَّلاقُ بائنًا ولم يَقَعْ، كما لو قال: إذا مِتُّ فأنتِ طالقٌ. وقد نصَّ أحمدُ، فى من قال: أنت طالِقٌ (٣٦) مع مَوْتِى. أنَّها لا تَطْلُقُ. فهذا أوْلَى. وإن قال: إن وَلَدْتِ ذكرًا فأنتِ طالقٌ واحدةً، وإن وَلَدْتِ أُنْثَى فأنتِ طالقٌ اثنتَيْنِ. فوَلَدَتْهما دَفْعَةً واحدةً، طَلُقَتْ ثلاثًا. وإن وَلَدَتْهما فى دَفعتينِ، وقَعَ بالأوَّلِ ما عُلِّقَ عليه، وبانتْ بالثَّانى، ولم يَقَعْ به شىءٌ، إلَّا على قولِ ابنِ حامدٍ. فإن أشْكَلَ الأوّلُ منهما، أو كَيْفِيَّةُ وَضْعِهما، طَلُقَتْ واحدةً بيَقينٍ، ولا تَلْزمُه الثَّانيةُ، والوَرَعُ أن يَلْتزِمَها. وهذا قولُ الشَّافعىِّ، وأصْحابِ الرَّأْىِ. وقال القاضى: قياسُ المذهبِ أن يُقْرَعَ بينَهما. وإن قال: إن كان أوَّلُ ما تَلِدِينَ ذكرًا فأنتِ طالقٌ واحدةً، وإن كان أُنْثَى فأنتِ طالقٌ اثنتَيْنِ. فوَلَدَتْهما دَفعَةً واحدةً، لم يَقَعْ بها شىءٌ؛ لأنَّه لا أوَّلَ فيهما، فلم تُوجَدِ الصِّفةُ. وإن وَلَدَتْهما فى دَفْعتَيْنِ، وقَعَ بالأوَّلِ ما عُلِّقَ عليه، ولم يَقَعْ بالثَّانى شىءٌ.
فصل: فإن كان له أَرْبعُ نِسْوةٍ، فقال: كلَّما وَلَدتْ واحدةٌ مِنكُنَّ، فضَرَائِرُها
(٣٤) سقط من: ب.(٣٥) فى م: "بالثلاث".(٣٦) فى م: "طلق".